/ Blog

Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt

Von Manuel Cacciola
Lesezeit: 5 Minuten

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die vom Bund und dem Kanton erhoben wird. Erfahren Sie die aktuellen Steuersätze und Freibeträge sowie alles zur Besteuerung von Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Basel-Stadt 4,5-8 Promille. 
  • Die Vermögenssteuer ist im Kanton Basel-Stadt progressiv nach Vermögensanteilen abgestuft. 
  • Für Alleinstehende gilt im Kanton Basel-Stadt der Tarif A, für Verheiratete der Tarif B. Die Tarife haben dieselben Steuersätze und unterscheiden sich nur in der Abstufung.

immobilie verkaufen

Vermögenssteuer: Aktuelle Tarife im Kanton Basel-Stadt

Vermögenssteuertarif für alleinstehende Personen (Tarif A)

Der Vermögenssteuertarif A beträgt in Basel-Stadt: 

Steuerbares Vermögen

Steuersatz (Tarif A) 

bis CHF 250’000

4,5 ‰

von CHF 250’000 bis CHF 750’000

6,7 ‰

von CHF 750’000 bis CHF 2’500’000

9,0 ‰

über CHF 2’500’000

8,0 ‰


 

Vermögenssteuertarif für Verheiratete (Tarif B)

Der Vermögenssteuertarif B beträgt in Basel-Stadt: 

Steuerbares Vermögen

Steuersatz (Grundtarif) 

bis CHF 400’000

4,5 ‰

von CHF 400’000 bis CHF 1’200’000

6,7 ‰

von CHF 1’200’000 bis CHF 4’000’000

9,0 ‰

über CHF 4’000’000

8,0 ‰

 

Beispiel: Vermögenssteuer im Kanton Basel-Stadt berechnen

 

Steuerbares Vermögen

Steuerbetrag Alleinstehende

Steuerbetrag Verheiratete

CHF 500’000

CHF 2’800

CHF 2’470

CHF 750’000

CHF 4’475

CHF 4’145

CHF 1’000’000

CHF 6’725

CHF 5’820

CHF 1’500’000

CHF 11’225

CHF 9’860

 

Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton Basel-Stadt 

Ein Freibetrag ist eine Summe, die bei der Berechnung der Vermögenssteuer vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden kann. Anders gesagt: Nur der Anteil des Vermögens muss versteuert werden, der den Freibetrag überschreitet. 

Im Kanton Basel-Stadt gilt bei der Vermögenssteuer ein Freibetrag von CHF 75’000 bzw. 150’000 je nach anwendbarem Tarif. 

Freibetrag Verheiratete

Freibetrag Alleinstehende

Abzug minderjähriges Kind

CHF 150’000

CHF 75’000

CHF 15’000 

 

Gegenstand der Vermögenssteuer in Basel-Stadt

Gemäss schweizerischem Recht ist der Gegenstand der Vermögenssteuer das Gesamtvermögen einer Person. Dies schliesst sämtliche materiellen Güter und Rechte ein, die der Steuerpflichtige entweder besitzt oder für deren Nutzung er berechtigt ist. Hierzu gehören bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie Beteiligungen an Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieben. 

Die Vermögenssteuer hat nicht primär das Ziel einer Vermögensübertragung zugunsten des Staates. Vielmehr werden die Vermögenssteuern so festgesetzt, dass sie durch die Erträge aus dem Vermögen finanziert werden können. 

Die Vermögenssteuer ist im Kanton Basel-Stadt nach Vermögensanteilen abgestuft. Je mehr Vermögen jemand besitzt, desto höher ist auch der Steuersatz. 

 

Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer in Basel-Stadt

Die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer ist das steuerbare Vermögen am Ende der Steuerperiode. Als steuerbar gelten sowohl bewegliche als auch unbewegliche Vermögenswerte aus geschäftlichem und privatem Besitz. Das Vermögen wird gemäss  § 47 StV grundsätzlich zum Verkehrswert besteuert. 

Zu den beweglichen Vermögenswerten zählen Wertpapiere, Kapitalanlagen wie Guthaben, Beteiligungen, Anteile an Anlagefonds, Forderungen, Barschaften, Edelmetalle und Sammlungen. Hierzu gehören auch Nutzniessungsrechte, Baurechte und Wohnrechte sowie immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Marken, Lizenzen und Autorenrechte. Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen für ungebundene Selbstvorsorge werden ebenfalls besteuert. Nicht besteuert werden das Vermögen in der gebundenen Vorsorge sowie der Hausrat. 

Unbewegliches Vermögen umfasst Grundstücke wie Liegenschaften, Kulturland und Wald. Vermietete Liegenschaften, verpachtetes Kulturland und Wald werden grundsätzlich zum Ertragswert bewertet, wozu der Bruttoertrag mit dem vonm Regierungsrat periodisch festgesetzten Kapitalisierungssatz kapitalisiert wird. Selbstgenutzte Liegenschaften werden zum Realwert bewertet. Dieser setzt sich zusammen aus dem (indexierten) Gebäudeversicherungswert abzüglich der Altersentwertung gemäss Gebäudeversicherung und dem relativen Landwert. Bauland, ertragsloses Kulturland und ertragsloser Wald werden zum Verkehrswert (absoluter Landwert nach Bodenwertkatalog) bewertet. 

 

Ermittlung des steuerbaren Vermögens im Kanton Basel-Stadt

Das steuerbare Vermögen ist der Betrag, von dem die Vermögenssteuer berechnet wird. Das steuerbare Vermögen wird im Kanton Basel-Stadt in den folgenden Schritten ermittelt: 

  1. Gesamtvermögen oder Bruttovermögen: Dies umfasst sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode oder -pflicht, dazu gehören Barvermögen, Immobilien, Fahrzeuge, Aktien und andere Vermögenswerte. Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben von der Besteuerung ausgenommen, ebenso wie das Vermögen in der gebundenen Vorsorge (2 und 3a). 
  2. Reinvermögen: Dieses ergibt sich, indem die Schulden vom Gesamtvermögen abgezogen werden.
  3. Steuerbares Vermögen: Durch den Abzug des Freibetrags vom Reinvermögen wird das steuerbare Vermögen ermittelt. 

 

Steuerpflicht: Wer zahlt Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt? 

Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben oder sich dort für längere Zeit aufhalten, unterliegen der Vermögenssteuer im Kanton Basel-Stadt. Bei mehreren Wohnsitzen erfolgt die Besteuerung am Ort des Lebensmittelpunkts. 

Für Immobilieneigentümer, die eine Liegenschaft ausserhalb ihres Wohnkantons besitzen, gelten in der Schweiz besondere Steuerregelungen: Die Besteuerung von Immobilien erfolgt stets am Ort, an dem sich das Grundstück befindet. Dies kann dazu führen, dass eine Person in zwei verschiedenen Kantonen steuerpflichtig wird. 

Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, koordinieren die Schweizer Steuerbehörden die Besteuerung von Vermögenswerten durch ein eigenes Verfahren, die interkantonale Steuerausscheidung. Wenn jemand im Kanton Basel-Stadt wohnt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, genügt es in der Regel, nur eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine Kopie zukommen zu lassen.

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen von Vermögenswerten und Einkommen im Ausland zu verhindern. 

 

Immobilie bewerten oder verkaufen im Kanton Basel-Stadt

Möchten Sie Ihre Immobilie im Kanton Basel-Stadt verkaufen oder möchten Sie den aktuellen Marktwert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks wissen? Nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Online-Bewertung und erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine zuverlässige erste Einschätzung. 

Für eine persönliche Bewertung vor Ort durch unseren lokalen Makler an Ihrem Standort stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie umfassend bei allen Anliegen rund um den Immobilienverkauf zu unterstützen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen. Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem wichtigen Schritt zu begleiten und Ihnen professionelle Unterstützung anzubieten. 

immobilie verkaufen

Manuel Cacciola
Manuel Cacciola
Immobilienmakler
Immobilie bewerten in 4 Minuten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Direkt online einsehbar
  • Mehr als 2'209'000 Bewertungen durchgeführt
Immobilie bewerten

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

Violettes Logo der Immobilienagentur Neho
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?

Lokale Makler| 9'800 zufriedene Verkäufer|Festpreis von CHF 12'000