Wer zahlt die Notariatsgebühren beim Hauskauf?
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Kosten |
Wer zahlt |
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Notar |
Käufer und Verkäufer |
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Grundbucheintrag |
Käufer oder hälftig |
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Schuldbrief |
Käufer |
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Handänderungssteuern |
Je nach Kanton Käufer, hälftig oder nach Vereinbarung |
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Grundstückgewinnsteuer |
Verkäufer, aber Steuerbehörde hat gesetzliches Pfandrecht am Grundstück |
Welche Kosten fallen bei einem Immobilienverkauf an?
Bei einem Hauskauf fallen in der Schweiz neben dem Kaufpreis eine Reihe von zusätzlichen Kosten an. Häufig werden diese Kosten zusammen als «Notarkosten» oder «Notargebühren» bezeichnet. Die Notarkosten in dieser allgemeinen Verwendung setzen sich zusammen aus:
- Kosten für den Notar im engeren Sinn (Beurkundung)
- Grundbuchgebühren
- Handänderungssteuer
- Gebühren für den Schuldbrief
Was ist die Rolle des Notars beim Hauskauf?
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, damit die Eigentumsübertragung rechtsgültig ist. Der Gang vor den Notar ist in der Schweiz eine zwingende Formvorschrift und gilt für alle fast Rechtsgeschäfte, die eine Immobilie zum Gegenstand haben.
Das genaue Vorgehen und der Ablauf des Notarprozesses variiert je nach Kanton, da das Notariatswesen der Hoheit der Kantone untersteht. Ein zentraler Unterschied besteht zwischen Kantonen mit und ohne Amtsnotare:
- Amtsnotariat: Die Notare sind Angestellte einer kantonalen Behörde. Für die Beurkundung zuständig ist die Behörde im Amtskreis, in dem das Grundstück liegt.
- Freiberufliches Notariat: Man kann sich für die Beurkundung und auf Wunsch auch für das Aufsetzen des Kaufvertrags an einen Notar seiner Wahl wenden. In der Regel muss der Notar im selben Kanton tätig sein, in dem die Immobilie liegt.
- Gemischtes Notariat: In Kantonen mit gemischtem Notariat gibt es sowohl Amtsnotare als auch freiberufliche Notare. Die Zuständigkeit ist nach Sachgebiet aufgeteilt.
Wer zahlt den Notar beim Hauskauf?
In den meisten Kantonen zahlen der Käufer und der Verkäufer die Kosten für den Notar jeweils zur Hälfte.
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und je nach Notariatswesen für das Aufsetzen des Kaufvertrags die berechnet der Notar eine Gebühr. Die Gebühren richten sich nach der kantonalen Gebührenordnung. Sie betragen einen Prozentsatz des Kaufpreises (0,1–0,5 %). In manchen Kantonen werden die Notargebühren nach Aufwand berechnet.
Wer zahlt die restlichen Gebühren beim Hauskauf?
Handänderungssteuer
Diese Steuer wird beim Eigentumsübergang an Grundstücken erhoben. In den meisten Kantonen zahlt der Käufer die Handänderungssteuer, in einigen Kantonen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Die Bemessungsgrundlage ist meist der Kaufpreis der Immobilie.
Die Handänderungssteuer wird in den meisten Kantonen vom Käufer bezahlt. Ist der Verkäufer ebenfalls steuerpflichtig, wird die Steuer zwischen beiden Parteien hälftig geteilt. In vielen Kantonen ist es den Parteien freigestellt, eine andere Aufteilung im Kaufvertrag festzulegen.
Wer zahlt die Grundbuchgebühren beim Hauskauf?
Nachdem der Kaufvertrag beurkundet worden ist, muss neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, was etwa 1 bis 2 Promille des Verkaufspreises kostet. Meist werden die Grundbuchgebühren ebenfalls hälftig aufgeteilt.
Gebühren für den Schuldbrief beim Hauskauf
Wenn der Käufer die Immobilie mit einer Hypothek belastet, muss ein Schuldbrief erstellt werden. Die Kosten dafür zahlt der Käufer. Sie betragen meist einen Prozentsatz der Hypothekarsumme.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer beim Hauskauf?
Wenn in der Schweiz eine Immobilie verkauft wird, fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird auf dem steuerbaren Gewinn erhoben, also der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis. Wertvermehrende Investitionen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf werden vom steuerbaren Grundstückgewinn abgezogen. Die Grundstückgewinnsteuer wird erlassen bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft.
Die Grundstückgewinnsteuer zahlt immer der Verkäufer. Aber Vorsicht: Für die Grundstückgewinnsteuer haftet das Grundstück. Wenn der Verkäufer nicht zahlt, kann die Steuerbehörde ein gesetzliches Pfandrecht ins Grundbuch eintragen. Dies bedeutet, dass im schlimmsten Fall letztendlich der Käufer die Grundstückgewinnsteuer bezahlen muss.
