Leitfaden: Haus bei der Trennung verkaufen
Entscheidung zum Verkauf
Der erste Schritt ist die Entscheidung, das gemeinsame Haus zu verkaufen. Dabei ist es unerheblich, welche Eigentumsverhältnisse vorliegen – solange das Haus als gemeinsame Familienwohnung dient, darf es nicht ohne Zustimmung beider Partner verkauft werden.
Bewertung der Immobilie
Bevor Sie das Haus auf den Markt bringen, sollten Sie eine professionelle Immobilienbewertung durchführen lassen. Die Bestimmung des Marktwerts bildet die Grundlage für einen realistischen Angebotspreis und garantiert, dass Sie beim Verkauf den bestmöglichen Preis herausholen.
Auswahl eines Immobilienmaklers
Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen und erleichtern. Er übernimmt für Sie den gesamten Hausverkauf bei der Trennung, von der Bewertung über die Vermarktung bis zum Abschluss des Kaufvertrags vor dem Notar. Ausserdem verhandelt ein Makler in Ihrem Namen mit den Kaufinteressenten, um den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.
Verkaufsabwicklung
Sobald ein Käufer gefunden ist, muss der Kaufvertrag aufgesetzt und vor dem Notar unterzeichnet werden. Anschliessend muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Tipps für einen reibungslosen Prozess
- Kommunikation: Eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen den Parteien kann viele Probleme von vornherein vermeiden. Das ist zwar bei einer Trennung nicht immer einfach; schlussendlich ist es aber im Sinne beider Eheleute, beim Verkauf das bestmögliche Ergebnis und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
- Mediation: Bei Meinungsverschiedenheiten kann die Inanspruchnahme eines Mediators hilfreich sein.
- Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Ist ein Hausverkauf bei der Trennung zwingend?
Ob man das gemeinsame Haus bei der Trennung verkaufen muss, hängt von mehreren Faktoren ab, so unter anderem den finanziellen Verhältnissen der Eheleute und der Familiensituation. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie man bei der Trennung mit dem gemeinsamen Wohneigentum verfahren kann:
- Gemeinsames Eigentum mit alleiniger Nutzung: Die Ehepartner können entscheiden, gemeinsam Eigentümer zu bleiben. Als Gegenleistung kann die Zahlung eines Mietzinses vorgesehen werden, oder die wohnhafte Person übernimmt die gesamten Hypothekarzinsen. Wichtig zu wissen: Als Mit- oder Gesamteigentümer haftet man in jedem Fall solidarisch für die Hypothek, unabhängig von den Wohnverhältnissen.
- Übernahme durch einen Partner: Wenn einer der Partner das Haus behalten möchte und die Hypothek für ihn alleine tragbar ist, kann das Haus auf diesen übertragen werden.
- Verkauf des Hauses: Wenn keiner der Partner das Haus behalten möchte oder kann, ist ein Verkauf oft die einfachste Lösung. Dies erleichtert die Vermögensaufteilung und die güterrechtliche Auseinandersetzung.
Kann das Wohneigentum schon in der Trennungsphase verkauft werden?
Ein Hausverkauf ist auch schon in der Trennungsphase möglich, allerdings nicht in allen Fällen. Solange einer der Ehepartner über ein Wohnrecht verfügt und weiterhin im Haus wohnt, kann das gemeinsame Haus nicht verkauft werden. Nur wenn beide Ehepartner zustimmen, ist ein Hausverkauf schon während der Trennungsphase möglich.
Wer hat bei der Trennung Anspruch auf das gemeinsame Haus?
Bei einer Trennung muss zunächst geklärt werden, wie die Nutzungsrechte an der gemeinsamen Immobilie und dem Hausrat zwischen den Partnern geregelt werden. Die Zukunft des gemeinsamen Hauses hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab: der Eigentumsform an der Immobilie und dem ehelichen Güterstand.
Daneben spielt auch die Familiensituation eine Rolle. Bei Paaren mit Kindern bleibt meist der Elternteil, der hauptsächlich für die Betreuung zuständig ist, mit den Kindern im Haus wohnen. Die genauen Eigentumsverhältnisse der Immobilie sind in dieser Phase zweitrangig. Sie spielen erst eine Rolle, wenn es in einer späteren Phase der Trennung an den Hausverkauf geht.
Darf ich bei der Trennung das Haus ohne Zustimmung meines Ex-Partners verkaufen?
Nach Schweizer Recht wird die gemeinsame Familienwohnung besonders geschützt. Dies bedeutet, dass ein Haus, in dem die Eheleute gemeinsam leben, nicht vermietet oder verkauft werden darf, ohne dass beide Ehepartner zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn nur einer der Partner Eigentümer der Immobilie ist.
Im Falle von Miteigentum haben beide Ehepartner grundsätzlich das Recht, über ihren Anteil am Eigentum zu verfügen. Allerdings ist es in der Praxis bei einem Haus schwierig, weil die Anteile nicht physisch voneinander trennbar sind. Eine Ausweg besteht darin, das Haus in Stockwerkeigentum umzuwandeln, falls dies baulich machbar ist.
Wenn das Haus im Gesamteigentum steht, ist es keinem der Partner erlaubt, alleinige Entscheidungen zu treffen. Alle Beschlüsse, einschliesslich eines Hausverkaufs bei der Trennung, müssen gemeinsam getroffen werden.
Wie entscheidet sich, was bei der Trennung mit dem gemeinsamen Haus passiert?
Kinderbetreuung und Familiensituation
Bei einer Trennung muss zunächst geklärt werden, wer weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen darf. Wenn Kinder im Spiel sind, darf fast immer die Person im Haus wohnhaft bleiben, bei der die Kinder leben. Dabei spielen die Eigentumsverhältnisse zunächst keine Rolle.
Eigentumsform am gemeinsamen Haus
Wenn es in einem zweiten Schritt um die Ansprüche auf den Verkaufserlös bzw. auf das Objekt geht, spielt die Eigentumsform an dem gemeinsamen Haus eine zentrale Rolle:
- Alleineigentum: Eine Immobilie im Alleineigentum gehört einem der Eheleute alleine. Bei der Trennung oder Scheidung hat der andere Partner hat keinen Anspruch auf die Immobilie.
- Miteigentum: Die Eheleute sind Miteigentümer zu klar definierten Anteilen (meist je 50 Prozent). Dabei ist unerheblich, wer welchen Anteil zur Finanzierung beigetragen hat – massgeblich für den Anspruch auf den Verkaufserlös sind ausschliesslich die im Grundbucheintrag vermerkten Quoten.
- Gesamteigentum: Die Eheleute sind gemeinsame Eigentümer der ganzen Sache ohne Anteile. Die Ansprüche auf einen allfälligen Verkaufserlös ergeben sich aus dem übergeordneten Verhältnis (d.h. dem Ehevertrag).
Trennung oder Scheidung – was sind die Unterschiede?
Die gerichtliche Trennung ist ein rechtliches Verfahren, das Ehepartnern ermöglicht, getrennt zu leben, ohne ihre Ehe zu beenden. Dieses Verfahren ähnelt dem der Scheidung, aber im Unterschied dazu bleibt die Ehe nach einer gerichtlichen Trennung bestehen. Die Ehepartner können somit für eine unbestimmte Zeit getrennt leben, während ihre rechtliche Bindung und die ehelichen Verpflichtungen zueinander erhalten bleiben.
Wünschen beide Eheleute die Scheidung, ist sie in der Regel unkompliziert und sofort möglich. Können sich die Partner nicht einigen, ist eine Scheidung erst nach einer zweijährigen Trennungsphase möglich.
Lesen Sie auch unseren anderen Artikel zum Thema: Immobilie verkaufen bei der Scheidung.
Haus verkaufen oder bewerten bei der Trennung
Der Hausverkauf bei einer Trennung ist eine komplexe Angelegenheit, sowohl administrativ wie auch in rechtlicher Hinsicht. Um diesen Prozess so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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