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Eigenmietwert abschaffen? Keine politische Einigung in Sicht

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 1 Minuten

National- und Ständerat stimmen darin überein, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Doch bei der Umsetzung hakt es.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Eigenmietwert soll bei Erstwohnsitzen abgeschafft werden. 
  • Weiterhin offen: die Höhe der Schuldzinsabzüge sowie die Besteuerung von Zweitwohnsitzen. 
  • Die Vorlage zum Eigenmietwert kommt in der Wintersession in den Ständerat. 

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Eigenmietwert abschaffen?

Das aktuelle System der Eigenmietwertbesteuerung wird seit langem kontrovers diskutiert. Insbesondere aus Sicht der Hauseigentümer ist oft unverständlich, weshalb sie ein rein fiktives Einkommen versteuern sollten. 

Nachdem der Bundesrat und der Ständerat bereits 2021 einer Neuregelung zugestimmt hatten, wurde die Vorlage in der Sommersession 2023 auch vom Nationalrat angenommen. Es wird also mit ziemlicher Sicherheit einen Systemwechsel mit Abschaffung des Eigenmietwerts geben – wie dieser aussehen wird, ist aber aktuell noch unklar. 

Diskussionspunkt 1: Höhe der Abzüge

National- und Ständerat stimmen darin überein, dass künftig der Eigenmietwert bei Hauptwohnsitzen abgeschafft werden soll. Klar ist auch, dass zusammen mit dem Eigenmietwert die Steuerabzüge neu geregelt werden müssen. Aktuell können die Hypothekarzinsen bis zu einem Betrag von CHF 50’000 über den steuerbaren Vermögenseinträgen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was in der Praxis fast nie erreicht wird. Die Unterhaltskosten können in den meisten Kantonen pauschal (d.h. als Prozentsatz vom Eigenmietwert) oder effektiv angegeben werden. 

Der Nationalrat sprach sich dafür aus, dass nach der Reform nur noch Schuldzinsen in der Höhe von maximal 40 % der steuerbaren Vermögenseinträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hingegen besteht auf einem maximalen Satz von 70 %. 

Diskussionspunkt 2: Zweitliegenschaften 

Auch bei der Besteuerung von Zweitliegenschaften herrscht Uneinigkeit. Der Nationalrat befürwortete einen konsequenten Systemwechsel und will den Eigenmietwert komplett abschaffen. Die WAK-S hingegen möchte den Eigenmietwert bei Zweitliegenschaften weiterhin besteuern. Das Hauptargument sind die entgangenen Steuereinnahmen in Tourismuskantonen wie Graubünden, Wallis oder Tessin, wo die meisten Ferienwohnungen stehen. 

Eigenmietwert: Wie geht es weiter? 

Die Vorlage kommt in der Wintersession in den Ständerat. Lesen Sie regelmässig unseren Blog oder folgen Sie uns auf Social Media, um auf dem Laufenden zu bleiben! 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Eigenmietwert abschaffen?
  • Diskussionspunkt 1: Höhe der Abzüge
  • Diskussionspunkt 2: Zweitliegenschaften 
  • Eigenmietwert: Wie geht es weiter? 

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