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Vermögenssteuer im Kanton Zürich

Von Vincent Privet
Lesezeit: 4 Minuten

Muss ich Vermögenssteuern zahlen? Welcher Betrag ist steuerfrei? Erfahren Sie alles zur Vermögenssteuer im Kanton Zürich und in der Schweiz.

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Was ist die Vermögenssteuer? 

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die in der Schweiz von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Sie basiert auf dem steuerbaren Vermögen einer natürlichen Person und wird normalerweise jährlich berechnet. Die genaue Höhe der Vermögenssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Kanton bzw. der Gemeinde, dem Familienstand und der Höhe des Vermögens. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. 

Es gibt verschiedene Arten von Vermögen, die in der Schweiz der Vermögenssteuer unterliegen, wie Geld, Liegenschaften, Wertpapiere, Fahrzeuge, Kunstwerke und Schmuck. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind gänzlich von der Vermögenssteuer befreit, ebenso Vermögen in der beruflichen und freien Vorsorge (Säule 2 und 3a). 

Als Immobilienbesitzer zahlen Sie Vermögenssteuern auf Ihre Liegenschaft. Der Steuerwert einer Immobilie beträgt in den meisten Kantonen zwischen 60 und 80 Prozent des Verkehrswerts. Davon zu unterscheiden ist die Liegenschaftssteuer, die aber nur in einem Teil der Kantone erhoben wird. 

Die Vermögenssteuer ist eine Gemeinde- und Kantonssteuer auf alle Arten von Vermögen (inklusive Immobilien). 

Die Vermögenssteuer ist in den meisten Kantonen progressiv. Je höher das steuerbare Vermögen, desto höher ist der Steuersatz. Ausserdem gibt es Freibeträge, das heisst, das Vermögen wird je nach Kanton erst ab etwa 100’000 bis 200’000 Franken besteuert. Damit zahlen de facto sehr wohlhabende Personen den grössten Teil der Vermögenssteuern in der Schweiz. 

Die Vermögenssteuer ist stark progressiv. Die wohlhabendsten Steuerzahler zahlen somit überproportional viel Vermögenssteuer. 

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Wie viel Vermögenssteuer zahle ich im Kanton Zürich? 

Gesetzliche Grundlage für die Vermögenssteuer im Kanton Zürich 

Das kantonale Steueramt Zürich veranlagt die Staatssteuer gemäss dem kantonalen Gesetz über die direkten Steuern vom 8. Juni 1997 (Steuergesetz). Die Gemeindesteuer wird nicht separat erhoben, sondern basiert auf einem Prozentsatz (dem Gemeindesteuerfuss) der einfachen Staatssteuer und wird zusammen mit derselben Steuerrechnung erhoben. Dabei ist zu beachten, dass Stand 2025 der Steuerfuss für die Staatssteuer nicht 100% sondern 98 % beträgt. 

Die Gemeindesteuerfüsse betragen in ausgewählten Gemeinden im Kanton Zürich: 

Gemeinde

Steuerfuss Gemeinde

Stadt Zürich

119 %

Stadt Winterthur

125 % 

Uster

112 %

Wädenswil

103 %

Dübendorf

96 %

 

Die aktuellen Gemeindesteuerfüsse werden hier auf der Website des Kantons Zürich veröffentlicht. 

 

Steuersatz für die Vermögenssteuer im Kanton Zürich (Grundtarif)

Steuersatz (Promille)

Betrag (CHF)

0

Anteil bis CHF 80'000

0.5

weitere CHF 238'000

1

weitere CHF 399'000

1.5

weitere CHF 636'000

2

weitere CHF 956'000

2.5

weitere CHF 953'000

3

Anteil über CHF 3'262'000

Der Grundtarif für die Vermögenssteuer in Zürich gilt für die meisten unverheirateten Privatpersonen. 

 

Steuersatz für die Vermögenssteuer im Kanton Zürich (reduzierter Tarif)

Steuersatz (Promille)

Betrag (CHF)

0

Anteil bis CHF 159'000

0.5

weitere CHF 239'000

1

weitere CHF 397'000

1.5

weitere CHF 637'000

2

weitere CHF 955'000

2.5

weitere CHF 955'000

3

Anteil über CHF 3'342'000

 

Der reduzierte Tarif für die Vermögenssteuer in Zürich gilt für Ehegatten in ungetrennter Ehe sowie für verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern zusammenleben. 

 

Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gibt es keine offiziell als solche bezeichneten Freibeträge, jedoch sind die ersten 80’000 Franken (bei Alleinstehenden) bzw. 159’000 Franken (bei Verheirateten) steuerfrei. Das heisst, es wird nur der Anteil des Vermögens besteuert, der 80’000 bzw. 159’000 Franken übersteigt. Damit unterscheidet sich der Kanton Zürich von manchen anderen Kantonen wie z.B. Bern, wo nach Überschreiten des Freibetrags das gesamte Vermögen besteuert wird, während im Kanton Zürich die ersten 80’000 bzw. 159’000 Franken nie besteuert werden. 

Im Kanton Zürich wird nur der Anteil des Vermögens besteuert, der 80’000 (Alleinstehende) bzw. 159’000 Franken (Ehepaare) übersteigt. 

 

Beispiele Vermögenssteuer im Kanton Zürich

Vermögenssteuer Stadt Zürich (alleinstehend)

Vermögen

Vermögenssteuer

500’000

CHF 653

1’000’000

CHF 2’044

2’000’000

CHF 6’002

 

Vermögenssteuer Stadt Zürich (verheiratet)

Vermögen

Vermögenssteuer

500’000

CHF 479

1’000’000

CHF 1’788

2’000’000

CHF 5’659

 

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Am einfachsten berechnen Sie Ihre Steuern mit dem Steuerrechner des Kantons Zürich oder dem Steuerrechner des Bundes

 

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Vincent Privet
Vincent Privet
Chief Marketing Officer

Vincent ist Absolvent der HEC Lausanne & IIMB Bangalore und verfügt über vier Jahre Erfahrung bei Deloitte, Credit Suisse und der Delarive Group. Den Unternehmergeist und sein Streben nach Innovation führte ihn zu Neho. Vorausschauend und effektiv verwaltet er unser Netzwerk von Experten.

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