Liegenschaftssteuer im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur einmal versteuern muss, nämlich bei der Vermögenssteuer.
Was ist die Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert meistens auf dem amtlichen Schätzwert der Liegenschaft und wird in der Regel jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die Modalitäten der Erhebung variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen.
Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt.
Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Zürich?
Vermögenssteuer
Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Zürich zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist allerdings nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert wird im Kanton Zürich von der Steuerbehörde aufgrund einer Bewertung veranlagt. Die Bewertungsmethode hängt vom Immobilientyp ab:
- Stockwerkeigentum: Der Eigenmietwert beträgt 4.25 % des Vermögenssteuerwerts bis CHF 40’000 und 1 % des Vermögenssteuerwerts für den darüber hinausgehenden Teil.
- Einfamilienhaus: Der Eigenmietwert beträgt 3.5 % des Vermögenssteuerwerts bis CHF 120’000 und 1% des Vermögenssteuerwerts für den darüber hinausgehenden Teil.
- Selbst genutzte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus: Der Eigenmietwert entspricht 70 % der Marktmiete für vergleichbare Objekte.
Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Zürich
Wer im Kanton Zürich eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld.
Notariatsgebühren
Für die Beurkundung und den Grundbucheintrag fallen im Kanton Zürich bei einer Handänderung insgesamt 0.2 Promille des Kaufpreises an. Der Käufer und Verkäufer haften solidarisch für diese Gebühren.
In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer?
- Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau.
- Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben.
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