Nutzniessung und Wohnrecht – was ist das?
Sowohl beim Nutzniessungsrecht als auch beim Wohnrecht handelt es sich um beschränkte dingliche Rechte. Mit einem beschränkten dinglichen Recht erhält jemand – der Nutzniesser oder Wohnberechtigte – das Recht, über eine Immobilie in einer bestimmten, eingeschränkten Weise zu verfügen.
Die Nutzniessung und das Wohnrecht unterscheiden sich im Hinblick darauf, welche Rechte dem Nutzniesser bzw. Wohnberechtigten an der Immobilie zustehen:
- Nutzniessung: Die Immobilie darf bewohnt oder vermietet werden. Allfällige Erträge stehen dem Nutzniesser zu.
- Wohnrecht: Die Immobilie darf nur selbst bewohnt werden.
In beiden Fällen gilt: Der Nutzniesser oder Inhaber des Wohnrechts darf die Immobilie nicht in ihrer Beschaffenheit verändern. Insbesondere ist es ihm nicht erlaubt, Umbauten vorzunehmen oder die Immobilie absichtlich zu beschädigen. Ebenso wenig darf der Inhaber eines Nutzniessungs- oder Wohnrechts eine Immobilie verkaufen, verschenken oder mit einer Hypothek belasten.
Unterschiede zwischen Nutzniessung und Wohnrecht
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Nutzniessung |
Wohnrecht |
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Geltung |
u.U. übertragbar |
nicht übertragbar |
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Rechte |
bewohnen oder vermieten |
nur selbst bewohnen |
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Kosten |
Hypothekarzinsen, Nebenkosten reguläre Unterhaltskosten, Versicherungsprämien |
reguläre Unterhaltskosten, Nebenkosten |
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Steuern |
Nutzniesser versteuert Eigenmietwert oder Mieteinnahmen, Vermögenssteuerwert und Liegenschaftssteuern je nach Kanton |
Inhaber des Wohnrechts versteuert nur den Eigenmietwert |
Gemeinsamkeiten zwischen Nutzniessung und Wohnrecht
Neben den Unterschieden gibt es eine Reihe von Gemeinsamkeiten zwischen dem Wohnrecht und dem Nutzniessungsrecht. Die wichtigsten Aspekte, die sowohl für die Nutzniessung als auch für das Wohnrecht gelten, sind:
- Beide Rechte ermöglichen es dem Berechtigten, eine Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein.
- Beide Rechte werden im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen.
- Beide Rechte können entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt werden.
- Beide Rechte können grundsätzlich zeitlich befristet oder unbefristet sein.
Nutzniessung oder Wohnrecht – was ist besser?
Ob ein Nutzniessungsrecht oder ein Wohnrecht besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Vieles hängt von der konkreten finanziellen und familiären Situation der Parteien ab. Mit einem Nutzniessungsrecht hat der Nutzniesser grundsätzlich mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten als mit einem Wohnrecht.
Wie entsteht ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht?
Ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht kann auf verschiedene Arten zustande kommen: durch eine Urkunde, von Todes wegen im Zusammenhang mit einem Erbgang sowie von Gesetzes wegen. Damit das Wohnrecht gegenüber Dritten wirksam wird, muss es ins Grundbuch eingetragen werden.
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