Notariatsgebühren im Kanton St. Gallen
Bei einem Immobilienkauf fallen Notariatsgebühren an, weil in der Schweiz ein Immobilienkauf öffentlich beurkundet werden muss. Der Kaufvertrag ist also nur gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wird. Zudem muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Die genauen Prozesse und Gebühren variieren zwischen den Kantonen. Im Kanton St. Gallen ist ausschliesslich das Grundbuchamt für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften zuständig. Eine Übersicht über die Grundbuchämter im Kanton St. Gallen finden Sie in diesem Artikel.
Gebühren bei einem Immobilienkauf im Kanton St. Gallen
Bei einem Immobilienkauf fallen im Kanton St. Gallen verschiedene Kosten an:
- Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren)
- Gebühren für den Schuldbrief
- Handänderungssteuer
Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren im Kanton St. Gallen
Die Notariatsgebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags betragen im Kanton St. Gallen 0.2 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich fallen 0.2 Prozent des Kaufpreises an Grundbuchgebühren an. Für den Anteil über CHF 2’000’000 betragen die Gebühren jeweils nur 0.05 Prozent des Verkaufspreises.
Die Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren werden im Kanton St. Gallen hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
→ Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betragen im Kanton St. Gallen gesamthaft 0.4 % des Kaufpreises, zuzüglich 0.1 % für den Anteil über CHF 2’000’000.
→ Die Grundbuch- und Notariatsgebühren werden im Kanton St. Gallen hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Rechenbeispiel Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren St. Gallen)
| Kaufpreis | CHF 1’000’000 |
| Grundbuchgebühren (0.2 % des Kaufpreises) | CHF 2’000 |
| Notariatsgebühren (0.2 % des Kaufpreises) | CHF 2’000 |
| Total Notariat und Grundbuch | CHF 4’000 |
| Kosten für Käufer und Verkäufer jeweils | CHF 2’000 |
Gebühren für den Schuldbrief im Kanton St. Gallen
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit einen Hypothekarkredit aufnehmen. Damit Sie von einem Finanzinstitut Ihre Hypothek erhalten, verlangt dieses einen Schuldbrief als Sicherheit. Dieser gibt dem Finanzinstitut das Recht, Ihre Immobilie in Besitz zu nehmen und zu verkaufen, falls Sie die Hypothekarzinsen nicht bezahlen.
Für die Ausstellung eines Schuldbriefs fallen im Kanton St. Gallen ebenfalls Gebühren an. Sie betragen 0.1 Prozent der Pfandsumme. Der Käufer bezahlt die Gebühren für den Schuldbrief.
→ Die Gebühren für einen Schuldbrief betragen im Kanton St. Gallen 0.1 % der Pfandsumme.
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