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Was ist eine öffentliche Beurkundung?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie, was eine öffentliche Beurkundung im Schweizer Recht ist und wieso sie beim Immobilienverkauf beziehungsweise -kauf vorgeschrieben ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die öffentliche Beurkundung ist in der Schweiz bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften wie Immobilienkäufen und der Gründung von Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben.

  • Während der Beurkundung liest der Notar den Vertrag im Wortlaut vor, beantwortet Fragen und nimmt eventuelle Anpassungen vor. Der Vertrag wird von allen Parteien und dem Notar unterzeichnet.

  • Die öffentliche Beurkundung stellt sicher, dass Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und verhindert spätere Anfechtungen wegen Formfehlern.

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Eine öffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Akt, bei dem ein Vertrag oder eine Urkunde von einer staatlich befugten Amtsperson beglaubigt wird. Die öffentliche Beurkundung ist bei gewissen Rechtsgeschäften von Gesetz wegen vorgeschrieben. 

Bei einer öffentlichen Beurkundung kommen die Vertragsparteien vor der Urkundsperson zusammen. Der Notar liest den Vertrag im vollständigen Wortlaut vor. Dann haben die Vertragsparteien die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anpassungen am Vertrag vornehmen zu lassen. Zuletzt wird der Vertrag von den Parteien sowie von der Urkundsperson unterzeichnet. 

 

Wann braucht es eine öffentliche Beurkundung? 

Die öffentliche Beurkundung ist eine sogenannte Formvorschrift. Der Begriff "Formvorschrift" bedeutet, dass gewisse Arten von Verträgen nur gültig sind, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. 

Die öffentliche Beurkundung ist die strengste aller Formvorschriften. Sie findet daher nur Anwendung bei besonders bedeutenden Rechtsgeschäften, wie beispielsweise der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einem Immobilienverkauf. 

Das Schweizer Recht unterscheidet 4 sogenannte Vertragsformen: 

  • Formfreiheit: Der Vertrag ist auch mündlich gültig. 
  • Einfache Schriftlichkeit: Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und unterzeichnet werden. 
  • Qualifizierte Schriftlichkeit: Der Vertrag muss schriftlich verfasst werden und bestimmte Anforderungen erfüllen (z.B. bestimmter Vertragsinhalt).  
  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. 

 

Welche Rolle spielt die öffentliche Beurkundung beim Immobilienkauf? 

Sämtliche Rechtsgeschäfte, die eine Immobilie zum Gegenstand haben, müssen in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Die Beurkundung findet je nach Kanton entweder bei einem frei wählbaren freiberuflichen Notar oder dem zuständigen Amtsnotariat statt. 

Durch die öffentliche Beurkundung wird gesichert, dass der Kaufvertrag gültig ist und der Käufer die Immobilie auch wirklich finanzieren kann. Ausserdem wird dadurch die Richtigkeit des Grundbucheintrags sichergestellt. 

 

Öffentliche Beurkundung im Kontext eines Immobilienverkaufs

Bewertung

Die Immobilie wird von einem fachkundigen Immobilienmakler bewertet, um den Marktwert, den richtigen Preis und die Verkaufsstrategie zu ermitteln. 

Vermarktung

Die Immobilie wird fotografiert und idealerweise ein virtueller Rundgang aufgenommen. Die Vermarktungsmaterialien und das Inserat werden erstellt und auf den Immobilienportalen ausgeschrieben. 

Kontakt mit den Käufern und Preisverhandlungen

Das Ziel dieses Schrittes ist, den richtigen Käufer für die Immobilie zu finden. Dazu wird die Immobilie den Interessenten vor Ort gezeigt. Anschliessend wird über den genauen Verkaufspreis verhandelt. 

Vertragsentwurf

Der Kaufvertrag muss aufgesetzt werden. Das übernimmt in den meisten Fällen ein Notar. Alternativ verfassen die Parteien den Vertrag selbst und lassen ihn von einem Notar prüfen. 

Öffentliche Beurkundung

Beim Notartermin kommen der Käufer und der Verkäufer zusammen, um den Kaufvertrag in Anwesenheit der Urkundsperson zu unterzeichnen. In Kantonen mit Amtsnotar muss man sich dazu an die zuständige Behörde des Kantons oder der Gemeinde wenden. In Kantonen mit freiberuflichem Notariatswesen können die Parteien den Notar frei wählen. 

Grundbucheintrag

Nach Abschluss des Kaufvertrags muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. In vielen Kantonen übernimmt der Notar die Meldung der Eigentumsübertragung an das Grundbuchamt; in einigen Kantonen ist es der Verkäufer, der die Grundbuchanmeldung bei der zuständigen Amtsstelle einreichen muss. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, ist der Käufer der neue Eigentümer des Grundstücks und hat die vollständige Verfügungsgewalt darüber. 

 

Fazit: Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung spielt eine zentrale Rolle in der Absicherung von Rechtsgeschäften, die besonders bedeutend oder komplex sind. In der Schweiz ist sie eine zwingende Voraussetzung für bestimmte Vertragsarten, so auch beim Immobilienkauf. Die öffentliche Beurkundung gewährleistet, dass die rechtlichen Anforderungen des Vertrages erfüllt werden und stellt somit sicher, dass der Vertrag später nicht wegen Formmängeln angefochten werden kann.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Eine öffentliche Beurkundung ist ein rechtlicher Akt, bei dem ein Vertrag oder eine Urkunde von einer staatlich befugten Amtsperson, wie einem Notar, beglaubigt wird. Sie ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben, um deren Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Eine öffentliche Beurkundung ist bei besonders wichtigen und komplexen Rechtsgeschäften erforderlich, wie zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder bei Eheverträgen.

  1. Bewertung der Immobilie: Fachkundige Bewertung durch einen Immobilienmakler.
  2. Vermarktung und Verhandlungen: Erstellung von Vermarktungsmaterialien und Preisverhandlungen mit Interessenten.
  3. Vertragsentwurf: Aufsetzen des Kaufvertrags durch einen Notar.
  4. Beurkundung: Unterzeichnung des Vertrags durch Käufer, Verkäufer und Notar.
  5. Grundbucheintrag: Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

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