Grundstückgewinnsteuer im Kanton St Gallen
Grundstückgewinnsteuer berechnen im Kanton St. Gallen
Berechnen Sie die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer bei Ihrem Immobilienverkauf im Kanton St. Gallen in wenigen Minuten mit unserem Steuerrechner: Grundstückgewinnsteuer St. Gallen berechnen
Zuständigkeit
Im Kanton St Gallen wird die Grundstückgewinnsteuer von den kantonalen Behörden erhoben, die dann fünf Zwölftel an die Gemeinde abführen, in der sich das Grundstück befindet. Befindet sich die Immobilie in mehreren Gemeinden, so wird der ihnen zustehende Anteil proportional zum steuerpflichtigen Gewinn in jeder Gemeinde zugeteilt.
Steuersatz
Der Steuersatz in St Gallen ist progressiv, das heisst je höher der steuerbare Gewinn ist, desto höher die prozentuale Belastung.
Haltedauer
Bei höheren Gewinnen entspricht die einfache Steuer dem Einkommensteuertarif, multipliziert mit dem aktuellen Staatssteuerfuss. Bei sehr hohen Gewinnen (ab 248’000 Franken) wird die einfache Steuer um zusätzlich 10 - 11% erhöht.
Ermässigt wird die Steuer dann, wenn die Besitzdauer mindestens 15 Jahre beträgt – nämlich um 1.5% pro Jahr, bis maximal 40.5% bei Gewinnanteilen von unter 500’000 Franken. Bei höheren Gewinnen ist eine maximale Ermässigung von 30% möglich. Bei kurzer Besitzdauer bis fünf Jahre fällt ein Zuschlag an.
Besteuerungsart - Dualistisches System
Beim dualistischen System werden nur die Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Privatvermögens mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst. Liegenschaftsgewinne des Geschäftsvermögens fallen dagegen in die Einkommen- oder Gewinnsteuern.
Minimaler Betrag
Grundstücksgewinne unter CHF 2'200 sind im Kanton St Gallen steuerfrei.
Grundlagen und nützliche Links
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie hier: §§ Steuerbuch und rechtliche Grundlagen
Sie können für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen den Online-Rechner der Steuerverwaltung St. Gallen zur Berechnung nutzen.
Alle Angaben in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder einen Berater zu wenden, um eine persönliche Empfehlung zu erhalten.
Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer gibt es hier.
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