Welche Kosten fallen bei einer Trennung mit gemeinsamem Haus an?
Eine Trennung ist emotional belastend – und wenn ein gemeinsames Haus im Spiel ist, wird sie auch finanziell komplex. Die Kosten einer Trennung beim gemeinsamen Haus gehen weit über den reinen Immobilienwert hinaus: Bewertungskosten, Hypothekenauflösung, Steuern, Notariatsgebühren und allenfalls Anwalts- und Gerichtskosten summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
Kosten der Immobilienbewertung
Der erste Schritt bei einer Trennung mit gemeinsamem Haus ist die professionelle Bewertung der Immobilie. Ein zertifiziertes Gutachten kostet CHF 1'500 bis 3'000 und liefert den Verkehrswert, der als Grundlage für die Aufteilung dient. Ohne ein neutrales Gutachten ist eine faire Einigung kaum möglich – insbesondere wenn die Emotionen hochkochen und jede Partei den Wert anders einschätzt. Bei einer Scheidung ordnet das Gericht in der Regel ein unabhängiges Gutachten an; bei unverheirateten Paaren müssen die Partner den Gutachter selbst beauftragen.
Hypothek: Übernahme oder Auflösung
Die Hypothek auf dem gemeinsamen Haus muss bei einer Trennung geklärt werden. Übernimmt ein Partner das Haus, muss die Bank der Entlassung des anderen Partners aus der Solidarhaftung zustimmen. Das setzt voraus, dass der übernehmende Partner die Tragbarkeit allein erfüllt – kalkulatorische Wohnkosten maximal ein Drittel seines Bruttoeinkommens.
Wird das Haus verkauft, muss die Hypothek aufgelöst werden. Bei SARON-Hypotheken ist das mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten möglich. Bei Festhypotheken fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an – und die kann bei einer langen Restlaufzeit und gesunkenen Zinsen schnell CHF 10'000 bis 50'000 und mehr betragen. Diese Kosten werden vom Verkaufserlös abgezogen und reduzieren den Betrag, der zwischen den Partnern aufgeteilt wird.
Grundstückgewinnsteuer
Bei einem Verkauf des gemeinsamen Hauses fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie richtet sich nach dem erzielten Gewinn (Verkaufspreis minus Anlagekosten inklusive wertvermehrender Investitionen) und der Haltedauer. Bei kurzer Haltedauer – unter 5 Jahren in vielen Kantonen – ist der Steuersatz deutlich höher. Paare, die erst vor wenigen Jahren gekauft haben und sich nun trennen, zahlen oft eine empfindlich hohe Steuer.
Bei einer Übernahme durch einen Partner wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben – sie wird erst fällig, wenn der übernehmende Partner das Haus später verkauft. Bei verheirateten Paaren ist die güterrechtliche Übertragung der Immobilie an den Ex-Ehegatten in der Regel von der Grundstückgewinnsteuer befreit (Steueraufschub). Bei unverheirateten Paaren hängt die steuerliche Behandlung vom Kanton ab.
Notariats- und Grundbuchkosten
Wird das Miteigentum aufgelöst und ein Partner übernimmt das Haus, muss die Eigentumsübertragung beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten liegen je nach Kanton bei 0,1 bis 0,5 Prozent des übertragenen Wertanteils. Bei einem Haus im Wert von CHF 1'000'000 und einer Übertragung von 50 Prozent sind das CHF 500 bis 2'500.
Anwalts- und Gerichtskosten
Wenn sich die Partner nicht einigen können, werden Anwälte und allenfalls ein Gericht nötig. Anwaltskosten liegen in der Schweiz typischerweise bei CHF 300 bis 500 pro Stunde. Ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung des Miteigentums kann sich über Monate oder Jahre hinziehen und Kosten von CHF 10'000 bis 30'000 und mehr verursachen. Eine frühzeitige Einigung – allenfalls mit Hilfe eines Mediators – ist fast immer die günstigere Lösung.
Mediation: Der günstigere Weg
Eine Mediation – die Vermittlung durch einen neutralen Dritten – ist bei Trennungen mit gemeinsamem Haus oft der schnellere und deutlich günstigere Weg als ein Gerichtsverfahren. Der Mediator hilft beiden Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu finden: Wer übernimmt das Haus? Zu welchem Preis? Wie wird die Hypothek geregelt? Und wie werden die Kosten verteilt? Eine Mediation kostet CHF 200 bis 400 pro Stunde und dauert typischerweise 3 bis 6 Sitzungen – Gesamtkosten CHF 2'000 bis 5'000. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren (CHF 10'000 bis 30'000 plus Anwaltskosten) ist das ein Bruchteil. Und das Ergebnis ist oft nachhaltiger, weil beide Parteien aktiv an der Lösung mitgewirkt haben.
Fazit
Die Kosten einer Trennung beim gemeinsamen Haus summieren sich schnell: Bewertung, Hypothekenauflösung, Steuern, Notar und allenfalls Anwalt. Die grössten Kostenfallen sind die Vorfälligkeitsentschädigung bei Festhypotheken und die Grundstückgewinnsteuer bei kurzer Haltedauer. Eine frühzeitige, einvernehmliche Lösung spart Zeit, Geld und Nerven – und ein Konkubinatsvertrag oder Ehevertrag hätte die meisten dieser Kosten von vornherein berechenbarer gemacht.