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Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Zürich

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Im Kanton Zürich gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Als Immobilienbesitzer, Käufer oder Verkäufer gibt es dennoch eine Reihe von Steuerpflichten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Kanton Zürich gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. 
  • Immobilienbesitzer zahlen Vermögenssteuern auf den Liegenschaftswert und versteuern den Eigenmietwert als Einkommen.

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Liegenschaftssteuer im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur einmal versteuern muss, nämlich bei der Vermögenssteuer. 

 

Was ist die Liegenschaftssteuer? 

Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert meistens auf dem amtlichen Schätzwert der Liegenschaft und wird in der Regel jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die Modalitäten der Erhebung variieren je nach Kanton und Gemeinde. 

Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen. 

Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt. 

 

Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Zürich? 

Vermögenssteuer

Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Zürich zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist allerdings nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. 

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert wird im Kanton Zürich von der Steuerbehörde aufgrund einer Bewertung veranlagt. Die Bewertungsmethode hängt vom Immobilientyp ab: 

  • Stockwerkeigentum: Der Eigenmietwert beträgt 4.25 % des Vermögenssteuerwerts bis CHF 40’000 und 1 % des Vermögenssteuerwerts für den darüber hinausgehenden Teil. 
  • Einfamilienhaus: Der Eigenmietwert beträgt 3.5 % des Vermögenssteuerwerts bis CHF 120’000 und 1% des Vermögenssteuerwerts für den darüber hinausgehenden Teil. 
  • Selbst genutzte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus: Der Eigenmietwert entspricht 70 % der Marktmiete für vergleichbare Objekte. 

 

Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Zürich

Wer im Kanton Zürich eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld. 

Notariatsgebühren

Für die Beurkundung und den Grundbucheintrag fallen im Kanton Zürich bei einer Handänderung insgesamt 0.2 Promille des Kaufpreises an. Der Käufer und Verkäufer haften solidarisch für diese Gebühren. 

In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer? 

  • Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau. 
  • Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Im Kanton Zürich gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine spezielle Liegenschaftssteuer. 

Im Kanton Zürich zahlen Immobilienbesitzer Vermögenssteuern auf den Steuerwert der Liegenschaft. Ausserdem muss der Eigenmietwert, also der theoretische Mietwert einer selbstgenutzten Immobilie, als Einkommen versteuert werden.

 

Wenn Sie in einen Kanton ziehen, der eine Liegenschaftssteuer erhebt, müssen Sie sich darauf einstellen, zusätzlich zur Vermögenssteuer auch diese Steuer zu zahlen. Die Höhe der Liegenschaftssteuer hängt vom jeweiligen Kanton und je nach Kanton auch von der Gemeinde ab, in der sich Ihre Immobilie befindet. Es ist ratsam, sich im Voraus über die steuerlichen Auswirkungen eines Umzugs zu informieren.

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