Liegenschaftssteuer im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur einmal versteuern muss, nämlich bei der Vermögenssteuer.
Was ist die Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert meistens auf dem amtlichen Schätzwert der Liegenschaft und wird in der Regel jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die Modalitäten der Erhebung variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen.
Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt.
Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Luzern?
Vermögenssteuer
Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Luzern zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist allerdings nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert im Kanton Luzern beträgt also 70 Prozent der marktüblichen Miete. Die Marktmiete wird im Rahmen einer amtlichen Veranlagung bestimmt und entspricht dem durchschnittlichen Mietzins, der für vergleichbare Objekte an ähnlicher Lage auf dem Markt erzielt werden kann.
Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Luzern
Wer im Kanton Luzern eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld.
Handänderungssteuer
Bei einem Immobilienkauf fällt einmalig die Handänderungssteuer an. Sie beträgt im Kanton Luzern 1.5 % des Kaufpreises und wird vom Käufer geschuldet.
Notariatsgebühren
Für die Beurkundung und den Grundbucheintrag fallen im Kanton Luzern bei einer Handänderung insgesamt rund 0,2–0,3 % des Kaufpreises an.
In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer?
Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau.
Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben.
