Warum sollte man die Hypothek ablösen?
Es gibt drei Hauptgründe, warum man eine Hypothek ablösen möchte – den Wechsel zu einem neuen Produkt, den Wechsel zu einem neuen Anbieter und den Immobilienverkauf:
- Wechsel des Hypothekarprodukts: Der Wechsel zu einem anderen Produkt bei dem gleichen Kreditgeber ist in der Regel der unkomplizierteste Fall. Die Bank oder Versicherung möchte Sie schliesslich als Kunden behalten und wird daher eher bereit sein, Ihnen entgegenzukommen und Ihnen den Wechsel zu einem neuen Produkt so einfach wie möglich zu machen. Insbesondere der einmalige Wechsel von einer SARON-Hypothek zu einer Festhypothek ist bei vielen Anbietern ohne zusätzliche Gebühren möglich.
- Wechsel zu einem neuen Anbieter: Wenn die Zinsen seit Abschluss Ihres Hypothekarvertrags gesunken sind oder Sie ein günstigeres Angebot eines anderen Kreditgebers gefunden haben, kann es sinnvoll sein, die Hypothek abzulösen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Selbst wenn dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, kann sich ein Wechsel je nach Zinsdifferenz dennoch rechnen.
- Immobilienverkauf: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, aber noch eine Restlaufzeit für Ihre Hypothek haben, müssen Sie die Hypothek in der Regel ablösen, es sei denn, der Käufer übernimmt den bestehenden Vertrag oder Sie können die Hypothek auf die neue Liegenschaft übertragen.
Wie kann man eine Hypothek ablösen?
Wenn Sie Ihre Hypothek ablösen möchten, kann es hilfreich sein, unter anderem die folgenden Schritte zu beachten:
- Frühzeitig planen: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Optionen.
- Vertrag gründlich ansehen: Prüfen Sie Ihren Hypothekarvertrag sorgfältig, um die Kündigungsfristen und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen zu erfahren. Dies hilft Ihnen, den besten Zeitpunkt für die Ablösung zu bestimmen und eventuelle Kosten einzuplanen.
- Optionen prüfen: Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Banken und anderen Kreditgebern, um das beste Angebot für Ihre Situation zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf andere Konditionen wie die Vorfälligkeitsentschädigung.
- Mit Kreditgeber verhandeln: Sprechen Sie mit Ihrem aktuellen Kreditgeber über Ihre Absicht, die Hypothek abzulösen. Manchmal sind sie bereit, Ihnen entgegenzukommen, um Sie als Kunden zu halten. Auch in Bezug auf eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung gibt es oft Verhandlungsspielraum. Lesen Sie für weitere Tipps auch unseren Artikel zum Thema.
Was kostet es, eine Hypothek abzulösen?
Die Kosten für die Ablösung der Hypothek hängen wesentlich von der Art des Hypothekarprodukts ab, das heisst, ob es sich um eine Festhypothek, eine variable Hypothek oder eine SARON-Hypothek handelt:
- Variable Hypothek: Bei einer variablen Hypothek ist der Ausstieg unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der Regel kostenlos und jederzeit möglich. Hier profitieren Sie von der Flexibilität, jederzeit auf ein anderes Angebot wechseln zu können.
- SARON-Hypothek: Wenn es einen Rahmenvertrag mit fester Laufzeit gibt, fällt normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Viele Anbieter ermöglichen jedoch einen kostenlosen Wechsel zu einer Festhypothek. Informieren Sie sich über die Bedingungen Ihres Vertrags und die allfälligen Ausstiegsgebühren.
- Festhypothek: Bei den meisten Anbietern fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn man eine Festhypothek vorzeitig ablöst. Die Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der Höhe der Hypothek, dem Zinssatz, dem aktuellen Zinsumfeld und der verbleibenden Laufzeit ab. Informieren Sie sich genau über die Kosten, bevor Sie sich für eine Ablösung entscheiden.
Hypothek ablösen bei mehreren Tranchen
Wenn Ihre Hypothek aus mehreren Tranchen besteht, müssen Sie die Ablösung für jede Tranche separat betrachten und entscheiden, ob eine Ablösung sinnvoll ist. Prüfen Sie die Konditionen jeder Tranche und vergleichen Sie diese mit den aktuellen Angeboten am Markt. Eine teilweise Ablösung kann in manchen Fällen vorteilhafter sein als die vollständige Ablösung der Hypothek.
Hypothek ablösen beim Immobilienverkauf
Manchmal passt alles zusammen und man schafft es, denn Verkauf seiner Liegenschaft auf den Zeitpunkt zu planen, an dem die Hypothek abläuft. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass der Grund für einen Immobilienverkauf häufig eine unerwartete Veränderung ist, sei es ein beruflicher Wechsel oder leider eben auch eine Trennung oder ein Erbgang. In solchen Fällen hat man manchmal keine Option – die Immobilie muss verkauft und die Hypothek abgelöst werden.
Beim Verkauf einer Immobilie gibt es grundsätzlich drei Optionen, wie man mit der Hypothek verfahren kann, wenn noch eine Restlaufzeit besteht:
- Auf neue Liegenschaft übertragen: Wenn Sie eine neue Immobilie in der Schweiz kaufen, können Sie die bestehende Hypothek unter Umständen auf die neue Liegenschaft übertragen. Die Bank oder Versicherung muss der Übertragung allerdings zustimmen.
- Mitverkaufen (auf neuen Eigentümer übertragen): Wenn der Käufer einwilligt, kann er oder sie die bestehende Hypothek mit der Immobilie übernehmen. Dies muss jedoch mit dem Kreditgeber abgestimmt werden. Eine Übernahme kann für den Käufer attraktiv sein, wenn die Hypothek günstige Konditionen bietet.
- Ablösen bzw. kündigen: Wenn keine der oben genannten Optionen infrage kommt, müssen Sie die Hypothek ablösen. Dies kann mit Kosten verbunden sein, die Sie bei der Verkaufsplanung berücksichtigen sollten. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung.
Fazit – Hypothek ablösen
Mit der Ablösung der Hypothek lässt sich je nach Situation Geld sparen oder der Verkauf einer Immobilie ermöglichen. Es ist wichtig, sich über die Gebühren und Konditionen im Zusammenhang mit der Ablösung zu informieren und frühzeitig zu planen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und verhandeln Sie mit Ihrem Finanzinstitut, um die Ablösung der Hypothek so vorteilhaft wie möglich über die Bühne zu bringen.
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