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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Wer im Kanton St. Gallen Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, zahlt unter Umständen Erbschaftssteuern. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Erfahren Sie alles zur Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen und zu den Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer ist im Kanton St. Gallen linear und beträgt je nach Verwandtschaftsgrad 10, 20 oder 30 Prozent. 

  • Die Erbschaftssteuer fällt in St. Gallen an, wenn die verstorbene Person in St. Gallen wohnhaft war. 
  • Ehepartner und Nachkommen sind im Kanton St. Gallen von der Erbschaftssteuer befreit.

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen? 

Die Erbschaftssteuer ist im Kanton St. Gallen linear, d.h. die Steuer beträgt einen Prozentsatz vom Wert der Erbschaft. Der Prozentsatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und direkte Nachkommen sind im Kanton St. Gallen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. 

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Erbschaftssteuern im Kanton St. Gallen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad (Stand 2024): 

Ehegatten 

Kinder

Enkel

Eltern

Geschwister

Konkubinatspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

10 %

20 %

10 %

max. 30 %

 

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge, das heisst, nur der Anteil des Erbes wird besteuert, der den Freibetrag überschreitet. Die Tabelle unten bietet einen Überblick über die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen (Stand 2024): 

Ehegatten 

Kinder

Enkel

Eltern

Geschwister

Konkubinatspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

25’000

10’000

25’000

10’000

 

Muss ich im Kanton St. Gallen Erbschaftssteuer zahlen? 

Die Erbschaftssteuer kommt bei sämtlichen Vermögensübertragungen im Zuge eines Todesfalls zur Anwendung. Dies umfasst folgende Vermögensübertragungen gemäss dem Erbrecht (Art. 142 StG):

  • gesetzliche Erbfolge
  • Vermächtnis
  • Schenkung auf den Todesfall
  • Nacherbeneinsetzung
  • Errichtung einer Stiftung auf den Todesfall

In welchem Kanton die Erbschaftssteuer zu entrichten ist, hängt von den Wohnverhältnissen des Verstorbenen ab. Im Kanton St. Gallen zahlt man in folgenden Fällen Erbschaftssteuer: 

  • Die verstorbene Person hatte ihren letzten Wohnsitz im Kanton St. Gallen. 
  • Es wird ein Grundstück vererbt, das im Kanton St. Gallen liegt. 

 

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Bewegliches Vermögen (d.h. Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände, Forderungen usw.) sind in dem Kanton zu versteuern, in dem der Verstorbene gewohnt hat. Doppelbesteuerungen innerhalb der Schweiz sind von Gesetz wegen ausgeschlossen. Das heisst konkret: Wenn eine verstorbene Person im Kanton St. Gallen gewohnt hat, zahlen die Erben für das geerbte Vermögen im Kanton St. Gallen Erbschaftssteuer, auch wenn sie selbst nicht im Kanton wohnen. 

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme gilt bei unbeweglichen Vermögenswerten. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton hat dann das Recht, jeden Vermögenswert zu dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern und nicht nur die Immobilie. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Komplizierter ist ein Erbfall über die Staatsgrenzen hinweg. Lebte die verstorbene Person oder die Erbin oder der Erbe im Ausland bzw. geht es um eine Liegenschaft im Ausland, stellt sich die Frage, ob nun Schweizer oder ausländisches Recht für die Erbschaftssteuer gilt. Die Gesetzgebung ist je nach Land unterschiedlich – in manchen Ländern ist nur die Staatsangehörigkeit massgeblich, in anderen wie in der Schweiz der Wohnort. Es besteht daher die Gefahr, dass für ein und dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern bezahlt werden müssen. 

Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen. 

 

Wer haftet im Kanton St. Gallen für die Erbschaftssteuer?

Im Kanton St. Gallen wird wie in den meisten Kantonen jeder Erbe individuell besteuert – eine Steuer auf den gesamten Nachlass gibt es nicht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erben gemeinschaftlich für die Begleichung der Erbschaftssteuer haften, allerdings nur bis zur Höhe des ererbten Vermögens. 

Das bedeutet an einem Beispiel: Wenn ein Bruder und eine Schwester den Nachlass ihres Vaters erben und der Bruder die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann die Schwester belangt werden. Allerdings haftet sie ausschliesslich mit dem Vermögen aus der betreffenden Erbschaft und nicht mit ihrem übrigen Vermögen. 
 

Erbschaftssteuern sparen im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der zukünftige Vermögenszuwachs unterliegt im Kanton St. Gallen nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer. 
  • Nacherben mit Testament einsetzen: Bestimmt man im Testament die Nacherben (d.h. die Erben der Erben) explizit, gilt das Verwandtschaftsverhältnis des ursprünglichen Erblassers zu den Nacherben. Je nach Verwandtschaftsverhältnissen kann man die Nacherben damit im Kanton St. Gallen von der Erbschaftssteuer befreien. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer im Kanton St. Gallen?

Wie die meisten Kantone unterscheidet St. Gallen nicht zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer  – die Steuersätze sind identisch. Wenn eine Zuwendung zu Lebzeiten nicht explizit als Schenkung deklariert wurde, wird sogar angenommen, dass es sich um einen Erbvorbezug handelt. Dieser ist im Unterschied zur Schenkung ausgleichspflichtig (mehr dazu in unserem Artikel). 

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?

Keine Erbschaftssteuer gibt es in den Kantonen Obwalden und Schwyz. 

Der Kanton St. Gallen erhebt wie die meisten anderen Kantone eine Erbschaftssteuer. Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften erhoben. In den meisten Kantonen wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben; in einigen wenigen Kantonen (LU, VD, FR) können zusätzliche Abgaben an die Gemeinde hinzukommen. Im Kanton St. Gallen ist für  die Erbschaftssteuer ausschliesslich der Kanton zuständig. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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