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Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Sie basiert auf dem steuerbaren Vermögen einer Person und wird normalerweise jährlich zusammen mit der Einkommenssteuer veranlagt. Die Höhe der Vermögenssteuer hängt vom Vermögen, den Schulden sowie den anwendbaren Abzügen ab.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Schwyz 0.6 Promille vom steuerbaren Vermögen. 
  • Die Vermögenssteuer ist im Kanton Schwyz linear, das heisst, der Steuersatz ist unabhängig vom Vermögen gleich hoch. 
  • Massgeblich für die Vermögenssteuern bei einer Immobilie ist im Kanton Schwyz der amtliche Schätzwert. 
  • Der Freibetrag bei der Vermögenssteuer beträgt im Kanton Schwyz CHF 125'000 für Alleinstehende und CHF 250’000 für Verheiratete.

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Vermögenssteuer im Kanton Schwyz berechnen

Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Schwyz für die Steuerperiode 2024 0.6 Promille vom steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer ist linear, das heisst, der Steuersatz ist unabhängig vom Vermögen gleich hoch. 

Der effektiv geschuldete Steuerbetrag entspricht der einfachen Steuer multipliziert mit dem Steuerfuss der Gemeinde und des Kantons. Der Steuerfuss beträgt je nach Gemeinde zwischen 189–330 Prozent. 

 

Vermögenssteuer im Kanton Schwyz nach Gemeinde (2024)

 

Gemeinde

Steuerfuss ohne Kultussteuer (2024)

Vermögenssteuer bei CHF 1’000’000 steuerbarem Vermögen

Freienbach

189 %

1’134 CHF

Einsiedeln

320 %

1’920 CHF

Schwyz

325 %

1’950 CHF

Küssnacht SZ

275 %

1’650 CHF

Arth

280 %

1’680 CHF

 

Formel für die Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Die Formel für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz lautet:

Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen x (0,6 / 1000) x Steuerfuss

Die Vermögenssteuer berechnet sich, indem die einfache Steuer mit dem Steuerfuss multipliziert wird. Der Steuerfuss beträgt je nach Gemeinde zwischen 189–330 Prozent. 

 

Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Gemäss § 47 des Steuergesetzes des Kantons Schwyz können bei der Vermögenssteuer bestimmte Beträge vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. Aktuell gelten folgende Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz: 

Ehepaare in ungetrennter Ehe

Andere steuerpflichtige Personen

Abzug pro Kind

250’000 CHF 

125'000 CHF 

30’000 CHF 

 

Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Gemäss Artikel 53 des Steuergesetzes des Kanton Schwyz gehört zum steuerbaren Vermögen einer Person das gesamte Reinvermögen inklusive Nutzniessungsvermögen. Der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz unterliegen somit unter anderem: 

  • Bargeld und Bankguthaben 
  • Wertpapiere 
  • Immobilien
  • Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen 
  • Edelmetalle
  • Fahrzeuge 
  • sowie weitere Vermögenswerte (keine abschliessende Aufzählung).

Die Gesetzgebung in der Schweiz zielt darauf ab, dass die Vermögenssteuer durch Erträge aus dem Vermögen finanziert wird. Das Ziel der Vermögenssteuer ist nicht die Abtretung von Vermögen zugunsten des Staates.  

 

Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Die Bewertung des Vermögens erfolgt gemäss Steuergesetz § 41–45. Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz und kantonalem Steuerrecht des Kantons Schwyz wird das Vermögen zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Für bestimmte Vermögenswerte können andere Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen. 

Folgende Vermögenswerte werden bei der Veranlagung der Vermögenssteuer im Kanton Schwyz nicht zum Verkehrswert bewertet: 

  • Immobilien: Steuerwert gemäss amtlicher Liegenschaftsschätzung
  • Neubauten ohne amtliche Schätzung: Anlagekosten
  • im Bau befindliche Liegenschaften: aufgelaufene Investitionen
  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
  • Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerwert
  • Viehhabe: Einheitswert
  • Lebensversicherungen: Rückkaufswert
  • Wertpapiere mit Kurswert: Kurswert
  • Wertpapiere ohne regelmässige Kursnotierung: Schätzwert unter Berücksichtigung von Ertrags- und Substanzwert

Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände unterliegen im Kanton Schwyz nicht der Vermögenssteuer. Das Vermögen in der beruflichen und gebundenen Vorsorge (2 und 3a) unterliegt ebenfalls nicht der Vermögenssteuer. 

 

Ermittlung des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Schwyz

Vermögenssteuer wird im Kanton Schwyz auf dem steuerbaren Vermögen erhoben. Das steuerbare Vermögen wird wie folgt ermittelt: 

  1. Gesamtvermögen (Bruttovermögen):
    • Das Gesamtvermögen umfasst sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode wie Barvermögen, Immobilien, Aktien und andere Anlagen. Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind im Kanton Schwyz von der Vermögenssteuer befreit, ebenso das Vermögen in der Säule 2 und 3a. 
  2. Reinvermögen:
    • Das Reinvermögen entspricht dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden. 
  3. Steuerbares Vermögen:
    • Das steuerbare Vermögen entspricht im Kanton Schwyz dem Reinvermögen abzüglich der Sozialabzüge. Die Sozialabzüge betragen CHF 250’000 für Verheiratete bzw. CHF 125’000 für Alleinstehende sowie CHF 30’000 pro Kind, für das ein Kinderabzug geltend gemacht werden kann. 

 

Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Schwyz 

Die Vermögenssteuer von Immobilien entspricht im Kanton Schwyz dem amtlichen Schätzwert. Bei Neubauten bzw. im Bau befindlichen Liegenschaften, bei denen noch keine Schätzung vorliegt, wird der Wert der Investition besteuert. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet. 

In der Schweiz unterliegen Eigentümer von Immobilien speziellen steuerlichen Bestimmungen. Der Grund dafür ist, dass unbewegliches Vermögen (d.h. Immobilien) stets im Kanton besteuert wird, in dem das Grundstück liegt, unabhängig vom steuerrechtlichen Wohnsitz des Eigentümers. 

Um Doppelbesteuerungen zu verhindern, kommt es in solchen Fällen zu einer sogenannten interkantonalen Steuerausscheidung. Wenn beispielsweise jemand im Kanton Schwyz lebt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, genügt es meistens, eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine entsprechende Kopie zukommen zu lassen. Die zuständigen Kantone bzw. Gemeinden regeln dann die Besteuerung untereinander. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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