Was ist eine Schenkung?
Die rechtlichen Grundlagen für eine Schenkung sind im Obligationenrecht (OR) Artikel 239 und folgend festgelegt. Gemäss OR ist eine Schenkung eine Zuwendung unter Lebenden, bei der eine Person eine andere ohne Gegenleistung aus ihrem Vermögen bereichert. Nach verbreiteter Rechtsauffassung ist dabei vor allem der sogenannte Schenkungswille entscheidend: Der Schenker muss den Beschenkten bereichern wollen.
Man kann alle Arten von Vermögen verschenken wie Geld, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Immobilien. Ebenso gilt der Erlass von Schulden ohne Gegenleistung als Schenkung. Keine Schenkung ist gemäss OR 239 die Erfüllung einer sittlichen Pflicht wie beispielsweise die Verwandtenunterstützung. Ebenso gilt der freiwillige Verzicht auf ein Recht, bevor man es erworben hat, nicht als Schenkung.
Was ist ein Schenkungsvertrag?
Im rechtlichen Sinn hat eine Schenkung selbst den Charakter eines einseitig verpflichtenden Vertrags. Mit der Schenkung verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten ohne Gegenleistung einen Vermögenswert zukommen zu lassen. Das bedeutet auch, dass ein Schenkungsvertrag im rechtlichen Sinn auch mündlich gültig ist.
Schenkungsvertrag und Schenkungsversprechen
Wenn die Übergabe des Vermögenswert gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss geschieht, spricht man auch von einer «Handschenkung» oder «Schenkung von Hand zu Hand». Wird ein Schenkungsversprechen lediglich mündlich zugesichert, hat der Beschenkte keinen verbindlichen Anspruch auf die Schenkung. Dieses ist erst gültig, sobald die Schenkung vollzogen wurde.
Soll die Schenkung erst in der Zukunft eintreten, ist ein Schenkungsversprechen notwendig. Dabei handelt es sich um eine Spezialform des Schenkungsvertrags. Ein Schenkungsversprechen muss immer schriftlich abgefasst werden.
Formvorschriften: Schenkungsvertrag für eine Immobilienschenkung
In der Schweiz müssen fast alle Rechtsgeschäfte, die eine Immobilie zum Gegenstand haben, öffentlich beurkundet werden. Das gilt auch für eine Schenkung – wird eine Immobilie verschenkt, ist ein Schenkungsversprechen nötig. Ein Schenkungsversprechen über eine Immobilie muss schriftlich verfasst und öffentlich beurkundet werden. Die Schenkung einer Immobilie wird erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch wirksam.
Kosten für einen Schenkungsvertrag
Die Kosten für einen Schenkungsvertrag hängen von der Art der Schenkung beziehungsweise der damit einhergehenden Formvorschrift zusammen. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
Handschenkung: Bei Handschenkungen ist kein schriftlicher Vertrag nötig und es entstehen folglich keine Kosten.
Schenkungsversprechen: Soll eine Schenkung erst in der Zukunft eintreten, ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine notarielle Beurkundung ist aber nicht zwingend. Es ist aber sinnvoll, einen Notar oder Anwalt zu beauftragen, besonders, wenn es sich um grössere Vermögenswerte handelt. In diesem Fall umfassen die Kosten für den Schenkungsvertrag das Honorar des Notars oder Anwalts.
Schenkung einer Immobilie: Wird eine Immobilie verschenkt, muss das Schenkungsversprechen bzw. der Schenkungsvertrag öffentlich beurkundet werden. Für den Schenkungsvertrag fallen in diesem Fall die kantonalen Notariats- und Grundbuchgebühren an; hinzu kommen allfällige Kosten für den Notar oder Anwalt, falls er den Schenkungsvertrag aufgesetzt oder Rechtsberatung geleistet hat.
Welche weiteren Kosten fallen bei einer Schenkung an?
Bei einer Schenkung fallen je nach persönlicher Situation und dem Verwandtschaftsverhältnis der Parteien die folgenden Kosten an:
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist vom Empfänger der Schenkung zu bezahlen. Der Schenkungssteuersatz ist umso höher, je weiter entfernt verwandt der Empfänger mit dem Schenker ist. Am meisten Schenkungssteuern zahlen Nichtverwandte (bis zu 40 % in manchen Kantonen). Schenkungen an den Ehepartner und die direkten Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.
Anwalts- oder Notarhonorar
Wenn ein Anwalt oder Notar den Schenkungsvertrag aufgesetzt hat, fällt ein Honorar an.
Gebühren und Steuern bei der Immobilienschenkung
Bei der Schenkung einer Immobilie fallen wie bei jeder Handänderung Notariats- und Grundbuchgebühren an. Diese Gebühren variieren zwischen den Kantonen stark. Zusätzlich fallen in einigen Kantonen bei der Immobilienschenkung Handänderungssteuern an.
Weiterführende Informationen zur Schenkung von Immobilien
Erfahren Sie mehr darüber, wie viel die Schenkung eines Hauses kostet: https://neho.ch/de/blog/haus-schenkung-kosten
Lesen Sie in unserem Leitfaden, was bei der Schenkung einer Immobilie unbedingt zu beachten ist: https://neho.ch/de/blog/ich-verschenke-mein-haus
Informationen zur gemischten Schenkung einer Immobilie finden Sie in diesem Artikel: https://neho.ch/de/blog/gemischte-schenkung-liegenschaft
