Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden berechnen
Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Nidwalden 0,25 Promille vom steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer ist linear, das heisst, der Steuersatz ist unabhängig vom Vermögen gleich hoch.
Der effektiv geschuldete Steuerbetrag entspricht der einfachen Steuer multipliziert mit dem Steuerfuss der Gemeinde und des Kantons. Der Steuerfuss beträgt je nach Gemeinde zwischen 4.05–5.16 (ohne Kirchensteuern).
Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden nach Gemeinde (2023)
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Gemeinde |
Steuerfuss ohne Kirchensteuer (2023) |
Vermögenssteuer bei CHF 1’000’000 steuerbarem Vermögen |
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Stans |
4.81 |
1’202 CHF |
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Hergiswil |
4.05 |
1’012 CHF |
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Buochs |
4.93 |
1’232 CHF |
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Ennetbürgen |
4.16 |
1’040 CHF |
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Stansstad |
4.43 |
1’107 CHF |
Formel für die Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Die Formel für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden lautet:
Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen x (0,25 / 1000) x Steuerfuss
Die Vermögenssteuer berechnet sich, indem die einfache Steuer mit dem Steuerfuss multipliziert wird. Der Steuerfuss beträgt je nach Gemeinde zwischen 4.05–5.16.
Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Gemäss Artikel 53 des Steuergesetzes des Kantons Nidwalden können bei der Vermögenssteuer bestimmte steuerfreie Beträge vom Vermögen abgezogen werden. Aktuell gelten folgende Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden:
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Ehepaare in ungetrennter Ehe |
Andere steuerpflichtige Personen |
Abzug pro Kind |
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70'000 CHF |
35'000 CHF |
15'000 CHF |
Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Als Vermögen im Sinne der Vermögenssteuer gelten im Kanton Nidwalden bewegliche und unbewegliche Güter, die dem Steuerpflichtigen als Eigentümer oder Nutzniesser zustehen. Zu den Vermögenswerten, die der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden unterliegen, zählen unter anderem:
- Bargeld und Guthaben auf Konten
- Wertschriften
- Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
- Immobilien
- Edelmetalle
- Kunstwerke
- Fahrzeuge
- sowie weitere Vermögenswerte (keine abschliessende Aufzählung)
Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Die Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden erfolgt gemäss dem Steuergesetz des Kantons Nidwalden, Artikel 45–51. Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz und dem kantonalen Steuerrecht wird das Vermögen in der Regel zum Verkehrswert bewertet.
Für bestimmte Vermögenswerte gelten abweichende Bewertungsmethoden. Bei der Veranlagung der Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden werden die folgenden Vermögenswerte nicht zum Verkehrswert bewertet:
- Immobilien: Prozentsatz des amtlichen Güterschatzungswerts
- Landwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
- Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerwert
- Lebens- und Rentenversicherungen: Rückkaufswert
- Regelmässig gehandelte Wertschriften: Kurswert
- Wertpapiere ohne regelmässige Kursnotierung: Schätzwert
Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind im Kanton Nidwalden von der Vermögenssteuer ausgenommen. Ebenso unterliegt das Vermögen in der beruflichen und gebundenen Vorsorge (Säulen 2 und 3a) nicht der Vermögenssteuer.
Ermittlung des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Nidwalden
Vermögenssteuer wird im Kanton Nidwalden auf dem steuerbaren Vermögen erhoben. Steuerbar sind die um die Passiven verminderten Aktiven minus die Freibeträge. Das steuerbare Vermögen wird in einzelnen Schritten wie folgt ermittelt:
- Gesamtvermögen (Bruttovermögen): Das Gesamtvermögen umfasst alle Vermögenswerte zum Ende der Steuerperiode, so Barvermögen, Immobilien, Aktien und andere Anlagen. Im Kanton Nidwalden sind der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände von der Vermögenssteuer befreit, ebenso wie Guthaben in den Säulen 2 und 3a.
- Reinvermögen: Das Reinvermögen entspricht dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden (Passiven).
- Steuerbares Vermögen: Das steuerbare Vermögen entspricht dem Reinvermögen abzüglich der Sozialabzüge. Die Sozialabzüge belaufen sich auf CHF 70’000 für Verheiratete bzw. CHF 35’000 für Alleinstehende, sowie CHF 15’000 pro nicht selbstständig besteuertem Kind unter elterlicher Sorge.
Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Nidwalden
Die Vermögenssteuer von Immobilien entspricht im Kanton Nidwalden dem amtlichen Schätzwert. Bei Neubauten bzw. im Bau befindlichen Liegenschaften, bei denen noch keine Schätzung vorliegt, wird der Wert der Investition besteuert. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet.
In der Schweiz unterliegen Immobilienbesitzer besonderen steuerlichen Regeln. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Immobilien immer im Kanton besteuert werden, in dem sich das Grundstück befindet.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kommt es in solchen Fällen zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Die zuständigen Kantone bzw. Gemeinden koordinieren dann die Besteuerung untereinander.
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