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Was passiert beim Hausverkauf mit der Hypothek?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Auch als Immobilieneigentümer kommt nicht immer alles so, wie man es geplant hat. Eine neue berufliche Herausforderung, aber manchmal leider auch eine Trennung oder ein Schicksalsschlag, können dazu führen, dass man sein Eigenheim früher als geplant wieder verkaufen muss. Wir erklären, was beim vorzeitigen Hausverkauf mit der Hypothek passiert und wie man die kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung vermeidet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Hausverkauf kann die Hypothek vom Käufer übernommen werden, wenn der Käufer und die Bank zustimmen. 
  • Wenn die Bank einwilligt, kann beim Hausverkauf die Hypothek auf die neue Immobilie übertragen werden. 
  • Wenn die Hypothek nicht übertragen werden kann, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kann oft verhandelt werden. 

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Beim Hausverkauf die Hypothek auf den Käufer übertragen

Je nach Situation ist es möglich, beim Hausverkauf die Hypothek auf den Käufer zu übertragen. Die Hypothek wird dann quasi mit der Immobilie «mitverkauft». Eine Übertragung der Hypothek auf den neuen Eigentümer bietet eine Reihe von Vorteilen: 

  • Die Hypothek muss nicht aufgelöst werden. Dadurch spart man sich die Vorfälligkeitsentschädigung, die je nach verbleibender Laufzeit und Zinsen schnell mehrere Zehntausend Franken betragen kann. 
  • Wenn die aktuelle Hypothek zu einem guten Zinssatz abgeschlossen wurde, kann das die Liegenschaft für Käufer zusätzlich attraktiv machen. 

Damit die Hypothek übertragen werden kann, muss die Bank den neuen Eigentümer als Hypothekarnehmer akzeptieren. Es empfiehlt sich, mit der Bank in Kontakt zu treten und eine allfällige Übernahme der Hypothek bereits frühzeitig zu besprechen. 

 

Beim Hausverkauf die Hypothek auf die neue Immobilie übertragen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, beim Hausverkauf die Hypothek auf die neue Immobilie zu übertragen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Zeitrahmen: Sie kaufen zeitnah nach dem Verkauf eine neue Liegenschaft. 
  • Finanzielle Situation: Ihre finanzielle Situation hat sich nicht wesentlich verschlechtert. 
  • Wert der neuen Immobilie: Die neue Immobilie ist mindestens gleich viel wert wie die neue. Je geringer die Belehnung bei der neuen Immobilie, desto einfacher ist es ausserdem, beim Hausverkauf die Hypothek auf die neue Immobilie zu übertragen. 

Wichtig zu wissen: Die Bank ist nicht verpflichtet, beim Hausverkauf die Hypothek auf eine neue Immobilie zu übertragen. Bei vielen Banken ist eine entsprechende Vertragsanpassung allerdings möglich. Meist wird dafür eine Gebühr fällig. Wenn Sie neben der Hypothek noch weitere Vermögenswerte (z.B. Konten oder Anlagen) bei der Bank haben, wird Ihnen die Bank eher entgegenkommen, weil sie Sie nicht als Kunden oder Kundin verlieren möchte. 

 

Beim Hausverkauf die Hypothek auflösen

Hypothek auflösen ohne Neuabschluss

Wenn ein Hypothekarvertrag vorzeitig aufgelöst wird, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Einnahmen. Bei langen Restlaufzeiten beträgt diese schnell mehrere zehntausend Franken, insbesondere wenn die Marktzinsen seit dem Abschluss der Hypothek erheblich gefallen sind. 

Manchmal besteht keine Möglichkeit, die Hypothek auf eine neue Immobilie oder auf den neuen Eigentümer zu übertragen. In diesem Fall gibt es immerhin noch Wege, die Vorfälligkeitsentschädigung zu verringern: 

  • Mit der Bank verhandeln: Die Strafzahlung ist in den meisten Fällen nicht vertraglich festgelegt und kann darum verhandelt werden. 
  • Grundstückgewinnsteuer verringern: Wird die Hypothek beim Hausverkauf aufgelöst, kann die Vorfälligkeitsentschädigung von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. 

 

Beim Hausverkauf neue Hypothek abschliessen

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann als Schuldzins vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn beim Hausverkauf die Hypothek durch ein anderes Produkt beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird. 

 

Beim Hausverkauf Hypothek wechseln

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nur dann als Schuldzins abzugsfähig, wenn die Hypothek durch eine andere beim gleichen Finanzinstitut ersetzt wird. Gemäss eines Urteils des Bundesgerichts von 2017 fällt der Wechsel zu einem neuen Kreditgeber nicht darunter. 

Trotzdem kann sich der Wechsel zu einem neuen Kreditgeber rechnen, wenn die neue Hypothek günstiger ist als die alte. Besprechen Sie die Ablösung Ihrer Hypothek im Zweifelsfall mit einem Finanzberater wie unserem Partner Strike
 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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