Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau
Grundstückgewinnsteuer berechnen im Kanton Thurgau
Berechnen Sie die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer bei Ihrem Immobilienverkauf im Kanton Thurgau in wenigen Minuten mit unserem Steuerrechner: Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau berechnen
Zuständigkeit im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau wird die Grundstückgewinnsteuer von den kantonalen Behörden erhoben.
Steuersatz
Der Steuersatz im Kanton Thurgau ist proportional, was bedeutet, dass jeder Gewinn unabhängig von seiner Höhe zum gleichen Steuersatz besteuert wird. Die Besitzdauer der Immobilie wird bei der Berechnung trotzdem berücksichtigt.
Haltedauer & Haltezeitabzüge
Tarif für die Steuerberechnung (§ 109 Steuergesetz):
| Haltezeit in Jahren ab Grundbucheintrag |
Abzug in % vom Steuersatz von 40% |
Steuerbelastung in % zum Grundstückgewinn |
|---|---|---|
| 6 Jahre | 4% | 38.40% |
| 7 Jahre | 8% | 36.80% |
| 8 Jahre | 12% | 35.20% |
| 9 Jahre | 16% | 33.60% |
| 10 Jahre | 20% | 32.00% |
| 11 Jahre | 24% | 30.40% |
| 12 Jahre | 28% | 28.80% |
| 13 Jahre | 32% | 27.20% |
| 14 Jahre | 36% | 25,60% |
| 15 Jahre | 40% | 24.00% |
| 16 Jahre | 44% | 22.40% |
| 17 Jahre | 48% | 20.80% |
| 18 Jahre | 52% | 19.20% |
| 19 Jahre | 56% | 17.60% |
| 20 Jahre | 60% | 16.00% |
| 21 Jahre | 64% | 14.40% |
| 22 Jahre | 68% | 12.80% |
| 23 Jahre und mehr | 72% | 11.20% |
Grundlagen und nützliche Links
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie hier: §§ RB 640.1
Sie können für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau den Online-Rechner Brixel zur Berechnung nutzen.
Alle Angaben in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder einen Berater zu wenden, um eine persönliche Empfehlung zu erhalten.
Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer gibt es hier.
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