Liegenschaftssteuer im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur einmal versteuern muss, nämlich bei der Vermögenssteuer.
Was ist die Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert meistens auf dem amtlichen Schätzwert der Liegenschaft und wird in der Regel jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die Modalitäten der Erhebung variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen.
Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt.
Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Solothurn?
Vermögenssteuer
Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Solothurn zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist allerdings nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn beträgt bei Gebäuden durchschnittlicher Bauart 8 bis 11 Prozent vom Katasterwert. Bei Gebäuden überdurchschnittlicher Bauart wird der Eigenmietwert individuell veranlagt.
Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Solothurn
Wer im Kanton Solothurn eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld.
Handänderungssteuer
Bei einem Immobilienkauf im Kanton Solothurn fällt in manchen Fällen die Handänderungssteuer an. Der Normalsatz beträgt 2,2 Prozent, der reduzierte Satz, der bei bestimmten Handänderungen angewendet wird, 1,1 Prozent. Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn erlassen.
Notariatsgebühren
Für die Beurkundung und den Grundbucheintrag fallen im Kanton Solothurn Gebühren an. Sie werden nach Aufwand berechnet.
In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer?
Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau.
Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben.
