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Eigenmietwert in Schaffhausen: Gesetzliche Grundlagen, Veranlagung und Abzüge (2024)

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen berechnet wird.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Eigenmietwert wird im Kanton Schaffhausen bei der amtlichen Grundstückschätzung festgelegt. 
  • Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer beträgt in Schaffhausen 108 Prozent des Eigenmietwerts für die Staatssteuer. 
  • Bei Unternutzung kann der Eigenmietwert in Schaffhausen um bis zu 30 Prozent reduziert werden. 
  • Beträgt der Eigenmietwert mehr als 1/3 vom Einkommen, kann er herabgesetzt werden. 
  • Der Eigenmietwert muss im Kanton Schaffhausen als Einkommen versteuert werden, wenn Eigentümer in ihrer Immobilie wohnen.

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Wann kommt der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen zur Anwendung? 

Der Eigenmietwert muss immer dann als Einkommen versteuert werden, wenn ein Besitzer in seiner eigenen Immobilie wohnt. Eigennutzung wird dabei relativ breit aufgefasst. Es ist z.B. nicht nötig, dass die Immobilie dauerhaft bewohnt wird; es reicht aus, wenn sie dauerhaft zur Verfügung stehen würde. Das bedeutet, dass der Eigenmietwert auch bei Ferienhäusern und Zweitwohnsitzen versteuert werden muss. 

Bei sogenannter Unternutzung (d.h. bei Nichtbenutzung bestimmter Zimmer, z.B. aufgrund einer Trennung oder Auszug eines Kindes) kann ein Abzug des Eigenmietwerts geltend gemacht werden. Der Kanton Schaffhausen gewährt im schweizweiten Vergleich sehr umfangreiche Abzüge vom Eigenmietwert bei Unternutzung oder in schwierigen Einkommensverhältnissen (mehr dazu weiter unten). 

 

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen festgelegt? 

Für die Umsetzung ist die kantonale Steuerbehörde zuständig. Sie legt das Verfahren fest, das bei der Festlegung des Eigenmietwerts zum Einsatz kommt. 

Im Kanton Schaffhausen ist in der Steuererklärung der vom Amt für Grundstückschätzung veranlagte Eigenmietwert einzusetzen. Er wird bei der amtlichen Schätzung bestimmt und dem Eigentümer auf der Verfügung des Steuerwertes mitgeteilt. Bei baulichen Änderungen muss die Liegenschaft neu geschätzt werden. 

 

Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen erfahren

Der Eigenmietwert wird mit der Verfügung des Steuerwerts mitgeteilt. Für Auskünfte zum Eigenmietwert in Schaffhausen ist die Steuerverwaltung der Gemeinde zuständig, in der das Grundstück liegt. 

 

Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen berechnen

Den Eigenmietwert für die Staatssteuer zu berechnen ist im Kanton Schaffhausen sehr einfach: 

Der Eigenmietwert entspricht im Kanton Schaffhausen dem amtlich verfügten Eigenmietwert. 

Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer beträgt in Schaffhausen 108 Prozent vom Eigenmietwert für die Staatssteuer: 

Eigenmietwert (direkte Bundessteuer) = Eigenmietwert x 1.08

Vom amtlich veranlagten Eigenmietwert können bei Unternutzung oder in Härtefällen Abzüge gewährt werden. 

 

Was bedeutet der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen für mich als Eigentümer?

Für Sie als Eigentümer stellt der Eigenmietwert ein steuerbares Einkommen dar, das zu Ihrem eigentlichen Einkommen (durch Erwerbstätigkeit, Vermögenserträge, etc.) addiert wird. Selbst nach Abzug der Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten entsteht daraus in vielen Fällen eine höhere Steuerbelastung, als wenn es den Eigenmietwert nicht gäbe. 

 

Kann ich den Eigenmietwert umgehen? 

Da es sich um eine Steuer handelt, können Sie den Eigenmietwert nicht komplett umgehen. Sie können ihn jedoch potenziell reduzieren, z.B. wenn Sie nicht alle Räume in Ihrer Immobilie nutzen (sogenannte Unternutzung oder Mindernutzung). 

Der Kanton Schaffhausen gewährt in vielen Fällen Abzüge vom Eigenmietwert: Tod oder Wegzug eines Familienmitglieds, Gebrechlichkeit, die die Nutzung bestimmter Räume verunmöglicht, sowie Unvermietbarkeit bestimmter Räume. Wird eine Mindernutzung erstmals geltend gemacht, muss sie begründet werden. Infolge Wegzug, Tod oder Gebrechlichkeit wird insgesamt höchstens ein Abzug von 30 Prozent vom Eigenmietwert gewährt. 

Auch in bestimmten finanziellen Situationen kann der Eigenmietwert in Schaffhausen reduziert werden. Beträgt der Eigenmietwert mehr als einen Drittel vom Einkommen und beträgt das steuerpflichtige Vermögen nicht mehr als CHF 500’000, kann der Eigenmietwert in Schaffhausen auf Antrag bei der kantonalen Steuerverwaltung herabgesetzt werden. 

 

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert (auch: Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften) ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Er basiert auf den marktüblichen Mieteinnahmen, die ein Eigentümer erzielen könnte, wenn er seine Immobilie vermieten würde. 

Es ist ein ‘fiktives’ Einkommen, weil der Eigentümer nicht wirklich Geld mit seiner Immobilie generiert, sondern dadurch einen Nutzen erhält, dass er in seinem Eigentum lebt. Die Besteuerung des Eigenmietwerts gleicht dabei die Vorteile aus, die Eigentümer gegenüber Mietern haben: Sie zahlen keine Miete und können einen Teil ihrer Wohnkosten (Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehen. 

 

Abschaffung des Eigenmietwerts

Nach mehrjährigem Hin und Her haben sich der National- und der Ständerat 2023 auf die Abschaffung des Eigenmietwerts einigen können. Offen sind aktuell noch die genaue Umsetzung und das Ausmass des Systemwechsels. 

Aktuelle Informationen zum Politikum Eigenmietwert finden Sie in unserem Artikel

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Inhaltsverzeichnis
  • Wann kommt der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen zur Anwendung? 
  • Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen festgelegt? 
  • Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen erfahren
  • Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen berechnen
  • Was bedeutet der Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen für mich als Eigentümer?
  • Kann ich den Eigenmietwert umgehen? 
  • Was ist der Eigenmietwert?
  • Abschaffung des Eigenmietwerts
  • Kaufen oder verkaufen Sie Ihre Immobilie sicher mit Neho

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