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Wer bezahlt den Makler? Informationen für Verkäufer und Käufer

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, wer den Makler bezahlen muss. Informationen für Hausverkäufer und Käufer.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wer in der Schweiz den Makler beauftragt hat, zahlt ihn auch. 
  • Der Verkäufer bezahlt den Makler, wenn er den Auftrag zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie erteilt hat. 
  • Der Käufer bezahlt den Makler, wenn er ihn mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt.

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Wer bezahlt den Makler? 

In der Schweiz ist es üblich, dass der Makler vom Verkäufer beauftragt und bezahlt wird. Wenn Sie als Verkäufer einen Makler für den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung engagieren, sind Sie für die Bezahlung seiner Dienstleistungen verantwortlich. Der Käufer hat in diesem Fall keine Verpflichtung, dem Makler eine Provision zu zahlen, da er nicht der Auftraggeber ist. 

 

Wer bezahlt den Makler beim Kauf einer Immobilie?

In den meisten Fällen bezahlt der Käufer in der Schweiz keine Maklerprovision, da der Makler durch den Verkäufer beauftragt wurde. Wenn der Käufer den Makler aber explizit mit der Immobiliensuche beauftragt, ist er auch verpflichtet, die Maklerprovision zu tragen. 

 

Wer bezahlt den Makler bei der Vermietung einer Wohnung?

Auch bei Mietverhältnissen gilt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Das bedeutet, dass der Vermieter den Makler bezahlt, wenn er ihn mit der Suche nach einem Mieter betraut hat. Umgekehrt bezahlt der Mieter, wenn er den Makler damit beauftragt, eine passende Mietwohnung zu finden.

 

Wann muss man den Makler bezahlen? 

Die Provision des Maklers wird fällig, sobald er erfolgreich zum Vertragsabschluss beigetragen hat. Dies kann durch die Vermittlung eines Käufers oder Mieters geschehen oder durch die Bereitstellung einer Möglichkeit zum Vertragsabschluss. 

 

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist der Lohn des Maklers für seine Vermittlungsdienste. Früher war es üblich, dass die Provision immer prozentual vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet wurde. Heutzutage gibt es jedoch auch Modelle, bei denen Makler Festpreise für ihre Leistungen verlangen, unabhängig vom Wert der Immobilie.

 

Wie viel bezahlt man dem Makler? 

Die Höhe der Maklerprovision kann in der Schweiz frei verhandelt werden. Klassische Makler verlangen oft 2-4 % des Verkaufspreises als Provision. Festpreismakler wie beispielsweise Neho berechnen hingegen einen festen Betrag, was den Verkäufern oft erhebliche Einsparungen bringt.

 

Weitere Kosten neben der Maklerprovision

Neben der Provision können Makler zusätzliche Kosten wie Reise- oder Inserationskosten in Rechnung stellen. Bei Festpreismodellen wie bei Neho sind diese zusätzlichen Kosten bereits im Gesamtpreis inbegriffen, was für den Auftraggeber zusätzliche Transparenz bietet.

 

Fazit: Wer bezahlt den Makler? 

In der Schweiz bezahlt in der Regel der Verkäufer oder Vermieter den Makler. Doppelmäkelei, bei der der Makler von beiden Parteien eine Provision verlangt, ist in den meisten Fällen unzulässig. Käufer und Verkäufer sollten sich vorab über die jeweiligen Kosten und Verantwortlichkeiten im Klaren sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

In der Regel bezahlt der Verkäufer den Makler, da er den Auftrag zur Vermittlung erteilt hat. Der Käufer ist nicht verpflichtet, den Makler zu bezahlen, es sei denn, er hat den Makler aktiv mit der Suche beauftragt.

Nein, das wäre eine unzulässige Doppelmäkelei. In der Schweiz ist es dem Makler nicht erlaubt, von beiden Parteien eine Provision zu fordern, es sei denn, beide Parteien sind über das Doppelmandat informiert und haben zugestimmt.

Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Wenn der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter beauftragt hat, zahlt der Vermieter die Provision. Beauftragt der Mieter den Makler, trägt er die Kosten.

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