Was ist die Schenkungssteuer im Kanton Aargau?
Die Schenkungssteuer ist eine Abgabe, die vom Empfänger von Schenkungen zu entrichten ist. Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögen unter Lebenden ohne Gegenleistung übertragen wird (d.h. nicht bei einem Kauf bzw. einem dem Kauf gleichwertigen Rechtsgeschäft oder im Erbfall).
Wann besteht eine Schenkungssteuerpflicht im Kanton Aargau?
Die Schenkungssteuer fällt im Kanton Aargau an, wenn
- die schenkende Person ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hat, oder
- der Gegenstand der Schenkung ein im Kanton Aargau gelegenes Grundstück ist.
Wer zahlt die Schenkungssteuer im Kanton Aargau?
Im Kanton Aargau haftet der Empfänger einer Schenkung für die Steuerschuld. Die Steuer kann jedoch auch von der vermögensabtretenden Person übernommen werden.
Wer ist im Kanton Aargau von der Schenkungssteuer befreit?
Zuwendungen an folgende Personen sind im Kanton Aargau gänzlich steuerfrei:
- Ehegatten
- Partner/in in eingetragener Partnerschaft
- Eltern
- Nachkommen
Der Kanton Aargau kennt keine Steuerfreibeträge. Das heisst, wenn die beschenkte Person nicht aufgrund des Verwandtschaftsgrades gänzlich von der Steuer befreit ist, werden auch geringe Beträge besteuert. Steuerbeträge unter CHF 50 werden aufgrund von Geringfügigkeit jedoch erlassen.
Tarife Schenkungssteuer Aargau
Die Schenkungssteuer ist im Kanton Aargau progressiv, d.h. je höher der zu versteuernde Wert, desto höher der Steuersatz. Ausserdem ist die Schenkungssteuer umso höher, je höher die sogenannte Steuerklasseneinteilung ist. Am wenigsten Schenkungssteuer zahlen Personen, die mit der schenkenden Person mindestens fünf Jahre im gleichen Haushalt gelebt haben, gefolgt von Geschwistern und Grosseltern und schliesslich allen weiteren steuerpflichtigen Personen.
Zur Berechnung der Schenkungssteuer im Kanton Aargau verwenden Sie am einfachsten den Online-Steuerrechner des Bundes. Unter Angabe der Steuerperiode und des Werts der Schenkung erhalten Sie die Schenkungssteuern für die verschiedenen Steuerklassen.
Schenkungssteuer Aargau: Das Wichtigste in Kürze
- Die Schenkungssteuer fällt im Kanton Aargau an, wenn der Schenkende im Kanton Aargau wohnhaft ist oder die verschenkte Immobilie im Kanton Aargau liegt.
- Die Schenkungssteuer ist im Kanton Aargau progressiv. Ausserdem ist sie umso höher, je weiter entfernt der Beschenkte mit dem Schenkenden verwandt ist.
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