Was ist eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft?
Eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft liegt vor, wenn diese für eine Gegenleistung übertragen wird, die deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Entscheidend für die gemischte Schenkung einer Liegenschaft ist ein bewusstes Missverhältnis zwischen dem Wert der Sache und der Gegenleistung.
Damit eine gemischte Schenkung einer Liegenschaft vorliegt, muss ein Schenkungswille der Parteien bestehen. Das bedeutet umgekehrt, dass keine gemischte Schenkung vorliegt, nur weil eine Liegenschaft unter Wert auf dem Markt verkauft wird, solange die Parteien keine Schenkungsabsicht haben.
Typisch ist diese Form bei Liegenschaftsübertragungen zwischen Eltern und Kindern, wo als Gegenleistung lediglich die Hypothek übernommen oder ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht gewährt wird. Auch Verkäufe unter dem Verkehrswert sind innerhalb der Familie gängig.
Steuern bei der gemischten Schenkung einer Liegenschaft
Bei einer gemischten Schenkung einer Liegenschaft in der Schweiz sind zwei Steuern relevant: die Grundstückgewinnsteuer und die Schenkungssteuer.
Bei einer gemischten Schenkung muss für die Steuerveranlagung zwischen dem unentgeltlichen und dem entgeltlichen Teil der Übertragung unterschieden werden, was oft schwierig ist und ausserdem von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wird. Meist liegt die Schwelle für eine entgeltliche Handänderung bei 75 oder 80 % des Verkehrswerts. Beträgt die Gegenleistung mehr als dieser Wert, wird die Schenkung als Verkauf gewertet und es fällt die Grundstückgewinnsteuer an.
Was ist bei der gemischten Schenkung einer Liegenschaft zu beachten?
Eine Schenkung einer Liegenschaft unterliegt gemäss Art. 242 und Art. 243 OR bestimmten Formvorschriften, im Gegensatz zur Zuwendung von beweglichen Vermögenswerten:
- Eine Schenkung einer Liegenschaft muss wie jede Handänderung ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie rechtsgültig ist.
- Damit eine Schenkung einer Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss ein gültiges Schenkungsversprechen vorliegen.
- Ein Schenkungsversprechen, das eine Liegenschaft zum Gegenstand hat, muss öffentlich beurkundet werden.
Was ist eine Schenkung?
Eine Schenkung ist nach Artikel 239 OR eine Zuwendung zu Lebzeiten, bei der eine Person eine andere aus seinem Vermögen ohne Gegenleistung bereichert. Eine Schenkung kann sowohl in einer Vermehrung der Aktiven (d.h. der Zuwendung von Vermögenswerten) oder einer Reduktion der Passiven (d.h. dem unentgeltlichen Erlass von Schulden) bestehen.
Weitere Tipps für Schenker und Beschenkte von Liegenschaften
- Lesen Sie mehr zu den Vor- und Nachteilen einer Schenkung sowie zu den Konsequenzen auf die Nachlassplanung in diesem Artikel: https://neho.ch/de/blog/hauser-verschenken
- Informationen zu den Kosten im Zusammenhang mit einer Schenkung lesen Sie hier: https://neho.ch/de/blog/haus-schenkung-kosten
- Weitere Informationen zur Schenkung eines Hauses stehen im folgenden Blogartikel: https://neho.ch/de/blog/kann-man-haus-verschenken
- Informationen zur Schenkungssteuer im Kanton Zürich finden Sie hier: https://neho.ch/de/blog/schenkungssteuer-zuerich
- Informationen zur Schenkungssteuer im Kanton Aargau finden Sie im folgenden Artikel: https://neho.ch/de/blog/schenkungssteuer-aargau
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