Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schaffhausen
Zuständigkeit
Im Kanton Schaffhausen wird die Grundstückgewinnsteuer von den Gemeinden und dem Kanton erhoben.
Steuersatz
Der Steuersatz in Schaffhausen ist progressiv, das heisst je höher der steuerbare Gewinn ist, desto höher die prozentuale Belastung.
Haltedauer
Einen maximalen Rabatt von 60% erhält die Verkäuferschaft, wenn diese die Liegenschaft länger als 17 Jahre besessen hat. Damit soll vor allem dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Gewinne, die nach langer Besitzdauer anfallen, oft zu einem guten Teil auf die Geldentwertung (Inflation) zurückzuführen sind.
Besteuerungsart - Dualistisches System
Beim dualistischen System werden nur die Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Privatvermögens mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst. Liegenschaftsgewinne des Geschäftsvermögens fallen dagegen unter die Einkommen- oder Gewinnsteuer.
Minimaler Betrag im Kanton Schaffhausen
Gewinne unter CHF 5´000 sind im Kanton Schaffhausen steuerfrei.
Grundlagen und nützliche Links
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie hier: §§ Art. 110 bis 121 StG/SH
Sie können für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schaffhausen das Online-Formular der Steuerverwaltung Schaffhausen zur Berechnung nutzen.
Alle Angaben in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder einen Berater zu wenden, um eine persönliche Empfehlung zu erhalten.
Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer gibt es hier.
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