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Liegenschaftssteuer im Kanton Wallis

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie alles zur Liegenschafts- beziehungsweise Grundstücksteuer im Kanton Wallis.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Wallis 1 Promille für natürliche Personen. 
  • Die Liegenschaftssteuer wird im Kanton Wallis auch Grundstücksteuer genannt. 
  • Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Steuer, die Immobilieneigentümer im Kanton Wallis zusätzlich zur Vermögenssteuer auf ihren Grundbesitz entrichten müssen. 
  • Die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Wallis eine obligatorische Gemeindesteuer, das heisst, die Gemeinden sind verpflichtet, die Steuer zu erheben.

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Wie hoch ist die Liegenschaftssteuer im Kanton Wallis? 

Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Wallis 1 Promille für natürliche Personen. Juristische Personen zahlen 1,25 Promille sowie zusätzlich 0,8 Promille Kantonssteuer. 

 

Natürliche Personen

Juristische Personen

Gemeinde

1 ‰

1,25 ‰

Kanton

-

0,8 ‰

 

Was ist die Liegenschaftssteuer im Kanton Wallis? 

Die Liegenschaftssteuer, im Kanton Wallis auch Grundstücksteuer genannt, ist eine spezielle Steuer, die Immobilieneigentümer im Kanton Wallis zusätzlich zur Vermögenssteuer auf ihren Grundbesitz entrichten müssen. Im Kanton Wallis ist die Liegenschaftssteuer für natürliche Personen eine obligatorische Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass die Gemeinden die Steuer zwingend erheben müssen, der Kanton Wallis aber selbst keine Liegenschaftssteuer erhebt. 

 

Wer zahlt Liegenschaftssteuer im Kanton Wallis? 

Natürliche Personen

Natürliche Personen zahlen ausschliesslich Liegenschaftssteuern auf der Gemeindeebene. Es gibt im Kanton Wallis keine Liegenschaftssteuer für natürliche Personen auf Kantonsebene. 

Juristische Personen

Juristische Personen zahlen im Kanton Wallis sowohl Liegenschaftssteuern auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene. 

 

Welche Steuern zahlt man sonst noch als Immobilienbesitzer im Kanton Wallis? 

Neben der Liegenschaftssteuer zahlt man im Kanton Wallis eine Reihe weiterer Steuern als Immobilienbesitzer: 

  • Vermögenssteuer: Der amtliche Wert einer Liegenschaft muss im Kanton Wallis als Vermögen versteuert werden. Der amtliche Wert wird von der kantonalen Steuerverwaltung festgesetzt. Steuerbar ist nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothek kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. 
  • Eigenmietwert: Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Immobilie nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert im Kanton Wallis beträgt 60 Prozent der marktüblichen Miete. Die Marktmiete entspricht den Mieteinnahmen, die man für ein vergleichbares Objekt am Markt erzielen könnte. Die Marktmieten werden von den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht und richten sich nach dem Baujahr, dem Standort, dem Alter und der Grösse der Immobilie.
  • Handänderungssteuer: Der Käufer einer Immobilie einer Immobilie schuldet einmalig die Handänderungssteuer. Sie beträgt 1,0–1,5 Prozent je nach Wert der Liegenschaft. 
  • Grundstückgewinnsteuer: Wer eine Immobilie mit Gewinn veräussert, schuldet im Kanton Wallis die Grundstückgewinnsteuer. Sie wird aufgeschoben bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft und in weiteren Fällen. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Liegenschaftssteuer, auch Grundstücksteuer genannt, beträgt im Kanton Wallis für natürliche Personen 1 Promille des amtlichen Wertes der Immobilie. Juristische Personen zahlen 1,25 Promille auf Gemeindeebene und zusätzlich 0,8 Promille Kantonssteuer.

Natürliche Personen zahlen die Liegenschaftssteuer nur auf Gemeindeebene, während juristische Personen sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene Steuern entrichten müssen.

Neben der Liegenschaftssteuer müssen Immobilienbesitzer im Kanton Wallis noch die Vermögenssteuer, die Eigenmietwertsteuer, die Handänderungssteuer sowie die Grundstückgewinnsteuer entrichten, je nach Art der Nutzung und Transaktion der Immobilie.

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