Notariatsgebühren im Kanton Luzern
Bei einem Immobilienkauf fallen Notariatsgebühren an, weil in der Schweiz ein Immobilienkauf öffentlich beurkundet werden muss. Der Kaufvertrag ist also nur gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wird. Zudem muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Die genauen Prozesse und Gebühren variieren zwischen den Kantonen. Der Kanton Luzern hat ein freiberufliches Notariatssystem, das heisst, dass freiberuflich arbeitende Notare für die Beurkundung von Kaufverträgen zuständig sind.
Gebühren bei einem Immobilienkauf im Kanton Luzern
Bei einem Immobilienkauf fallen im Kanton Luzern verschiedene Kosten an:
- Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren)
- Gebühren für den Schuldbrief (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren)
- Handänderungssteuer
Notariatsgebührenim Kanton Luzern
Die Notariatsgebühren hängen im Kanton Luzern vom Kaufpreis ab. Liegt der Kaufpreis unter dem Katasterwert, wird stattdessen der Katasterwert herbeigezogen.
Die Notariatsgebühren betragen im Kanton Luzern:
3‰ der Vertragssumme, bis Fr. 500’000
plus 2,5‰ vom Anteil zwischen CHF 500’000 und 1’000’000
plus 2‰ vom Anteil zwischen CHF 1’000’000 und CHF 5‘000’000
plus 1‰ vom Anteil zwischen CHF 5’000’000 und Fr. 10’000’000
plus 0,2‰ vom Anteil über CHF 10’000’000
Die Notariatsgebühren werden im Kanton Luzern normalerweise hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Die Notariatsgebühren betragen im Kanton Luzern etwa 0.2 % - 0.3 % des Kaufpreises.
Die Notariatsgebühren werden im Kanton Luzern in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Grundbuchgebühren Kanton Luzern
Die Grundbuchgebühren hängen im Kanton Luzern vom Kaufpreis ab. Liegt der Kaufpreis unter dem Katasterwert, gilt stattdessen der Katasterwert. Die Grundbuchgebühren werden im Kanton Luzern normalerweise hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Die Grundbuchgebühren betragen im Kanton Luzern 0.2% des Kaufpreises.
Die Grundbuchgebühren werden im Kanton Luzern in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Rechenbeispiel Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren im Kanton Luzern)
Kaufpreis: CHF 1’000’000
Notariatsgebühren Anteil bis CHF 500’000 (0.3%) | CHF 1’500 |
Notariatsgebühren Anteil bis CHF 1’000’000 (0.25%) | CHF 1’250 |
Grundbuchgebühren (0.2 % des Kaufpreises) | CHF 2’000 |
Summe | CHF 4’750 |
MwSt. Notariatsgebühren und Handänderungsgebühren | CHF 365.75 |
Total Notariat und Grundbuch | CHF 5’115.75 |
Jeweils für Käufer und Verkäufer | CHF 2’557.8 |
Für Käufer zusätzlich Handänderungssteuer (1.5%) | CHF 15’000 |
Gebühren für den Schuldbrief im Kanton Luzern
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen Sie wahrscheinlich einen Hypothekarkredit aufnehmen. Damit Sie von einem Finanzinstitut Ihre Hypothek erhalten, verlangt dieses einen Schuldbrief als Sicherheit. Dieser gibt dem Finanzinstitut das Recht, Ihre Immobilie in Besitz zu nehmen und zu verkaufen, falls Sie die Hypothekarzinsen nicht bezahlen.
Für die Errichtung eines Grundpfandrechts fallen im Kanton Luzern ebenfalls Gebühren an. Die Gebühren für die Errichtung eines Grundpfandrechts betragen im Kanton Luzern:
0.2 % der Pfandsumme, bis Fr. 500’000
plus 0.125 % vom Anteil zwischen CHF 500’000 und 1’000’000
plus 0.075 % vom Anteil zwischen CHF 1’000’000 und CHF 5‘000’000
plus 0.05 % vom Anteil über CHF 5’000’000
Die Gebühren für einen Schuldbrief betragen im Kanton Luzern je nach Betrag ungefähr 0.15 - 0.2 % der Pfandsumme.
Rechenbeispiel: Gebühren für den Schuldbrief im Kanton Luzern
Pfandsumme: CHF 750’000
erste CHF 500’000 (0.2%) | CHF 1’000 |
restliche CHF 250’000 (0.125%) | CHF 312.50 |
Summe: | CHF 1312.50 |
MwSt. 7.7% | CHF 101.10 |
Total: | CHF 1’413.6 |
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