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Erbschaftssteuer – wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 6 Minuten

Wer in der Schweiz Vermögen erbt – ob Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder Immobilien – zahlt unter Umständen Erbschaftssteuern. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wohnkanton des Verstorbenen und dem Verwandtschaftsgrad ab. Erfahren Sie alles zur Schweizer Erbschaftssteuer und zu den Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz in den meisten Kantonen progressiv und beträgt 0 bis 40 Prozent. 
  • Die Erbschaftssteuer muss in der Schweiz von der Person entrichtet werden, die Vermögenswerte erbt. 
  • Die Schweizer Erbschaftssteuer wird vom Wohnkanton des Verstorbenen erhoben. 
  • Nahe Verwandte zahlen in den meisten Schweizer Kantonen keine Erbschaftssteuer.

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Wie hoch ist die Schweizer Erbschaftssteuer? 

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz in den meisten Kantonen progressiv, d.h. der Steuersatz nimmt zu, je mehr Vermögen geerbt wird. In den meisten Kantonen sind direkte Nachfahren und Ehepartner heute von der Erbschaftssteuer befreit. 

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Schweizer Erbschaftssteuer in den verschiedenen Kantonen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. 

Kanton

Ehegatten

Kinder

Geschwister

Lebenspartner

Andere 

Aargau

steuerfrei

steuerfrei

6–23 %

4-9 %

12–32 %

Appenzell Ausserrhoden

steuerfrei

steuerfrei

22 %

12 %

max. 32 %

Appenzell Innerrhoden

steuerfrei

1 %

6 %

20 %

max. 20 %

Basel-Land

steuerfrei

steuerfrei

15 %

15 %

30 %

Basel-Stadt

steuerfrei

steuerfrei

7,5–16,5 %

7,5 –16,5 %

22,5–49,5 %

Bern

steuerfrei

steuerfrei

6–15 %

6 –15 %

max. 40 %

Freiburg

steuerfrei

steuerfrei

5,25 %

8,25 %

max. 22 %

Genf

steuerfrei

steuerfrei

6–11 %

20 – 26 %

max. 26 %

Glarus

steuerfrei

steuerfrei

4,6–11,5 %

4,6 –11,5 %

max. 28,75 %

Graubünden

steuerfrei

steuerfrei

10 %

steuerfrei

10 %

Jura

steuerfrei

steuerfrei

14 %

14 %

max. 35 %

Luzern

steuerfrei

0–2 %

6–12 %

steuerfrei

max. 40 %

Neuenburg

steuerfrei

3 %

15 %

20 %

max. 45 %

Nidwalden

steuerfrei

steuerfrei

5 %

steuerfrei

max. 15 %

Obwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

St. Gallen

steuerfrei

steuerfrei

20 %

30 %

max. 30 %

Schaffhausen

steuerfrei

steuerfrei

4–16 %

10 – 40 %

max. 40 %

Solothurn

steuerfrei

steuerfrei

4–10 %

12 – 30 %

12 – 30 %

Schwyz

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei 

steuerfrei 

Thurgau

steuerfrei

steuerfrei

4,1–14 %

8,2 – 28 %

max. 28 %

Tessin

steuerfrei

steuerfrei

5,95–15,5 %

17,85 – 41 % 

max. 41 %

Uri

steuerfrei

steuerfrei

8 %

steuerfrei

max. 24 %

Waadt

steuerfrei

0,01–3,5 %

5,28–12,5 %

15,84 – 25 % 1

max. 25 %

Wallis

steuerfrei

steuerfrei

10 %

25 %

max. 25 %

Zug

steuerfrei

steuerfrei

4–8 %

steuerfrei

max. 20 %

Zürich

steuerfrei

steuerfrei

6–18 %

12 – 36 %

max. 36 %

 

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz

In vielen Kantonen der Schweiz gibt es Freibeträge, d.h. nur der Teil einer Erbschaft wird besteuert, der einen gewissen Betrag überschreitet. Meist gibt es höhere Freibeträge für nahe Verwandte. Die Tabelle unten bietet einen Überblick über die Freibeträge bei der Schweizer Erbschaftssteuer in den Kantonen (Stand 2020). 
 

Kanton

Ehegatten

Kinder

Geschwister

Lebenspartner

Andere

Aargau

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Appenzell Ausserrhoden

steuerfrei

steuerfrei

5’000

10’000

5’000

Appenzell Innerrhoden

steuerfrei

300’000 

5’000

5’000

5’000

Basel-Land

steuerfrei

steuerfrei

30’000

30’000

10’000

Basel-Stadt

steuerfrei

steuerfrei

2’000

2’000

2’000

Bern

steuerfrei

steuerfrei

12’000

12’000

12’000 

Freiburg

steuerfrei

steuerfrei

5’000

5’000

5’000

Genf

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Glarus

steuerfrei

steuerfrei

10’000

10’000

10’000

Graubünden

steuerfrei

steuerfrei

7’300

steuerfrei

7’300

Jura

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Luzern

steuerfrei

0

0

steuerfrei

0

Neuenburg

steuerfrei

50’000

0

0

0

Nidwalden

steuerfrei

steuerfrei

20’000

steuerfrei

20’000

Obwalden

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

St. Gallen

steuerfrei

steuerfrei

10’000

10’000

10’000

Schaffhausen

steuerfrei

steuerfrei

10’000

10’000

10’000

Solothurn

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Schwyz

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei 

steuerfrei 

Thurgau

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Tessin

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Uri

steuerfrei

steuerfrei

15’000

steuerfrei

15’000

Waadt

steuerfrei

0

0

0

0

Wallis

steuerfrei

steuerfrei

0

0

0

Zug

steuerfrei

steuerfrei

0

steuerfrei

0

Zürich

steuerfrei

steuerfrei

15’000

50’000

0

 

Wer muss in der Schweiz Erbschaftssteuer zahlen? 

Wenn Sie in der Schweiz Vermögen erben, muss der Erbe oder die Erbin unter Umständen Erbschaftssteuern zahlen. Ob jemand steuerpflichtig ist oder nicht, hängt von der Höhe der Erbschaft, dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person und dem Wohnkanton der verstorbenen Person ab. 

In den allermeisten Kantonen versteuert jeder Erbe und jede Erbin seinen bzw. ihren Teil der Erbschaft individuell (sogenannte Erbanfallsteuer). Es ist jedoch zu beachten, dass in der Schweiz die Erben solidarisch für die Entrichtung der Erbschaftssteuer haften, maximal aber bis zum Betrag der Erbschaft. Das bedeutet: Wenn ein anderer Erbe die Erbschaftssteuer nicht zahlt, können Sie zur Kasse gebeten werden – allerdings haften Sie nur mit dem Vermögen aus der Erbschaft selbst. 

Nur der Kanton Solothurn erhebt zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Nachlasssteuer auf dem gesamten hinterlassenen, nicht aufgeteilten Vermögen des Verstorbenen. 

 

In welchem Kanton zahlt man in der Schweiz Erbschaftssteuer? 

Bewegliches Vermögen

Bewegliches Vermögen, d.h. Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände, Forderungen und weitere, wird im Kanton versteuert, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen innerhalb der Schweiz sind von Gesetz wegen ausgeschlossen. Wenn eine verstorbene Person im Kanton Bern wohnte, zahlen die Erben für das geerbte Vermögen im Kanton Bern Erbschaftssteuer, auch wenn sie selbst in einem anderen Kanton wohnen. 

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme gilt bei unbeweglichen Vermögenswerten. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton hat dann das Recht, jeden Vermögenswert zu einem konstanten Anteil zu besteuern und nicht nur die Immobilie. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Komplizierter kann es werden, wenn es zu einem Erbfall über die Staatsgrenzen hinweg kommt. Lebte die verstorbene Person oder die Erbin oder der Erbe im Ausland bzw. geht es um eine Liegenschaft im Ausland, stellt sich die Frage, ob nun Schweizer oder ausländisches Recht für die Erbschaftssteuer gilt. Die Kriterien dafür sind je nach Land unterschiedlich – in manchen Ländern ist nur die Staatsangehörigkeit massgeblich, in anderen hingegen wie in der Schweiz der Wohnort. Es besteht daher die Gefahr, dass für ein und dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern bezahlt werden müssen. 

Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen. 

 

Erbschaftssteuern sparen in der Schweiz 

Es gibt in der Schweiz eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Erbschaft in mehrere Schenkungen aufteilen: In vielen Kantonen können die Freibeträge innerhalb einer bestimmten Zeitperiode nur einmal pro Person in Anspruch genommen werden. Je nach kantonaler Gesetzgebung ist es daher möglich, das Erbe über mehrere Schenkungen zu staffeln und damit die Progression der Erbschaftssteuer zu unterbrechen. 
  • Nacherben mit Testament einsetzen: Bestimmt man im Testament die Nacherben (d.h. die Erben der Erben) explizit, gilt das Verwandtschaftsverhältnis des ursprünglichen Erblassers zu den Nacherben. Je nach Verwandtschaftsverhältnissen kann man die Nacherben damit von der Erbschaftssteuer befreien. 
  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der zukünftige Vermögenszuwachs unterliegt in der Schweiz nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer. 
  • Zuwendungen an Organisationen: Juristische Personen mit gemeinnützigem, öffentlichem oder kulturellem Zweck sind in vielen Kantonen der Schweiz von den Erbschaftssteuern befreit werden. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer in der Schweiz? 

Die meisten Kantone unterscheiden nicht zwischen Erbschaften und Schenkungen – die Steuersätze sind identisch. Wenn eine Zuwendung zu Lebzeiten nicht explizit als Schenkung deklariert wurde, wird sogar angenommen, dass es sich um einen Erbvorbezug handelt. Dieser ist im Unterschied zur Schenkung ausgleichspflichtig (mehr dazu in unserem Artikel). 

Einen Spezialfall gibt es im Kanton Luzern: Schenkungen werden niemals besteuert, egal wer die Begünstigten sind. Stirbt der Schenkende innerhalb von fünf Jahren nach der Schenkung, wird allerdings nachträglich eine Erbschaftssteuer erhoben.

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer in der Schweiz? 

Die Erbschaftssteuer wird in der Schweiz von den Kantonen erhoben. Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften gefordert. In den meisten Kantonen wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben; in einigen wenigen Kantonen (LU, VD, FR) können zusätzliche Abgaben an die Gemeinde hinzukommen. In den meisten Fällen werden die Gemeinden allerdings lediglich am Gewinn beteiligt und erheben selbst keine Erbschaftssteuer. 

In den Kantonen Obwalden und Schwyz gibt es gar keine Erbschaftssteuer. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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