Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern
Zuständigkeit
Im Kanton Luzern wird die Grundstückgewinnsteuer von den Gemeinden und dem Kanton erhoben.
Steuersatz Luzern
Der Steuersatz in Luzern ist progressiv, das heisst je höher der steuerbare Gewinn ist, desto höher die prozentuale Belastung.
Besteuerungsart - Dualistisches System
Beim dualistischen System werden nur die Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Privatvermögens mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst. Liegenschaftsgewinne des Geschäftsvermögens fallen dagegen unter die Einkommen- oder Gewinnsteuer.
Minimaler Betrag
Grundstücksgewinne unter CHF 13'000 sind im Kanton Luzern steuerfrei.
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern berechnen
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Grundlagen und nützliche Links
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie hier: §§ 647 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer
Alle Angaben in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder einen Berater zu wenden, um eine persönliche Empfehlung zu erhalten.
Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer gibt es hier.
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