Vermögenssteuer: Aktuelle Tarife im Kanton Luzern
Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Luzern für die Steuerperiode 2024 0,75 Promille pro Einheit vom steuerbaren Vermögen. Die Einheit ist ein Faktor, der von der Gemeinde festgelegt wird.
Vermögenssteuer im Kanton Luzern berechnen
Die Formel für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Luzern lautet:
Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen x (0,75 / 1000) x Steuereinheiten der Gemeinde
Das steuerbare Vermögen multipliziert mit dem Vermögenssteuersatz (0,75 Promille) ergibt die einfache Steuer. Die effektiv geschuldete Vermögenssteuer berechnet sich, indem die einfache Steuer mit den Steuereinheiten multipliziert wird. Die Steuereinheiten sind ein Faktor bzw. Vielfaches, das von der jeweiligen Gemeinde für eine bestimmte Steuerperiode festgelegt wird. Dieser Faktor liegt üblicherweise zwischen 3 und 4.
Die Steuereinheiten für die Steuerperiode 2024 betragen in ausgewählten Gemeinden im Kanton Luzern:
|
Gemeinde |
Steuereinheiten (konfessionslos, ohne Kirchensteuern) |
|
Luzern |
3.25 |
|
Emmen |
3.75 |
|
Kriens |
3.5 |
|
Horw |
3.05 |
|
Ebikon |
3.5 |
|
Sursee |
3.35 |
|
Hochdorf |
3.5 |
|
Willisau |
3.7 |
|
Rothenburg |
3.25 |
Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Luzern
Gemäss§ 52 Abs. 1 Bst. a und b StG gibt es steuerfreie Beträge und Abzüge. Aktuell gelten folgende Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton Luzern:
|
Ehepartner in ungetrennter Ehe |
Andere Personen |
Abzug pro Kind |
|
CHF 125’000 |
CHF 62500 |
CHF 12’500 |
Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton Luzern
Gemäss § 43 StG des Kantons Luzern umfasst die Vermögenssteuer das gesamte Vermögen einer Person, einschliesslich aller materiellen Güter und Rechte im Eigentum oder in der Nutzniessung der Steuerpflichtigen.
Folgende Vermögenswerte unterliegen im Kanton Luzern der Vermögenssteuer (nicht abschliessend):
- Barvermögen
- Liegenschaften
- Wertschriften
- Forderungen
- Rückkaufswert von Lebensversicherungen
- Fahrzeuge
Die Schweizer Gesetzgebung bestimmt, dass die Vermögenssteuer nicht darauf abzielen soll, Vermögen zugunsten des Staates zu übertragen. Vielmehr werden die Vermögenssteuern so festgesetzt, dass sie durch Erträge aus dem Vermögen finanziert werden können.
Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Luzern
Die Bewertung des Vermögens erfolgt gemäss §§ 44 – 49 StG. Prinzipiell erfolgt die Bewertung der Vermögenswerte auf Grundlage ihres Verkehrswerts. Für bestimmte Vermögenswerte wie Versicherungen, Wertpapiere und Grundstücke werden jedoch andere Bewertungsmethoden angewendet.
Die Vermögenswerte, die bei der Veranlagung der Vermögenssteuer im Kanton Luzern nicht zum Verkehrswert bewertet werden, sind:
- Selbstbewohnte Immobilien (Hauptwohnsitz): 75 % vom Katasterwert
- Landwirtschaftliche Liegenschaften: Ertragswert
- Kapitalversicherungen: Rückkaufswert
- Privatautos: 70% des Anschaffungswerts im Anschaffungsjahr, 30 Prozent Reduktion vom Restwert jedes Jahr
- Wertschriften im Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerwert (Buchwert)
Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände unterliegen im Kanton Luzern nicht der Vermögenssteuer.
Ermittlung des steuerbaren Vermögens im Kanton Luzern
Die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Luzern ist das steuerbare Vermögen. Dieses wird durch folgende Schritte ermittelt:
- Das Gesamtvermögen oder Bruttovermögen umfasst sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode oder -pflicht, wie Barvermögen, Immobilien, Aktien und andere Anlagen. Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben wie in anderen Kantonen von der Besteuerung ausgenommen.
- Das Reinvermögen wird durch Abzug der Schulden vom Gesamtvermögen ermittelt.
- Das steuerbare Vermögen wird schliesslich berechnet, indem vom Reinvermögen die Freibeträge abgezogen werden.
Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Luzern
Die Vermögenssteuer für selbstbewohnte Immobilien am Hauptwohnsitz beträgt im Kanton Luzern 75 Prozent vom Katasterwert. Landwirtschaftliche Liegenschaften werden zum Ertragswert besteuert.
Für Immobilieneigentümer in der Schweiz gelten spezielle Regelungen bezüglich der Steuerpflicht. Die Besteuerung von Immobilien erfolgt am Standort des Grundstücks, was dazu führen kann, dass eine Person in zwei verschiedenen Kantonen steuerpflichtig wird.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, koordinieren die Schweizer Steuerbehörden die Besteuerung von Vermögenswerten zwischen verschiedenen Kantonen durch ein spezielles Verfahren, die interkantonale Steuerausscheidung. Wenn jemand im Kanton Luzern wohnt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, genügt es in der Regel, nur eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine Kopie zukommen zu lassen.
Immobilie bewerten oder verkaufen im Kanton Luzern
Möchten Sie Ihre Immobilie im Kanton Luzern verkaufen oder den aktuellen Wert Ihrer Immobilie erfahren?
Nutzen Sie unsere kostenlose Online-Bewertung in wenigen Minuten oder kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Bewertung vor Ort mit unserer erfahrenen Maklerin im Kanton Luzern zu vereinbaren. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
