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Vorvertrag: Vorlage für den Hausverkauf in der Schweiz

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, was Sie zum Vorvertrag und zur Reservationsvereinbarung wissen müssen und wann ein Vorvertrag rechtlich bindend ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Vorvertrag ist im Schweizer Recht eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags in der Zukunft.
  • Für einen Vorvertrag gelten dieselben Formvorschriften wie für den künftigen Vertrag (z.B. notarielle Beurkundung, qualifizierte Schriftlichkeit, einfache Schriftlichkeit). 
  • Reservationsvereinbarungen sind in der Schweiz gang und gäbe; sie sind aber rechtlich nicht bindend, solange sie nicht notariell beurkundet wurden.

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Was ist ein Vorvertrag?

Ein Vorvertrag ist im Schweizer Recht eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags in der Zukunft. Damit ein Vorvertrag rechtsgültig ist, muss er die gleichen formellen Anforderungen erfüllen wie der künftige Vertrag. 

 

Formvorschrift bei einem Vorvertrag

In der Schweiz gibt es 4 Vertragsformen: 

  • Formfreiheit
  • Einfache Schriftlichkeit
  • Qualifizierte Schriftlichkeit
  • Notarielle Beurkundung

Für einen Vorvertrag gelten dieselben Formvorschriften wie für den künftigen Vertrag. Falls also zum Beispiel ein Vertrag abgeschlossen werden soll, für den die qualifizierte Schriftlichkeit vorausgesetzt ist, so ist die qualifizierte Schriftlichkeit auch für den Vorvertrag vorgeschrieben. 

 

Vorvertrag und Formvorschrift bei einem Immobilienverkauf 

Kaufverträge, die eine Immobilie zum Gegenstand haben, müssen in der Schweiz immer öffentlich beurkundet werden. Das bedeutet, dass auch ein Vorvertrag im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf zwingend öffentlich beurkundet werden muss. 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und einer Reservationsvereinbarung?

Der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und einer Reservationsvereinbarung beim Immobilienverkauf liegt in der Vertragsform und damit auch der Rechtsgültigkeit. 

So ist zwar die Reservationsvereinbarung in der Deutschschweiz gang und gäbe; rechtlich bindend ist eine Reservationsvereinbarung allerdings nur, wenn sie notariell beurkundet wird und damit zum Vorvertrag wird. Das gilt sogar dann, wenn beide Parteien die Reservationsvereinbarung unterzeichnet haben oder eine Anzahlung geleistet wurde. Solange der Kaufvertrag nicht vor einem Notar unterzeichnet wurde, können beide Parteien jederzeit vom Kauf zurücktreten. 

 

Vorlage Vorvertrag für den Hausverkauf in der Schweiz

Anmerkung

Diese Reservationsvereinbarung hat zum Zweck, die Daten der Kaufparteien zu dokumentieren. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, das dieses Dokument nicht rechtlich bindend ist. 

 

1. Parteien

Verkäufer: (Name, Adresse, Geburtsdatum)

Käufer: (Name, Adresse, Geburtsdatum)

1. Kaufgegenstand

Grundbuchnummer

Adresse

Eigentumsform

Beschreibung

2. Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt CHF XXX. 

Der Betrag ist wie folgt zahlbar:

  • Bei Unterzeichnung dieser Reservationsvereinbarung: CHF XXX
  • Restzahlung: CHF XXX

3. Übergabetermin

Die Übergabe der Immobilie wird abgeschlossen am: (Datum)

4. Kosten und Steuern

Die Notargebühren und Grundbuchgebühren werden bezahlt von: (Partei/en)

Die Handänderungssteuer wird bezahlt von: (Partei/en)

Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer: Ja/Nein

5. Gewährleistung

Das Kaufobjekt wird im Zustand wie gesehen übernommen. Jegliche Gewährleistungen gemäss OR werden wegbedungen.

6. Mietverträge

Bestehen Miet- oder Pachtverträge (Ja/Nein)

7. Weitere Bestimmungen

(Je nach Kaufobjekt)

 

Kontaktperson

(Personalien Immobilienmakler)

 

Unterschriften

Ort, Datum

(Unterschrift Verkäufer)

(Unterschrift Käufer)

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Ein Vorvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die den Abschluss eines zukünftigen Vertrags regelt. 

Ein Vorvertrag muss die gleichen Formvorschriften erfüllen wie der künftige Vertrag. Bei Immobilienverkäufen bedeutet dies, dass der Vorvertrag notariell beurkundet werden muss, da auch der endgültige Kaufvertrag dieser Formvorschrift unterliegt.

Der Hauptunterschied liegt in der Rechtsverbindlichkeit und der Form. Eine Reservationsvereinbarung ist in der Deutschschweiz weit verbreitet, jedoch nicht rechtlich bindend, solange sie nicht notariell beurkundet wird (und damit zum Vorvertrag wird). Ohne notarielle Beurkundung können beide Parteien trotz einer Reservationsvereinbarung vom Kauf zurücktreten. 

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