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Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Aargau

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Im Kanton Aargau gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Erfahren Sie, welche Steuern man beim Kauf, Verkauf sowie als Besitzer einer Liegenschaft im Kanton Aargau zahlt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Aargau: Liegenschaftsbesitzer im Kanton Aargau zahlen keine separate Liegenschaftssteuer. Es fallen nur Vermögenssteuer und der Eigenmietwert an.
  • Eigenmietwert als Einkommen: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, müssen den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Kanton Aargau beträgt er 60 % der marktüblichen Miete.
  • Steuern bei einem Immobilienverkauf: Neben der Grundstückgewinnsteuer, die zwischen 5 % und 40 % liegt, wird im Aargau eine Grundbuchabgabe von 0,4 % der Kaufsumme erhoben. 

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Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur bei der Vermögenssteuer versteuern muss. 

 

Was ist die Liegenschaftssteuer? 

Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert in den meisten Kantonen auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft und wird jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die genauen Bedingungen variieren je nach Kanton und Gemeinde. 

Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer meistens der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen. 

Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt. 

 

Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Aargau? 

Vermögenssteuer

Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Aargau zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. 

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert im Kanton Aargau beträgt 60 Prozent der marktüblichen Miete. Das entspricht der gesetzlichen Untergrenze gemäss Bundesgerichtsentscheid. Je nach Gemeinde kann der Eigenmietwert bis zu 64 Prozent der Marktmiete betragen. Die Marktmiete sind die Mieteinnahmen, die man für ein vergleichbares Objekt am Markt erzielen könnte. Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer beträgt 70 Prozent der Marktmiete. Der Eigenmietwert wird sich 2025 für die meisten Eigentümer ändern, weil dann die Liegenschaften neu bewertet werden.

 

Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Aargau

Wer im Kanton Aargau eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld. Der Steuersatz beträgt je nach Besitzdauer zwischen 40 und 5 Prozent des steuerbaren Grundstückgewinns. 

Handänderungssteuer 

Der Kanton Aargau kennt keine Handänderungssteuer im eigentlichen Sinn. Stattdessen wird eine Grundbuchabgabe von 0,4 Prozent der Kaufsumme als Gemengensteuer erhoben. 

 

In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer? 

Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau. 

Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Liegenschaftssteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Immobilien, die in vielen Schweizer Kantonen erhoben wird. Der Steuersatz wird meist als Prozentsatz des amtlichen Werts der Immobilie berechnet und variiert je nach Kanton und Gemeinde.

Der Kanton Aargau hat entschieden, keine separate Liegenschaftssteuer zu erheben. Immobilienbesitzer zahlen hier nur die Vermögenssteuer und ggf. den Eigenmietwert.

Als Immobilienbesitzer im Aargau zahlt man Vermögenssteuern auf den Eigenkapitalanteil der Liegenschaft und den Eigenmietwert, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Außerdem fällt bei einem Verkauf die Grundstückgewinnsteuer und eine Grundbuchabgabe an.

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