Haus verkaufen nach der Trennung: Vorteile eines Maklers
Ein Immobilienmakler kann den Hausverkauf nach der Trennung erheblich vereinfachen, mehr noch als bei jedem anderen Verkaufsgrund. Wenn man sein Haus nach der Trennung verkauft, sind die wesentlichen Vorteile eines Maklers:
- Neutrale Partei: Der Makler kann durch sein Fachwissen objektive und neutrale Beratung liefern.
- Marktwertschätzung: Eine professionelle Marktwertschätzung zeigt den Eigentümern den aktuellen Immobilienwert und bietet eine Grundlage für den Verkauf des Hauses nach der Trennung.
- Zeitersparnis: Der Makler übernimmt alle organisatorischen Aufgaben und spart den Eigentümern damit erheblich Zeit, damit sie sich um die anderen Aspekte der Trennung kümmern können.
- Vermarktung: Ein Makler verfügt über ein Netzwerk von Kontakten und einen privilegierten Zugang zu zahlreichen Immobilienportalen, um das Haus nach der Trennung schnell und zu einem guten Preis zu verkaufen.
- Verkaufspreis: Der Makler kann durch sein Verhandlungsgeschick den bestmöglichen Preis für die Eigentümer herausholen.
Trennung oder Scheidung – was ist der Unterschied?
Bei einer Trennung wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst und die Ehegatten leben getrennt. Eine Trennung kann entweder aussergerichtlich erfolgen, wenn beide sich einig sind, oder gerichtlich. Bei einer Trennung bleibt der Güterstand in der Regel bestehen. Der Güterstand kann jedoch auch in der Trennungsphase bereits aufgelöst werden. Dazu muss ein Vertrag auf Gütertrennung abgeschlossen werden, der notariell beglaubigt werden muss.
Eine Scheidung hingegen bedeutet die rechtliche Auflösung der Ehe und erfordert immer den Gang vor das Scheidungsgericht. Wenn ein Ehegatte den Gang vor das Gericht verweigert, kann die Scheidung erst nach einer zweijährigen Trennungsphase vollzogen werden.
Was tun mit dem gemeinsamen Haus nach der Trennung?
Während der Trennungsphase muss entschieden werden, wer von beiden Partnern im gemeinsamen Haus bleiben kann. Wenn Kinder im Spiel sind, bleibt normalerweise derjenige Partner im gemeinsamen Haus, bei dem die Kinder wohnen. Wenn der andere Partner ebenfalls Eigentümer ist oder die Finanzierung mitträgt, kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden.
Bei der Scheidung muss endgültig geklärt werden, was mit dem gemeinsamen Haus geschieht. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Verkauf: Wenn keiner der Partner das Haus alleine übernehmen kann, ist ein Verkauf sinnvoll. Ein Immobilienmakler kann helfen, einen guten Preis zu erzielen.
- Übertragung: Wenn einer der Partner das Haus übernehmen möchte und die Bank ihn als alleinigen Schuldner akzeptiert, kann das Haus auf ihn übertragen werden. Häufig scheitert dies jedoch an der Tragbarkeit der Hypothek.
- Immobilie gemeinsam behalten: Beide Partner behalten das Haus gemeinsam. Dabei haften beide weiterhin für die Hypothek, selbst wenn einer von ihnen nicht mehr dort wohnt.
- Versteigerung: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht eine Zwangsveräusserung anordnen. Die Gefahr dabei ist, dass das Haus unter Wert die Hand wechselt.
Wer erhält im Streitfall das gemeinsame Haus?
Wenn es zu einem Streit kommt, entscheidet das Eheschutzgericht am Wohnort der Ehegatten über das Getrenntleben und das Eigenheim. Haben die Eheleute gemeinsame Kinder, erhält in fast allen Fällen der Ehepartner das Haus zugesprochen, bei dem die gemeinsamen Kinder leben. Dieser Ehepartner muss sich jedoch die Finanzierung des Hauses leisten können.
Welche Rolle spielt die Eigentumsform bei der Trennung oder Scheidung?
Die Eigentumsform regelt in der Schweiz die Eigentumsverhältnisse an einer gemeinsamen Immobilie. Es gibt drei mögliche Eigentumsformen, die bei der Trennung oder Scheidung jeweils unterschiedliche Konsequenzen haben:
- Beim Gesamteigentum gehört das Haus beiden Ehepartnern gemeinsam, unabhängig davon, wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat. Es gibt keine Aufteilung in Eigentumsanteile wie beim Miteigentum. Die Ansprüche ergeben sich beim Gesamteigentum durch das übergeordnete Verhältnis. Im Falle von Eheleuten ist das meistens der Ehevertrag.
- Die meisten Eheleute erwerben eine Immobilie im Miteigentum und teilen sich damit das Eigentum an der Liegenschaft nach bestimmten Quoten. Jeder Ehepartner kann über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen. Die Anteile sind im Grundbuch eingetragen und meist zu 50 Prozent aufgeteilt. Die Eigentumsquoten können jedoch frei festgelegt werden und müssen nicht den tatsächlichen Beiträgen zur Finanzierung entsprechen. Im Falle einer Scheidung werden auch die Hypothek und der Verkaufsgewinn entsprechend den Quoten aufgeteilt.
- Ein Haus im Alleineigentum gehört nur einem Eigentümer. Bei einer Scheidung hat der andere Ehepartner keinen Anspruch auf das Haus; er kann aber ein befristetes Wohnrecht beanspruchen. Die güterrechtliche Auseinandersetzung kann allerdings kompliziert werden, wenn beide Partner gemeinsam in die Immobilie investiert haben. In solchen Fällen haben beide Partner Anspruch auf die Hälfte des entstandenen Mehrwerts.
Wer zahlt nach der Trennung die Hypothekarzinsen?
Wenn beide Ehepartner als Miteigentümer oder Gesamteigentümer im Grundbuch stehen, sind sie in den meisten Fällen Solidarschuldner. Das bedeutet, dass beide Ehepartner für die Hypothekarzinsen und die Amortisation aufkommen müssen, unabhängig davon, wer das Haus tatsächlich bewohnt. Die Bank kann die Zahlungen nach eigenem Ermessen von jedem der Solidarschuldner einfordern.
Wenn nur noch einer der Eheleute für die Kosten im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Haus aufkommen soll, kann eine Trennungsvereinbarung sinnvoll sein. Darin wird geregelt, wer die Hypothekarzinsen, die Steuern im Zusammenhang mit der Immobilie und den Unterhalt zahlen muss.
Wer erhält den Verkaufserlös, wenn ein Haus nach der Trennung verkauft wird?
Wenn man nach der Trennung oder Scheidung das gemeinsame Haus verkauft, wird der Erlös gemäss den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt.
- Bei einem Haus im Gesamteigentum ist das übergeordnete Verhältnis – in den meisten Fällen ist das der Ehevertrag – massgeblich.
- Bei Miteigentum wird der Erlös gemäss den Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Dabei ist unerheblich, wer das Haus tatsächlich finanziert hat.
- Wenn das Haus von einem der Eheleute im Alleineigentum gehalten wird, hat der andere Ehepartner kein Anrecht auf den Verkaufserlös. Er hat jedoch ein Anrecht auf eine Entschädigung für den Wertzuwachs, der sich aus allfällig getätigten Investitionen in die Immobilie ergibt.
Haus verkaufen oder bewerten
Haben Sie eine Immobilie zu verkaufen oder müssen Sie den aktuellen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfahren? Wir bieten Ihnen zwei unkomplizierte Wege zu Ihrer Liegenschaftsschätzung:
- Kostenlose Online-Bewertung: Nutzen Sie unsere kostenlose Online-Bewertung und erhalten Sie eine erste Einschätzung des Marktwerts in wenigen Minuten.
- Bewertung vor Ort: Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin mit dem lokalen Makler in Ihrer Region. Er oder sie besichtigt Ihre Liegenschaft, um zu einer umfassenden und präzisen Bewertung zu gelangen.
