Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen berechnen
Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton St. Gallen für die Steuerperiode 2024 1.7 Promille vom steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer ist linear, das heisst, der Steuersatz ist unabhängig vom Vermögen gleich hoch.
Die Kantonssteuer entspricht 105 Prozent von diesem Wert. Die Gemeindesteuer beträgt im Kanton St. Gallen je nach Gemeinde zwischen 61–147 Prozent von der einfachen Steuer (Steuerfüsse für die Steuerperiode 2023).
Vermögenssteuer: Beispiel (Stadt St. Gallen)
Beispiel: Stadt St. Gallen, konfessionslos
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Steuerbares Vermögen |
Vermögenssteuer |
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CHF 500’000 |
2'091 CHF |
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CHF 1000’000 |
4’182 CHF |
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CHF 1500’000 |
6’273 CHF |
Formel für die Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen
Die Formel für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen lautet:
Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen x (1.7 / 1000) x Steuerfuss
Die Vermögenssteuer berechnet sich, indem die einfache Steuer mit dem Steuerfuss der Gemeinde bzw. des Kantons multipliziert wird. Der Steuerfuss beträgt 105 Prozent für die Kantonssteuer und zwischen 61–147 Prozent für die Gemeindesteuer.
Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen
Gemäss Artikel 64 des Steuergesetzes des Kantons St. Gallen gibt es steuerfreie Beträge und Abzüge. Aktuell gelten folgende Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen:
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Jede steuerpflichtige Person |
Abzug pro minderjährigem Kind |
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CHF 75’000 |
CHF 20'000 |
Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen
Gemäss Artikel 53 des Steuergesetzes des Kanton St. Gallen gehört zum steuerbaren Vermögen einer Person das gesamte Reinvermögen inklusive Nutzniessungsvermögen. Der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen unterliegen somit unter anderem:
- Bargeld und Bankguthaben
- Wertpapiere
- Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
- Grundstücke
- Kunstgegenstände
- Fahrzeuge
- sowie weitere Vermögenswerte (keine abschliessende Aufzählung).
Die schweizerische Gesetzgebung ist darauf ausgerichtet, dass die Vermögenssteuer durch Erträge aus dem Vermögen finanziert werden kann. Eine direkte Abtretung von Vermögen zugunsten des Staates ist dabei ausdrücklich nicht das Hauptziel der Vermögenssteuer.
Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen
Die Bewertung des Vermögens erfolgt gemäss Steuergesetz Artikel 54–61. Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz und kantonalem Steuerrecht des Kantons St. Gallen sind die Aktiven grundsätzlich zum Verkehrswert zu bewerten. Für Versicherungen, Wertpapiere und Grundstücke können andere Bewertungen zur Anwendung kommen. Das Geschäftsvermögen der steuerpflichtigen Person wird zu dem für die Einkommenssteuer massgeblichen Wert bewertet.
Folgende Vermögenswerte werden bei der Veranlagung der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen nicht zum Verkehrswert bewertet:
- Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerwert
- Leben- und Rentenversicherungen: Rückkaufswert
- Kotierte Wertpapiere: Kurswert
- Wertpapiere ohne regelmässige Kursnotierung: innerer Wert
- Landwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände unterliegen im Kanton St. Gallen nicht der Vermögenssteuer.
Ermittlung des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen
Die Grundlage der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen bildet das steuerbare Vermögen einer Person. Das steuerbare Vermögen wird in folgenden Schritten ermittelt.
- Gesamtvermögen (Bruttovermögen):
- Das Gesamtvermögen zum Ende der Steuerperiode oder -pflicht umfasst sämtliche Vermögenswerte, einschliesslich Barvermögen, Immobilien, Aktien und anderen Anlagen. Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände fallen im Kanton St. Gallen nicht unter die Vermögenssteuer.
- Reinvermögen:
- Das Reinvermögen wird ermittelt, indem die Schulden vom Gesamtvermögen abgezogen werden.
- Steuerbares Vermögen:
- Das steuerbare Vermögen entspricht im Kanton St. Gallen dem Reinvermögen abzüglich der Freibeträge (CHF 75’000 für jeden Steuerpflichtigen plus CHF 20’000 pro minderjährigem Kind unter elterlicher Sorge).
Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton St. Gallen
Die Vermögenssteuer bei Liegenschaften basiert im Kanton St. Gallen auf dem Verkehrswert. Der Verkehrswert von Grundstücken ist der mittlere Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend veräussert werden. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet.
Immobilienbesitzer unterliegen in der Schweiz besonderen steuerlichen Regelungen. Das liegt daran, dass unbewegliches Vermögen, d.h. Immobilien, immer in dem Kanton besteuert werden, in dem das Grundstück liegt. Das gilt auch, wenn der Eigentümer in einem anderen Kanton seinen Wohnsitz hat.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es ein spezielles Verfahren – die interkantonale Steuerausscheidung. Wenn jemand im Kanton St. Gallen wohnt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, ist es in der Regel ausreichend, eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine Kopie zukommen zu lassen.
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