Vermögenssteuer: Aktuelle Tarife im Kanton Aargau
Die Steuertarife für die Vermögenssteuer im Kanton Aargau sind in §§ 46 – 55 StG sowie in §§ 32 – 35a StGV festgelegt. Gemäss aktueller Progressionsverordnung gelten folgende Tarife bei der Vermögenssteuer im Kanton Aargau:
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erste 105’000 Fr. |
1,1 ‰ |
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weitere 106’000 Fr. |
1,3 ‰ |
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weitere 105’000 Fr. |
1,4 ‰ |
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weitere 106’000 Fr. |
1,5 ‰ |
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weitere 105’000 Fr. |
1,6 ‰ |
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weitere 106’000 Fr. |
1,7 ‰ |
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weitere 210'000 Fr. |
1,8 ‰ |
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weitere 211'000 Fr. |
1,9 ‰ |
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weitere 211'000 Fr. |
2,0 ‰ |
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Vermögensteile über 1'265'000 Fr. |
2,1 ‰ |
Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Aargau
Gemäss § 54 StG gibt es steuerfreie Beträge und Abzüge. Aktuell gelten folgende Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton Aargau:
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Gemeinsam steuerpflichtige Ehepartner |
Andere steuerpflichtige Personen |
Abzug pro Kind |
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200’000 Fr. |
100’000 Fr. |
12’000 Fr. |
Zusätzlich gibt es Sozialabzüge für Personen mit tiefem Einkommen, die im Kanton Aargau ebenfalls von der Vermögenssteuer abgezogen werden können.
Gegenstand der Vermögenssteuer im Aargau
Gemäss § 46 StG des Kantons Aargau ist der Gegenstand der Vermögenssteuer das Gesamtvermögen einer Person. Dies umfasst sämtliche materiellen Güter und Rechte, die der Steuerpflichtige entweder im Eigentum oder im Nutzungsrecht besitzt. Dazu zählen bewegliches und unbewegliches Vermögen, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investitionen in einen Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieb.
Die Vermögenssteuer hat gemäss der schweizerischen Gesetzgebung ausdrücklich nicht das Ziel einer Vermögensübertragung zugunsten des Staates. Stattdessen werden die Vermögenssteuern so festgesetzt, dass sie durch die Erträge aus dem Vermögen finanziert werden können.
Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Aargau
Die Bewertung des Vermögens erfolgt gemäss §§ 47 – 51 StG und §§ 33 – 34 StGV. Die Aktiven werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet, wobei für bestimmte Vermögenswerte wie Versicherungen und Wertpapiere andere Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen können.
Als Zweitwohnung genutzte Immobilien werden zum Verkehrswert besteuert. Alle anderen Immobilien werden zum Mittel aus Verkehrswert und Ertragswert besteuert.
Ermittlung des steuerbaren Vermögens im Kanton Aargau
Die Basis für die Berechnung der Vermögenssteuer ist im Kanton Aargau das steuerbare Vermögen. Dieses wird wie folgt berechnet:
- Das Gesamtvermögen oder Bruttovermögen sind sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode oder -pflicht, einschliesslich Barvermögen, Immobilien, Aktien und weiteren. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert.
- Das Gesamtvermögen minus die Schulden ergibt das Reinvermögen.
- Das steuerbare Vermögen wird errechnet, indem vom Reinvermögen die Freibeträge und Sozialabzüge abgezogen werden.
Steuerpflicht: Wer zahlt Vermögenssteuern im Kanton Aargau?
Vermögenssteuern zahlen Personen, die im Kanton Aargau wohnen oder sich längere Zeit dort aufhalten. Bei mehreren Wohnsitzen erfolgt die Besteuerung am Ort des Lebensmittelpunkts, also dort, wo man mit der Familie lebt und seine Freizeit verbringt.
Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Aargau
Für Immobilieneigentümer gelten in der Schweiz besondere Regelungen bezüglich der Steuerpflicht. Die Besteuerung von Immobilien erfolgt am Ort, an dem sich das Grundstück befindet, was dazu führen kann, dass eine Person in zwei verschiedenen Kantonen steuerpflichtig wird.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, koordinieren die Schweizer Steuerbehörden die Besteuerung von Vermögenswerten zwischen verschiedenen Kantonen durch ein besonderes Verfahren (interkantonale Steuerausscheidung). Wenn jemand im Kanton Aargau wohnt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, genügt es in der Regel, nur eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine Kopie zukommen zu lassen.
Um Doppelbesteuerungen bei Vermögenswerten und Einkommen im Ausland zu verhindern, hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Staaten abgeschlossen, um die Steuerpflicht klar zu regeln.
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