Keine Liegenschaftssteuer im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau gibt es anders als in vielen anderen Kantonen keine Liegenschaftssteuer. Das bedeutet, dass man als Liegenschaftsbesitzer den Liegenschaftswert nur bei der Vermögenssteuer versteuern muss.
Was ist die Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist eine Kantons- oder Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Immobilien erhoben wird. Die Liegenschaftssteuer basiert in den meisten Kantonen auf dem amtlichen Wert der Liegenschaft und wird jährlich vom Eigentümer entrichtet. Der Steuersatz und die genauen Bedingungen variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Nicht alle Kantone in der Schweiz erheben eine Liegenschaftssteuer. Dort, wo sie existiert, dient die Liegenschaftssteuer meistens der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur, die in Verbindung mit dem Besitz und der Nutzung von Immobilien stehen.
Die Höhe der Liegenschaftssteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Steuerwerts der Immobilie festgelegt. Dieser Steuerwert kann je nach Kanton unterschiedlich bestimmt werden. Meistens wird er im Rahmen einer amtlichen Schätzung ermittelt.
Welche Steuern zahlt man als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Aargau?
Vermögenssteuer
Als Liegenschaftsbesitzer im Kanton Aargau zahlt man Vermögenssteuern auf den Steuerwert seiner Liegenschaft. Steuerbar ist nur der Eigenkapitalanteil; die Hypothekarschuld kann vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn eine Liegenschaft nicht vermietet wird. Der Eigenmietwert im Kanton Aargau beträgt 60 Prozent der marktüblichen Miete. Das entspricht der gesetzlichen Untergrenze gemäss Bundesgerichtsentscheid. Je nach Gemeinde kann der Eigenmietwert bis zu 64 Prozent der Marktmiete betragen. Die Marktmiete sind die Mieteinnahmen, die man für ein vergleichbares Objekt am Markt erzielen könnte. Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer beträgt 70 Prozent der Marktmiete. Der Eigenmietwert wird sich 2025 für die meisten Eigentümer ändern, weil dann die Liegenschaften neu bewertet werden.
Steuern bei einem Immobilienverkauf im Kanton Aargau
Wer im Kanton Aargau eine Liegenschaft kauft oder verkauft, zahlt einmalig die folgenden Steuern:
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Sie kann aufgeschoben werden bei Ersatzbeschaffung, Erbschaft sowie in weiteren Fällen. Steuerpflichtig ist der Verkäufer, aber der Käufer haftet mit dem Grundstück für die Steuerschuld. Der Steuersatz beträgt je nach Besitzdauer zwischen 40 und 5 Prozent des steuerbaren Grundstückgewinns.
Handänderungssteuer
Der Kanton Aargau kennt keine Handänderungssteuer im eigentlichen Sinn. Stattdessen wird eine Grundbuchabgabe von 0,4 Prozent der Kaufsumme als Gemengensteuer erhoben.
In welchen Kantonen gibt es eine Liegenschaftssteuer?
Gar keine Liegenschaftssteuer gibt es in den folgenden Kantonen: Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Luzern, Baselland und Aargau.
Eine Liegenschaftssteuer im eigentlichen Sinn gibt es in den Kantonen Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Genf und Jura. In Neuenburg wird sie nur auf Anlageliegenschaften erhoben.
