Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Baselland
Im Kanton Baselland gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur bei der Vermögenssteuer versteuern muss.
Was ist die Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert in den meisten Kantonen auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft und wird jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die genauen Bedingungen variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer meistens der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen.
Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt.
Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Baselland?
Vermögenssteuer
Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Baselland zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert leitet sich vom geschätzten einfachen Brandlagerwert einer Liegenschaft ab, multipliziert mit einem gemeindespezifischen Korrekturfaktor und einem Korrekturfaktor für das Alter der Liegenschaft. Der Brandlagerwert ist der auf das Jahr 1939 zurückgerechnete Zeitwert eines Gebäudes.
Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Baselland
Wer im Kanton Solothurn eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld. Der Steuersatz beträgt je nach Besitzdauer zwischen 40 und 5 Prozent des steuerbaren Grundstückgewinns.
Handänderungssteuer
Im Kanton Baselland fällt bei einem Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf einmalig die Handänderungssteuer von 2,5 % an. Sie wird vom Käufer und Verkäufer je zur Hälfte gezahlt.
In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer?
- Gar keine Liegenschaftssteuer: Zürich, Schwyz, Solothurn, Glarus, Zug, Luzern, Baselland und Aargau.
- Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn: Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben.
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