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Gibt es eine Spekulationssteuer auf Immobilienverkäufe in der Schweiz?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 1 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • In der Schweiz gibt es keine gesonderte Spekulationssteuer auf Immobilienverkäufe. 
  • Die Grundstückgewinnsteuer erfüllt die Funktion einer Spekulationssteuer, da sie sich bei kurzer Besitzdauer erhöht und bei langer Besitzdauer ermässigt. 
  • Die Funktion der Spekulationssteuer ist, Spekulation mit Immobilien zu verhindern und damit den Immobilienmarkt zu stabilisieren. 

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Keine Spekulationssteuer in der Schweiz

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Spekulationssteuer auf Immobilienverkäufe. Eine der Spekulationssteuer ähnliche Besteuerung wird mit der Grundstückgewinnsteuer erreicht, die umso höher ist, je kürzer die Besitzdauer war. 

 

Spekulationssteuer und Grundstückgewinnsteuer

In der Schweiz gibt es keine gesonderte Spekulationssteuer. Allerdings erfüllt die Grundstückgewinnsteuer zu einem Teil die Funktion einer Spekulationssteuer. Hier sind die wichtigsten Aspekte zur Grundstückgewinnsteuer: 

  • Die Steuer wird erhoben, wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Besteuert wird wie bei der Spekulationssteuer der Mehrwert, der mit dem Verkauf gegenüber dem Kaufpreis erzielt wird. 
  • Die Grundstückgewinnsteuer erhöht sich in der Regel, wenn man eine Immobilie vor dem Verkauf nur kurz besessen hat. Die Frist, für die ein Zuschlag gilt, beträgt je nach Kanton zwischen 2 und 5 Jahren. 
  • Wenn man eine Immobilie vor dem Verkauf lange besessen hat, ermässigt sich die Steuer. Damit werden langjährige Eigentümer steuerlich entlastet, und es wird ein Anreiz geschaffen, mit Immobilien nicht zu Spekulationszwecken zu handeln. 

 

Was ist die Spekulationssteuer? 

Viele Länder, darunter Deutschland, kennen eine Spekulationssteuer. Sie wird erhoben, wenn man eine Immobilie kurz nach dem Kauf wieder verkauft. 

 

Wozu dient die Spekulationssteuer?

Ziel der Spekulationssteuer ist es, spekulative Käufe zu verhindern und den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Sie soll dazu beitragen, dass Investoren langfristig orientiert handeln und es sich nicht lohnt, mit Immobilien wie z.B. mit Wertpapieren zu spekulieren. Von einem stabilen Immobilienmarkt profitiert das gesamte Finanzsystem und die Wirtschaft, da die Spekulation mit Immobilien ein häufiger Treiber für Immobilienblasen ist. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Nein, in der Schweiz gibt es keine gesonderte Spekulationssteuer. Die Grundstückgewinnsteuer übernimmt jedoch eine ähnliche Funktion.

Die Grundstückgewinnsteuer wird erhoben, wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird. Sie erhöht sich bei kurzer Besitzdauer und sinkt, je länger die Immobilie gehalten wurde.

Die Funktion der Spekulationssteuer wird durch die Grundstückgewinnsteuer ersetzt, welche spekulative Immobilienverkäufe ebenfalls höher besteuert und langjährige Eigentümer entlastet.

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