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Handänderungssteuer St. Gallen

Von Mikail Seckin
Lesezeit: 1 Minuten

Die Handänderungssteuer ist eine obligatorische Steuer, die beim Kauf (und damit beim Verkauf) einer Immobilie im Kanton St. Gallen erhoben wird.

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Wer bezahlt die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?

Die Handänderungssteuer wird entrichtet von: 

  • Dem Erwerber einer Immobilie oder eines Anteils an einer Immobilie – ob eine natürliche Person und/oder eine juristische Person.
  • Demjenigen, zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit, ein beschränktes dingliches Recht (Nutzung einer Sache, die einem anderen gehört) oder ein Recht zur Nutzung der Ressourcen eines Grundstücks (Kiesgrube, Steinbruch, Torfmoor usw.) ausgestellt, übertragen oder aufgegeben wird. 
  • Der Person, die das Recht zum Erwerb einer Immobilie überträgt (oder darauf verzichtet).

 

Der Verkäufer haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Handänderungssteuer.

 

Wann fällt im Kanton St. Gallen die Handänderungssteuer an?

Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die obligatorisch ist, wenn eine Eigentumsübertragung im Kanton stattfindet.

 

Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?

Normalsatz: 1%

Reduzierter Satz: 0,5 % bei Übertragungen zwischen Eltern und Nachkommen, bei Teilung von Nachlass unter Geschwistern

 

Zu den Notargebühren gehören auch weitere Gebühren

Die Handänderungssteuer ist im Kanton St. Gallen Bestandteil der Notargebühren. Alle Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel zu den Notargebühren im Kanton St. Gallen. 

 

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Mikail Seckin
Mikail Seckin
Immobilienmakler

Mikail hat viele Jahre Erfahrung als Sales Consultant, vornehmlich in der Automobilindustrie. Seine kommunikative, offene Art in Kombination mit seiner Zuverlässigkeit und seinem Blick für Details ermöglichen es ihm, das Vertrauen seiner Kunden zu gewinnen. Die Fähigkeiten und Erfahrungen aus seiner Verkaufstätigkeit bringt Mikail nun bei Neho als lokaler Experte ein. Sein Motto ist: Alles ist möglich, wenn man es nur will.

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