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Hausverkauf innerhalb der Familie

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Der Verkauf einer Immobilie innerhalb der Familie mag auf den ersten Blick einfacher erscheinen als auf dem offenen Markt. Doch auch hier lauern rechtliche und finanzielle Herausforderungen. Wir erklären, was es bei einem Verkauf an ein Familienmitglied zu beachten gibt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie gelten dieselben Formvorschriften wie bei jedem Verkauf (Kaufvertrag, öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag). 
  • Vor dem Hausverkauf innerhalb der Familie sollte der Marktwert der Immobilie ermittelt werden. 
  • Alternativen zum Hausverkauf innerhalb der Familie sind die Schenkung, die gemischte Schenkung oder der Verkauf am freien Markt.

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Rechtliche Aspekte des Hausverkaufs in der Familie

Kaufvertrag

Der öffentlich beurkundete Kaufvertrag ist in der Schweiz eine zwingende Formvorschrift beim Eigentümerwechsel an einer Immobilie. Zwingende Inhalte eines Kaufvertrags sind zwar nur der Preis, die Parteien und der Kaufgegenstand; allerdings sollte auch beim Hausverkauf innerhalb der Familie der Kaufvertrag sorgfältig ausgearbeitet werden. 

Notariat und Grundbucheintragung

Auch beim Hausverkauf innerhalb der Familie müssen zwingend die Dienste eines Notars in Anspruch genommen werden. Der Notar nimmt in jedem Fall die öffentliche Beglaubigung des Kaufvertrags vor und erstellt meist auch den Entwurf. Im Anschluss an den Notartermin wird der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. 

 

Finanzielle Aspekte beim Hausverkauf innerhalb der Familie

Ermittlung des Verkehrswertes

Am Anfang jedes Hausverkaufs sollte der Verkehrswert der Immobilie bestimmt werden, selbst wenn der Verkauf innerhalb der Familie stattfindet. Eine professionelle Bewertung hilft dabei, einen fairen Preis festzulegen und beugt späteren Erbschaftskonflikten vor. 

Sie können den Verkehrswert Ihrer Immobilie in wenigen Minuten selbst online schätzen, indem Sie auf das Banner unten klicken. Alternativ kontaktieren Sie uns, um einen Termin für eine genaue Vor-Ort-Bewertung mit dem lokalen Makler in Ihrer Region zu vereinbaren. 

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Kaufpreisfestlegung

Ein Hausverkauf innerhalb der Familie kann entweder zum vollen Marktpreis oder zu einem reduzierten Preis geschehen. Im letzteren Fall kann der Verkauf je nach Kaufpreis unter Umständen als gemischte Schenkung gelten. Beide Varianten haben ihre finanziellen Vor- und Nachteile. 

Steuern

Auch bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie fallen eine Reihe von Steuern an. Unter anderem ist mit folgender steuerlicher Belastung zu rechnen: 

  • Handänderungssteuer: Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wird in vielen Kantonen der Schweiz die Handänderungssteuer fällig. In manchen Kantonen entfällt die Handänderungssteuer bei einem Verkauf an nahe Verwandte. 
  • Grundstückgewinnsteuer: Die Grundstückgewinnsteuer fällt immer dann an, wenn beim Verkauf einer Immobilie ein Gewinn erzielt wird. Die Grundstückgewinnsteuer muss daher auch bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie entrichtet werden, nicht aber bei einer Schenkung

 

Alternativen zum Hausverkauf innerhalb der Familie

Es gibt verschiedene Alternativen zum Verkauf eines Hauses innerhalb der Familie, die je nach persönlicher Situation eine Option sein können. Diese umfassen die Schenkung, die gemischte Schenkung und den normalen Verkauf auf dem freien Markt. Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie steuerliche Implikationen.

Schenkung

Die Schenkung ist eine Überschreibung einer Immobilie von einer Person auf eine andere ohne finanzielle Gegenleistung. Je nach Verwandtschaftsgrad fallen dabei hohe Schenkungssteuern an. Dafür entfällt die Grundstückgewinnsteuer und in manchen Kantonen auch die Handänderungssteuer. Eine Schenkung gilt als Vermögensverzicht und kann in manchen Fällen den späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen nichtig machen. 

Gemischte Schenkung

Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn der Verkauf eines Hauses innerhalb der Familie zu einem Preis erfolgt, der unter dem Verkehrswert liegt. Die genaue Grenze variiert je nach Kanton; in der Regel muss der Schenkungsanteil bei mindestens 25 Prozent vom Verkehrswert liegen, damit eine Handänderung nicht als Verkauf gewertet wird. 

Die Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung kann statt einer Zahlung auch in einem Nutzniessungs- oder Wohnrecht bestehen. Der Barwert der Nutzniessung oder des Wohnrechts ergibt sich durch Kapitalisierung mit einem kantonsspezifischen Zinssatz. 

Verkauf auf dem freien Markt

Eine letzte Option ist der Verkauf des Hauses auf dem freien Markt. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheinen mag, bringt ein Verkauf auf dem freien Markt gegenüber einem Hausverkauf innerhalb der Familie eine Reihe von Vorteilen: 

  • Auf dem freien Markt herrscht ein Wettbewerb zwischen mehreren Interessenten; daher kann man meist einen deutlich höheren Preis erzielen, als man bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie verlangen würde. Das gilt insbesondere, wenn ein Makler den Verkauf übernimmt. 
  • Beim Verkauf auf dem freien Markt beugt man sämtlichen Streitigkeiten unter den Erben vor. Wer trotzdem seine Erben begünstigen möchte, hat immer noch die Option, die Erben mit einem Erbvorbezug bzw. einer Schenkung finanziell zu unterstützen. 
  • Der Verkauf auf dem freien Markt reduziert das Risiko emotionaler Verwicklungen, die oft bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie auftreten. Ohne diese emotionale Distanz besteht das Risiko, dass man finanziell nachteilige Entscheidungen trifft. 
  • Ein Hausverkauf innerhalb der Familie ist natürlich nur möglich, wenn jemand mit Kaufinteresse vorhanden ist. Ausserdem muss der Käufer sich die Immobilie leisten können, das heisst, die Tragbarkeit der Hypothek muss gewährleistet sein und die Bank muss den Käufer als Hypothekarnehmer akzeptieren. 

 

Praktische Tipps für den Hausverkauf innerhalb der Familie

Immobilienbewertung

Eine professionelle Bewertung gibt nicht nur Aufschluss über den Verkehrswert der Immobilie, sondern bildet auch eine Basis für Preisverhandlungen innerhalb der Familie. 

Beratung durch einen Notar oder eine andere Fachperson

Ein Hausverkauf innerhalb der Familie erfordert dieselbe Aufmerksamkeit, wie ein Verkauf auf dem freien Markt. Ein Notar oder Jurist sorgt dafür, dass alle rechtlichen Aspekte des Hausverkaufs korrekt abgewickelt werden. Ausserdem übernimmt er die Erstellung des Kaufvertrags für Sie. 

Alternativen prüfen

Prüfen Sie, ob statt einem Hausverkauf innerhalb der Familie eine Schenkung, gemischte Schenkung oder ein Verkauf auf dem freien Markt infrage kommt. 

 

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Planen Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu veräussern oder möchten Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren? Erhalten Sie eine präzise Marktwertschätzung auf eine von zwei Arten: 

  • Individuelle Bewertung: Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für eine Besichtigung mit unserem Immobilienmakler oder unserer Maklerin in Ihrer Region zu vereinbaren. Der Makler oder die Maklerin begutachtet Ihre Immobilie und erstellt innerhalb von 48 Stunden den ausführlichen Bewertungsbericht zu Ihrem Objekt. 
  • Kostenfreie Online-Bewertung: Wenn Sie es eilig haben, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Online-Bewertung. In nur wenigen Minuten erhalten Sie eine Schätzung Ihres Immobilienwerts. Klicken Sie auf das Banner unten, um zu beginnen: 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Ja, auch bei Familienverkäufen muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.

Ob ein Hausverkauf innerhalb der Familie als Schenkung oder Verkauf angesehen wird, hängt vom Wert der Gegenleistung ab. In den meisten Kantonen muss der Schenkungsanteil mindestens 25 Prozent betragen, damit eine Handänderung als Schenkung gilt. 

Alternativen zum Hausverkauf innerhalb der Familie sind eine reine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder ein Verkauf am freien Markt. 

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