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Eigenmietwert berechnen im Kanton Wallis

Von Alexandre Rubin
Lesezeit: 4 Minuten

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer versteuern müssen, wenn sie ihre Immobilie nicht vermieten. Erfahren Sie, wie der Eigenmietwert im Kanton Wallis bestimmt und berechnet wird und was für Ferienwohnungen gilt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Eigenmietwert beträgt im Kanton Wallis 60 Prozent der Marktmieten. 
  • Die Marktmiete entspricht den Mieteinnahmen, die für ein vergleichbares Objekt am Markt erzielt werden können. 
  • Bei einer unterjährig vermieteten Ferienwohnung ist der Eigenmietwert im Kanton Wallis anteilsmässig steuerbar.

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Abschaffung des Eigenmietwerts im Kanton Wallis

Das Stimmvolk hat am 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Das bedeutet, dass es zukünftig auch im Kanton Wallis keinen Eigenmietwert mehr geben wird. Wichtig: Die Abschaffung ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bis auf weiteres gilt die alte Besteuerung. Voraussichtlich wird es noch mindestens bis zur Steuerperiode 2028 dauern, bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird. 

Was sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts im Kanton Wallis ändert: 

  • Der Eigenmietwert wird nicht mehr als Einkommen besteuert. 
  • Schuldzinsen können bei selbstbewohnten immobilien nicht mehr abgezogen werden. Für Eigentümer von vermieteten Immobilien sind sie begrenzt abzugsfähig. 
  • Es gibt einen Schuldzinsabzug für Erstkäufer während der ersten 10 Jahre
  • Der Unterhalt kann bei selbstbewohnten Immobilien nicht mehr von der Einkommenssteuer abgezogen werden (bei vermieteten Immobilien weiterhin möglich). 
  • Der Kanton Wallis muss noch entscheiden, ob er eine Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen einführen wird. Aufgrund der hohen Anzahl Ferienwohnungen ist es wahrscheinlich, dass diese Steuer als Ersatz für den Eigenmietwert eingeführt wird. 

 

Eigenmietwert berechnen im Kanton Wallis 

4,5-Zimmer-Wohnung (Baujahr 1996), veranlagte Marktmiete Fr. 950

Marktmietwert pro Monat

12 x 950 Fr. 

Jahresmietwert

11’400 Fr. 

Bruttomietwert (60 %)

6’840 Fr. 

Pauschalabzug (20 %)

-1’368 Fr.

Netto-Eigenmietwert

5’472 Fr. 

 

Formel für den Eigenmietwert im Kanton Wallis 

Die Berechnung für den Eigenmietwert im Kanton Wallis lautet: 

Marktmiete x 0.6 = Eigenmietwert

Der Eigenmietwert im Kanton Wallis beträgt 60 Prozent der marktüblichen Miete. Die Marktmiete entspricht den Mieteinnahmen, die man für ein vergleichbares Objekt am Markt erzielen könnte. Die Marktmieten werden von den jeweiligen Gemeinden veröffentlicht und richten sich nach dem Baujahr, dem Standort, dem Alter und der Grösse der Immobilie. 

Für die direkte Bundessteuer wird der kantonale Eigenmietwert übernommen. 

 

Eigenmietwert einer Ferienwohnung im Wallis

Der Eigenmietwert muss auch bei einer Ferienwohnung versteuert werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ferienwohnung tatsächlich genutzt wird – solange sie prinzipiell zur Verfügung stehen würde, gilt sie nach Gesetz als selbstgenutzt und muss entsprechend versteuert werden. 

Wer seine Ferienwohnung vermietet, versteuert statt des Eigenmietwerts die Mieteinnahmen als steuerbares Einkommen. Bei unterjähriger Vermietung ist der Eigenmietwert für den Zeitraum steuerbar, während dem die Immobilie nicht vermietet war. 

 

Was bedeutet der Eigenmietwert im Kanton Wallis für mich als Eigentümer?

Für Sie als Eigentümer stellt der Eigenmietwert ein zusätzliches steuerbares Einkommen dar, das zu Ihrem eigentlichen Einkommen (durch Erwerbstätigkeit, Vermögenserträge, etc.) addiert wird. Selbst nach Abzug der Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entsteht daraus in vielen Fällen eine höhere Steuerbelastung, als wenn es den Eigenmietwert nicht gäbe. 

 

Kann ich den Eigenmietwert im Kanton Wallis umgehen? 

Da es sich um eine Steuer handelt, können Sie den Eigenmietwert nicht umgehen. Anders als in vielen anderen Kantonen gibt es im Wallis auch keinen Unternutzungsabzug nach Wegzug oder Tod eines Familienmitglieds. 

 

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert (auch: Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften) ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Er basiert auf den marktüblichen Mieteinnahmen, die ein Eigentümer erzielen könnte, wenn er seine Immobilie vermieten würde. 

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, weil der Eigentümer nicht wirklich Geld mit seiner Immobilie generiert, sondern dadurch einen Nutzen erhält, dass er in seinem Eigentum lebt (sogenanntes Naturaleinkommen). Die Besteuerung des Eigenmietwerts gleicht dabei die Vorteile aus, die Eigentümer gegenüber Mietern haben: Sie zahlen keine Miete und können einen Teil ihrer Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehen. 

 

Abschaffung des Eigenmietwerts

Nach mehrjährigem Hin und Her haben sich der National- und der Ständerat 2023 auf die Abschaffung des Eigenmietwerts einigen können. Offen sind aktuell noch die genaue Umsetzung und das Ausmass des Systemwechsels. 

Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Besteuerung von Zweitliegenschaften. Der Nationalrat befürwortet einen konsequenten Systemwechsel und will den Eigenmietwert für alle Liegenschaften abschaffen, das heisst auch für Ferienwohnungen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hingegen möchte den Eigenmietwert bei Zweitliegenschaften weiterhin besteuern. Das Hauptargument dafür sind die entgangenen Steuereinnahmen in Tourismuskantonen wie Graubünden, Wallis oder Tessin, wo die meisten Ferienwohnungen stehen. 

Alles Aktuelle zum Politikum Eigenmietwert finden Sie in unserem Artikel

 

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Alexandre Rubin
Alexandre Rubin
Immobilienmakler

Alexandre Burger, lokaler Vertreter für die Region Wallis, verfügt über fundierte Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen. Er hat für renommierte Unternehmen wie Nespresso und Swisscom gearbeitet. Darüber hinaus war er zehn Jahre lang in der Automobilindustrie tätig und arbeitete als Verkäufer bei Range Rover und Jaguar in der Emil-Frey-Werkstatt. Heute setzt er sein ganzes Können ein, um seine Kunden beim Verkauf oder Kauf ihrer Immobilie zu unterstützen.

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