Was ist der Inhalt des Zweitwohnungsgesetzes?
Das Zweitwohnungsgesetz oder Lex Weber zielt darauf ab, den Bau von neuen Zweitwohnungen und Ferienwohnungen in touristischen Regionen einzuschränken. Das hat das Stimmvolk 2012 mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative beschlossen. Als Folge der Initiative ist seit Januar 2016 der Bau neuer Zweitwohnungen in allen Gemeinden verboten, in denen der Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent beträgt.
Parlament erkennt negative Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative
Inzwischen zeigte sich jedoch, dass die Zweitwohnungsinitiative in ihrer Wirkung viel weiter reicht, als das von den Initianten beabsichtigt wurde. Damit wird in den betroffenen Gebieten ein enormer wirtschaftlicher Schaden angerichtet.
Insbesondere betreffen die Einschränkungen durch die Zweitwohnungsinitiative heute auch Bestandesliegenschaften: In Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungsanteil dürfen Altbauten nur noch beschränkt umgebaut und umgenutzt werden. Damit ist es in den betroffenen Gemeinden heute faktisch unmöglich, als Zweitliegenschaft genutzte Altbauten nach modernen Standards umzubauen, energetisch zu sanieren oder den bestehenden Wohnraum zu verdichten.
Parlament lockert Zweitwohnungsbeschränkungen
Das Parlament hat nun entschieden, die Beschränkungen für den Bau von Ferienhäusern und Zweitwohnungen teilweise aufzuheben. Konkret soll es in der Zukunft möglich sein, vor dem 11. März 2012 (Datum der Volksabstimmung zur Zweitwohnungsinitiative) erstellte Liegenschaften bei einem Abbruch mit Ersatzneubau oder bei einer Sanierung um bis zu 30 Prozent zu vergrössern – auch, wenn dabei neue Zweitwohnungen entstehen. Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde die 20-Prozent-Grenze bereits überschreitet.
Die kleine Kammer des Parlaments stimmte der Lockerung der Zweitwohnungsbeschränkungen am Dienstag, dem 5. März 2024 zu. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits gutgeheissen. Der Anstoss dazu kam über eine parlamentarische Initiative des Bündner Mitte-Nationalrats Martin Candinas.
Kritik an der Lockerung der Zweitwohnungsbestimmungen
Kritik an der Anpassung der Zweitwohnungsbestimmungen kam von verschiedener Seite. So hatte der Bundesrat erfolglos beantragt, dass der infolge der Lockerung entstehende Wohnraum zwingend für Erstwohnungen genutzt werden muss. Mehrere FDP- und Mitte-Parlamentarier folgten dem Bundesrat und äusserten ihre Sorge, dass es in touristischen Gebieten für Einheimische zunehmend schwieriger werde, erschwinglichen Wohnraum zu finden. Abgelehnt wurde die Vorlage erwartungsgemäss auch von der SP und den Grünen.
Gute Nachrichten für Eigentümer von Zweitliegenschaften
Aus Sicht der Liegenschaftsbesitzer sind die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes erfreulich. Die Sicherheit, dass es auch in der Zukunft möglich sein wird, eine Liegenschaft unkompliziert zu sanieren oder zu ersetzen, sichert den langfristigen Werterhalt von Grundstück und Gebäude und macht die Liegenschaft auch im Hinblick auf einen Verkauf für potenzielle Käufer oder Investoren attraktiver.
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