Was ist die Schenkungssteuer in Zürich?
Die Schenkungssteuer ist eine Abgabe, die vom Empfänger von Schenkungen zu entrichten ist. Eine Schenkung liegt vor, wenn Vermögen unter Lebenden ohne Gegenleistung übertragen wird (d.h. nicht bei einem Kauf bzw. einem dem Kauf gleichwertigen Rechtsgeschäft oder im Erbfall).
Wann besteht eine Schenkungssteuerpflicht im Kanton Zürich?
Die Schenkungssteuer fällt im Kanton Zürich an, wenn:
- der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung im Kanton Zürich wohnhaft ist, oder
- der Gegenstand der Schenkung ein im Kanton Zürich gelegenes Grundstück ist.
Jede Person, die im Kanton Zürich eine Schenkung erhält, muss innerhalb von drei Monaten eine Steuererklärung für die Schenkungssteuer ausfüllen.
Wer zahlt die Schenkungssteuer im Kanton Zürich?
Im Kanton Zürich haften beide Parteien solidarisch für die Schenkungssteuer. Meist übernimmt aber der Empfänger der Schenkung die Bezahlung der Schenkungssteuer.
Wer ist im Kanton Zürich von der Schenkungssteuer befreit?
Zuwendungen an folgende Personen sind im Kanton Zürich gänzlich steuerfrei:
- Ehegatten
- Eingetragene/r Partner/in
- Nachkommen
Zuwendungen an folgende Personen sind im Kanton Zürich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei:
- Elternteil: bis CHF 200’000
- Lebensparter/in, der/die mehr als 5 Jahre im gleichen Haushalt gelebt hat: bis CHF 50’000
- Geschwister, Grosseltern, Verlobte/r, Stiefkind, Patenkind, Pflegekind, Kind des/der eingetragenen Parter/in, Hausangestellte/r mit mehr als 10 Dienstjahren: bis CHF 15’000
- Gelegenheitsgeschenke: bis CHF 5’000
Tarife Schenkungssteuer Zürich
Die Schenkungssteuer ist im Kanton Zürich progressiv, d.h. je höher der zu versteuernde Wert, desto höher der Steuersatz. Ausserdem wird die zu zahlende Steuer mit einem Faktor multipliziert, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Nicht oder entfernt verwandte Personen zahlen bis zu sechsmal mehr Schenkungssteuer als nahe Verwandte.
Am einfachsten berechnen Sie die Schenkungssteuer für Ihren Fall mit dem offiziellen Steuerrechner des Kantons Zürich, den Sie hier verlinkt finden. Geben Sie einfach den Wert der Schenkung sowie den Verwandtschaftsgrad der beschenkten Person ein, um den geschuldeten Steuerbetrag zu erhalten.
Schenkungssteuer Zürich: Das Wichtigste in Kürze
- Die Schenkungssteuer fällt im Kanton Zürich an, wenn der Schenkende im Kanton Zürich wohnhaft ist oder die verschenkte Immobilie im Kanton Zürich liegt.
- Der Beschenkte muss die Schenkung innerhalb von 3 Monaten mit einer Steuererklärung deklarieren.
- Die Schenkungssteuer ist im Kanton Zürich progressiv. Ausserdem ist sie umso höher, je weiter entfernt der Beschenkte mit dem Schenkenden verwandt ist.
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