Steigert eine Solaranlage den Wert einer Immobilie?
Ja, in der Regel steigt der Wert einer Immobilie durch eine Solaranlage. Käufer sind zunehmend daran interessiert, dass Ihre Immobilie umweltfreundlich, energieeffizient und zukunftssicher ist. Eine bereits installierte Solaranlage ist ein starkes Verkaufsargument und kann den Wert Ihrer Immobilie im Vergleich zu ähnlichen Objekten ohne Solarenergie deutlich erhöhen. Bei einem Immobilienverkauf können Sie die Anschaffungskosten für eine Solaranlage erst noch als wertvermehrende Investition vom steuerbaren Grundstückgewinn abziehen und damit Grundstückgewinnsteuer sparen.
Vorteile einer Solaranlage
- Reduzierung der Energiekosten: Ihre Solaranlage kann einen Teil Ihres Strombedarfs decken. Mit einer Solaranlage verringern Sie Ihre Abhängigkeit von traditionellen Energieversorgern und den Schwankungen der Energiepreise.
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Studien zeigen, dass Immobilien mit Solaranlagen oft einen höheren Marktwert haben. Dies macht Ihr Haus attraktiver für potenzielle Käufer, sollte der Verkauf einmal anstehen.
- Beitrag zum Umweltschutz: Durch die Nutzung erneuerbarer Energien tragen Sie aktiv zum Schutz der Umwelt bei und reduzieren Ihren CO2-Fussabdruck.
Nachteile einer Solaranlage
- Amortisation der Investition: Die anfänglichen Kosten für den Kauf und die Installation einer Solaranlage können hoch sein, und es dauert meist einige Jahre, bis sich die Investition durch die eingesparten Energiekosten amortisiert. Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt auch wesentlich von der Einspeisevergütung ab, die je nach Stromnetzbetreiber unterschiedlich hoch ist.
- Komplexes Bewilligungsverfahren: Das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen kann je nach Kanton, Standort und Immobilie kompliziert sein.
- Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung: Die Effizienz von Solaranlagen hängt direkt von der Sonneneinstrahlung ab. Die Lage und Ausrichtung der Immobilie bestimmen somit direkt, ob sich eine Solaranlage überhaupt lohnt.
Schritte zur Installation einer Solaranlage
Planen Sie eine neue Solaranlage, kann der folgende Ablauf als Richtlinie dienen:
- Vorabklärungen: Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Energieversorger über die Möglichkeiten, Ihren Strom zu verkaufen (d.h. einzuspeisen). Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für ein Förderprogramm erfüllen.
- Genehmigungen einholen: Je nach Ort, Typ und Leistung Ihrer Solaranlage kann eine Baubewilligung bzw. eine Erlaubnis für den Anschluss an das Stromnetz notwendig sein. Die anwendbaren Kriterien und Bewilligungsverfahren hängen vom Kanton ab.
- Installationsmeldung: Der Installateur, den Sie beauftragt haben, muss Ihrem Stromversorger eine Meldung über die Installation machen.
- Bau der Anlage: Nachdem alle Genehmigungen vorliegen, kann mit dem Bau Ihrer Anlage begonnen werden. Sobald die Anlage steht, bestellt der Installateur die notwendigen Messgeräte bei Ihrem Energieversorger, die in der Regel von dessen Mitarbeitern installiert werden.
Fördergelder für die Errichtung einer Solaranlage
Eigentümer können einen einmaligen Förderbeitrag für die Errichtung einer Solaranlage beantragen. Die Einmalvergütung beträgt sowohl für kleine als auch für grosse Solaranlagen (über bzw. unter 100 kW Leistung) bis zu 30 % der Investitionskosten. Daneben gibt es Förderprogramme für grosse Solaranlagen ohne Eigennutzung, die aber für Hauseigentümer in der Regel nicht relevant sind.
Für Wohneigentümer kommt fast immer die Einmalvergütung zum Tragen. Der Antrag erfolgt in der Regel durch den Installateur, der ein entsprechendes Anmeldeformular einreicht. Zusätzlich ist vor der Gewährung der Einmalvergütung die Einreichung einer Inbetriebnahmemeldung erforderlich.
Vergütung für die Einspeisung von Strom aus einer Solaranlage
Die Förderung durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) unterstützte Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung ab 10 Kilowatt, die ihren Strom ins öffentliche Netz einspeisen, war aber aufgrund begrenzter Mittel nur für wenige Anlagenbesitzer verfügbar. Seit 2022 wurde sie für neue Anlagen komplett eingestellt. Bestehende Solaranlagen erhalten weiterhin Unterstützung bis zum Ende ihrer Laufzeit. Seit dem 1. Januar 2018 wurde die KEV durch das Einspeisevergütungssystem (EVS) und Einmalvergütungen ersetzt. Die Einspeisevergütungen sind nicht mehr zentral geregelt, sondern hängen von Ihrem lokalen Netzbetreiber ab.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) für grössere Solaranlagen
Der Solarstrom von grossen Solaranlagen kann gemeinschaftlich im Zusammenschluss genutzt werden. Der Strom, den die Gemeinschaft verbraucht, gilt als Eigenverbrauch. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sind eine Möglichkeit, grosse Solaranlagen (z.B. auf Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern) wirtschaftlich zu machen. Anträge für Einmalvergütungen sind auch für ZEV-Solaranlagen möglich.
