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Gemischte Schenkung einer Liegenschaft: Was ist das?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, was eine gemischte Schenkung ist und was beim Verschenken einer Liegenschaft zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft ist die Übertragung zu einem Preis deutlich unter dem Verkehrswert. 
  • Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft liegt nur vor, wenn bei beiden Parteien Schenkungswille vorliegt. 
  • Bei der gemischten Schenkung einer Liegenschaft muss das Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden und ins Grundbuch eingetragen werden. 
     

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Was ist eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft? 

Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft liegt vor, wenn diese für eine Gegenleistung übertragen wird, die deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Entscheidend für die gemischte Schenkung einer Liegenschaft ist ein bewusstes Missverhältnis zwischen dem Wert der Sache und der Gegenleistung. 

Damit eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft vorliegt, muss ein Schenkungswille der Parteien bestehen. Das bedeutet umgekehrt, dass keine gemischte Schenkung vorliegt, nur weil eine Liegenschaft unter Wert auf dem Markt verkauft wird, solange die Parteien keine Schenkungsabsicht haben. 

Typisch ist diese Form bei Liegenschaftsübertragungen zwischen Eltern und Kindern, wo als Gegenleistung lediglich die Hypothek übernommen oder ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht gewährt wird. Auch Verkäufe unter dem Verkehrswert sind innerhalb der Familie gängig. 

 

Steuern bei der gemischten Schenkung einer Liegenschaft 

Bei einer gemischten Schenkung einer Liegenschaft in der Schweiz sind zwei Steuern relevant: die Grundstückgewinnsteuer und die Schenkungssteuer. 

Bei einer gemischten Schenkung muss für die Steuerveranlagung zwischen dem unentgeltlichen und dem entgeltlichen Teil der Übertragung unterschieden werden, was oft schwierig ist und ausserdem von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wird. Meist liegt die Schwelle für eine entgeltliche Handänderung bei 75 oder 80 % des Verkehrswerts. Beträgt die Gegenleistung mehr als dieser Wert, wird die Schenkung als Verkauf gewertet und es fällt die Grundstückgewinnsteuer an. 

 

Was ist bei der gemischten Schenkung einer Liegenschaft zu beachten?

Eine Schenkung einer Liegenschaft unterliegt gemäss Art. 242 und Art. 243 OR bestimmten Formvorschriften, im Gegensatz zur Zuwendung von beweglichen Vermögenswerten: 

  • Eine Schenkung einer Liegenschaft muss wie jede Handänderung ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie rechtsgültig ist. 
  • Damit eine Schenkung einer Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss ein gültiges Schenkungsversprechen vorliegen. 
  • Ein Schenkungsversprechen, das eine Liegenschaft zum Gegenstand hat, muss öffentlich beurkundet werden. 

 

Was ist eine Schenkung? 

Eine Schenkung ist nach Artikel 239 OR eine Zuwendung zu Lebzeiten, bei der eine Person eine andere aus seinem Vermögen ohne Gegenleistung bereichert. Eine Schenkung kann sowohl in einer Vermehrung der Aktiven (d.h. der Zuwendung von Vermögenswerten) oder einer Reduktion der Passiven (d.h. dem unentgeltlichen Erlass von Schulden) bestehen. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft liegt vor, wenn die Liegenschaft zu einem Preis übertragen wird, der deutlich unter ihrem Verkehrswert liegt, und dabei ein Schenkungswille besteht.

Bei einer gemischten Schenkung in der Schweiz sind die Grundstückgewinnsteuer und die Schenkungssteuer relevant. Es muss zwischen dem unentgeltlichen und dem entgeltlichen Teil der Übertragung unterschieden werden, was je nach Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt wird. 

Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft muss ins Grundbuch eingetragen werden, und das Schenkungsversprechen muss öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. 

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