Was muss beim Hausverkauf beachtet werden? Rechtliche, finanzielle und steuerliche Pflichten

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten
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Was muss beim Hausverkauf beachtet werden? Rechtliche Pflichten, Steuerfallen und finanzielle Aspekte, die jeder Verkäufer kennen muss.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Hausverkauf muss beachtet werden, dass der Kaufvertrag öffentlich beurkundet werden muss (Art. 216 OR) – ohne Notar ist der Vertrag nichtig.
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist die grösste Steuerfalle, die beim Hausverkauf beachtet werden muss – bei kurzer Haltedauer können 30 bis 40 Prozent des Gewinns fällig werden.
  • Beim Hausverkauf muss die Offenlegungspflicht beachtet werden: Bekannte Mängel, die verschwiegen werden, begründen eine Haftung – auch wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Welche rechtlichen Pflichten gelten beim Hausverkauf?

Wer ein Haus verkauft, ist in der Schweiz an mehrere rechtliche Pflichten gebunden, die zwingend beachtet werden müssen. Die wichtigste: Jeder Immobilienkauf muss gemäss Art. 216 OR öffentlich beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig – auch wenn Geld geflossen ist und eine mündliche Einigung bestand.

Die Offenlegungspflicht ist ein weiterer zentraler Punkt: Der Verkäufer muss alle ihm bekannten Mängel offenlegen, die für den Käufer wesentlich sein könnten. Dazu gehören bauliche Mängel (Feuchtigkeit, Schimmel, undichtes Dach), Schadstoffe (Asbest, PCB in Altbauten), rechtliche Belastungen (Dienstbarkeiten, Baurechte, Grundpfandrechte), Altlasten (Bodenverunreinigungen) und geplante öffentliche Bauvorhaben in der Umgebung (Strassenbau, Bahnausbau). Das Verschweigen bekannter Mängel begründet eine Haftung – auch wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält (Art. 199 OR). Arglistig verschwiegene Mängel können noch zehn Jahre nach dem Verkauf geltend gemacht werden.

Welche finanziellen Aspekte müssen beachtet werden?

Neben dem Verkaufspreis spielen mehrere finanzielle Aspekte eine Rolle, die beim Hausverkauf beachtet werden müssen.

Hypothekenauflösung

Die bestehende Hypothek muss beim Verkauf aufgelöst oder vom Käufer übernommen werden. Bei Festhypotheken mit langer Restlaufzeit fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die CHF 10'000 bis 50'000 und mehr betragen kann. Klären Sie die Situation frühzeitig mit Ihrer Bank und berücksichtigen Sie die Kosten bei der Kalkulation des Nettoerlöses.

Maklerprovision

Wenn Sie einen Makler beauftragen, fällt eine Provision von 2 bis 3 Prozent (klassisches Modell) oder eine Flatrate an. Neho arbeitet beispielsweise mit einem Flatrate-Modell, das insbesondere bei höherpreisigen Liegenschaften eine erhebliche Ersparnis gegenüber der prozentualen Provision bietet.

Notariatskosten

Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je nach Kanton und Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In manchen Kantonen trägt der Käufer die gesamten Kosten, in anderen werden sie hälftig geteilt.

Welche steuerlichen Konsequenzen müssen beachtet werden?

Die Grundstückgewinnsteuer ist die wichtigste Steuer beim Hausverkauf. Der Gewinn – Verkaufspreis minus Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen) – wird kantonal besteuert. Die Steuersätze sinken mit zunehmender Haltedauer: Bei kurzer Haltedauer (unter 2 bis 5 Jahren) können 30 bis 40 Prozent Steuern anfallen; bei langer Haltedauer (über 20 bis 25 Jahre) wird der Gewinn in vielen Kantonen gar nicht mehr besteuert.

Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft. Das hat auf den Hausverkauf selbst keine direkte Auswirkung – die Grundstückgewinnsteuer bleibt bestehen. Allerdings entfallen ab dann die Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen auf dem Hauptwohnsitz. Wer vor 2029 grössere Renovationen plant, sollte diese noch in der alten Steuerperiode abschliessen, um den Abzug zu nutzen und gleichzeitig die Anlagekosten für einen späteren Verkauf zu erhöhen.

Die Übergabe: Der letzte kritische Schritt

Was beim Hausverkauf oft vergessen wird: Die saubere Übergabe ist ebenso wichtig wie der Vertragsabschluss. Ein detailliertes Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie zum Übergabezeitpunkt – Zählerstände, Schlüssel, verbleibende Einrichtungen und allfällige Mängel. Dieses Protokoll ist im Streitfall das wichtigste Beweismittel. Bereiten Sie die Übergabe vor: Räumen Sie das Haus vollständig leer (sofern nicht anders vereinbart), reinigen Sie alle Räume, sammeln Sie Anleitungen und Garantiescheine für eingebaute Geräte und stellen Sie alle Schlüssel zusammen (Haustür, Keller, Briefkasten, Garage, Gartentore). Ein professioneller Makler begleitet die Übergabe und stellt sicher, dass alle Punkte dokumentiert werden.

Fazit

Was beim Hausverkauf beachtet werden muss, lässt sich in drei Bereiche gliedern: rechtliche Pflichten (Beurkundung, Offenlegung), finanzielle Aspekte (Hypothekenauflösung, Maklerprovision, Notariatskosten) und steuerliche Konsequenzen (Grundstückgewinnsteuer, Abzüge vor der Eigenmietwert-Abschaffung). Wer alle drei Bereiche frühzeitig klärt und sorgfältig plant, verkauft sicher, effizient und zum bestmöglichen Preis.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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