Trennung und Kosten beim gemeinsamen Haus: Was unverheiratete und verheiratete Paare wissen müssen

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten
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Trennung Kosten gemeinsames Haus: Hypothek, Unterhalt, Grundstückgewinnsteuer und Übernahmekosten – was die Aufteilung der Immobilie bei einer Trennung kostet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kosten einer Trennung beim gemeinsamen Haus umfassen die Immobilienbewertung (CHF 1'500–3'000), die Hypothekenauflösung oder -übernahme, die Grundstückgewinnsteuer bei Verkauf und allenfalls Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Bei einer Trennung muss die Tragbarkeit der Hypothek für das gemeinsame Haus neu geprüft werden – reicht ein Einkommen allein nicht aus, kann der übernehmende Partner die Finanzierung nicht halten.
  • Die grössten Kostenfallen bei einer Trennung mit gemeinsamem Haus sind die Vorfälligkeitsentschädigung bei Festhypotheken und die Grundstückgewinnsteuer bei kurzer Haltedauer.

Welche Kosten fallen bei einer Trennung mit gemeinsamem Haus an?

Eine Trennung ist emotional belastend – und wenn ein gemeinsames Haus im Spiel ist, wird sie auch finanziell komplex. Die Kosten einer Trennung beim gemeinsamen Haus gehen weit über den reinen Immobilienwert hinaus: Bewertungskosten, Hypothekenauflösung, Steuern, Notariatsgebühren und allenfalls Anwalts- und Gerichtskosten summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.

Kosten der Immobilienbewertung

Der erste Schritt bei einer Trennung mit gemeinsamem Haus ist die professionelle Bewertung der Immobilie. Ein zertifiziertes Gutachten kostet CHF 1'500 bis 3'000 und liefert den Verkehrswert, der als Grundlage für die Aufteilung dient. Ohne ein neutrales Gutachten ist eine faire Einigung kaum möglich – insbesondere wenn die Emotionen hochkochen und jede Partei den Wert anders einschätzt. Bei einer Scheidung ordnet das Gericht in der Regel ein unabhängiges Gutachten an; bei unverheirateten Paaren müssen die Partner den Gutachter selbst beauftragen.

Hypothek: Übernahme oder Auflösung

Die Hypothek auf dem gemeinsamen Haus muss bei einer Trennung geklärt werden. Übernimmt ein Partner das Haus, muss die Bank der Entlassung des anderen Partners aus der Solidarhaftung zustimmen. Das setzt voraus, dass der übernehmende Partner die Tragbarkeit allein erfüllt – kalkulatorische Wohnkosten maximal ein Drittel seines Bruttoeinkommens.

Wird das Haus verkauft, muss die Hypothek aufgelöst werden. Bei SARON-Hypotheken ist das mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten möglich. Bei Festhypotheken fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an – und die kann bei einer langen Restlaufzeit und gesunkenen Zinsen schnell CHF 10'000 bis 50'000 und mehr betragen. Diese Kosten werden vom Verkaufserlös abgezogen und reduzieren den Betrag, der zwischen den Partnern aufgeteilt wird.

Grundstückgewinnsteuer

Bei einem Verkauf des gemeinsamen Hauses fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie richtet sich nach dem erzielten Gewinn (Verkaufspreis minus Anlagekosten inklusive wertvermehrender Investitionen) und der Haltedauer. Bei kurzer Haltedauer – unter 5 Jahren in vielen Kantonen – ist der Steuersatz deutlich höher. Paare, die erst vor wenigen Jahren gekauft haben und sich nun trennen, zahlen oft eine empfindlich hohe Steuer.

Bei einer Übernahme durch einen Partner wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – sie wird erst fällig, wenn der übernehmende Partner das Haus später verkauft. Bei verheirateten Paaren ist die güterrechtliche Übertragung der Immobilie an den Ex-Ehegatten in der Regel von der Grundstückgewinnsteuer befreit (Steueraufschub). Bei unverheirateten Paaren hängt die steuerliche Behandlung vom Kanton ab.

Notariats- und Grundbuchkosten

Wird das Miteigentum aufgelöst und ein Partner übernimmt das Haus, muss die Eigentumsübertragung beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten liegen je nach Kanton bei 0,1 bis 0,5 Prozent des übertragenen Wertanteils. Bei einem Haus im Wert von CHF 1'000'000 und einer Übertragung von 50 Prozent sind das CHF 500 bis 2'500.

Anwalts- und Gerichtskosten

Wenn sich die Partner nicht einigen können, werden Anwälte und allenfalls ein Gericht nötig. Anwaltskosten liegen in der Schweiz typischerweise bei CHF 300 bis 500 pro Stunde. Ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung des Miteigentums kann sich über Monate oder Jahre hinziehen und Kosten von CHF 10'000 bis 30'000 und mehr verursachen. Eine frühzeitige Einigung – allenfalls mit Hilfe eines Mediators – ist fast immer die günstigere Lösung.

Mediation: Der günstigere Weg

Eine Mediation – die Vermittlung durch einen neutralen Dritten – ist bei Trennungen mit gemeinsamem Haus oft der schnellere und deutlich günstigere Weg als ein Gerichtsverfahren. Der Mediator hilft beiden Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu finden: Wer übernimmt das Haus? Zu welchem Preis? Wie wird die Hypothek geregelt? Und wie werden die Kosten verteilt? Eine Mediation kostet CHF 200 bis 400 pro Stunde und dauert typischerweise 3 bis 6 Sitzungen – Gesamtkosten CHF 2'000 bis 5'000. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren (CHF 10'000 bis 30'000 plus Anwaltskosten) ist das ein Bruchteil. Und das Ergebnis ist oft nachhaltiger, weil beide Parteien aktiv an der Lösung mitgewirkt haben.

Fazit

Die Kosten einer Trennung beim gemeinsamen Haus summieren sich schnell: Bewertung, Hypothekenauflösung, Steuern, Notar und allenfalls Anwalt. Die grössten Kostenfallen sind die Vorfälligkeitsentschädigung bei Festhypotheken und die Grundstückgewinnsteuer bei kurzer Haltedauer. Eine frühzeitige, einvernehmliche Lösung spart Zeit, Geld und Nerven – und ein Konkubinatsvertrag oder Ehevertrag hätte die meisten dieser Kosten von vornherein berechenbarer gemacht.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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