Was ist Solidarschuld im Schweizer Recht?
Eine Solidarschuld bezeichnet ein Schuldverhältnis, in der mehrere Schuldner gemeinsam für eine Schuld haften. Bei einer Solidarschuld hat der Gläubiger das Recht, von jedem einzelnen Schuldner die vollständige Erfüllung der Schuld zu fordern.
Das bedeutet, dass bei einer Solidarschuld jeder Schuldner belangt werden kann, solange die Schuld noch nicht vollständig beglichen worden ist. Dabei ist es unerheblich, welchen Anteil an der Schuld ein Schuldner selbst verursacht hat und welchen Anteil er oder sie gegenüber dem Gläubiger allenfalls bereits beglichen hat.
Wie entsteht eine Solidarschuld?
Gemäss Artikel 143 des Obligationenrechts kann eine Solidarschuld aus zwei Gründen entstehen:
- Die Schuldner erklären dem Gläubiger gegenüber, dass jeder einzelne für die Erfüllung der gesamten Schuld haften wollen (Beispiel: gemeinsame Hypothek, gemeinsamer Mietvertrag).
- Die Solidarschuld entsteht von Gesetz wegen (Beispiel: von mehreren Personen verursachter Schaden).
Von wem darf ein Gläubiger eine Solidarschuld einfordern?
Bei einer Solidarschuld ist es dem Gläubiger nach Gesetz (Art. 144 OR) freigestellt, von wem er welchen Teil der Schuld einfordern möchte. Er kann von einer Person nach Wahl einen beliebigen Teil oder die gesamte Schuld einfordern. Der Gläubiger darf sich natürlich nicht unrechtmässig bereichern, d.h. seine Forderungen dürfen insgesamt den Wert der Schuld nicht übersteigen.
Wer zahlt welchen Teil der Solidarschuld?
Wenn sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Schuldnern nichts anderes ergibt, ist eine Solidarschuld von allen Schuldnern zu gleichen Anteilen zu bezahlen (Art. 148 OR). Zahlt ein Solidarschuldner mehr als seinen Anteil, kann er von den Solidarschuldnern Ersatz für den geleisteten Mehrbetrag verlangen.
Allerdings ist wichtig zu wissen: Was von einem Solidarschuldner nicht eingefordert werden kann (zum Beispiel, wenn einer der Schuldner zahlungsunfähig ist), muss von den übrigen Solidarschuldnern gleichmässig getragen werden – eben weil alle Schuldner für den gesamten Betrag solidarisch haften.
Solidarschuld bei Hypothekarforderungen
Wenn zwei Eheleute oder Partner zusammen eine Immobilie kaufen und dazu gemeinsam eine Hypothek aufnehmen, haften in der Regel beide solidarisch für die Hypothekarschuld. Das gilt unabhängig davon, wer welchen Anteil der Liegenschaft finanziert hat oder welche Miteigentumsanteile im Grundbuch eingetragen sind – die Bank kann ihre Forderung (Zinszahlungen, Amortisation) bei jedem der Schuldner geltend machen.
Ein Beispiel: Die Ehegatten A und B nehmen gemeinsam eine Hypothek in Höhe von CHF 800'000 auf, um ihr Haus im Wert von CHF 1 Mio. zu finanzieren. Beide sind als Miteigentümer mit gleichen Quoten im Grundbuch eingetragen. Da beide den Hypothekarvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, haften sie gesamtschuldnerisch für die Hypothekarzinsen und die Amortisationszahlungen.
Nehmen wir nun an, dass A und B sich trennen und B aus dem gemeinsamen Haus auszieht. Nun wird A zahlungsunfähig. Solange der Hypothekarvertrag besteht, haftet B mit seinem gesamten Vermögen für die Zahlung der Zinsen und Amortisation.
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