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Servitute in der Schweiz

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Ein Servitut – auch bekannt als Dienstbarkeit – ist ein zentrales Rechtsinstrument im Schweizer Sachenrecht. Es regelt, in welcher Weise eine andere Person oder ein anderes Grundstück ein belastetes Grundstück nutzen darf. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Servitut ist, wie es entsteht, welche Arten es gibt und welche Folgen es für Eigentümer hat.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Servitut ist ein beschränktes dingliches Recht, das die Nutzung eines Grundstücks zugunsten einer anderen Person oder eines anderen Grundstücks regelt.

  • Ein Servitut wird erst mit dem Eintrag im Grundbuch rechtswirksam und bleibt dank Grundbucheintrag auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

  • Ein Servitut kann als Grund- oder Personaldienstbarkeit ausgestaltet sein. 

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Was ist ein Servitut?

Ein Servitut ist ein beschränkt dingliches Recht, das einem Berechtigten die Nutzung eines fremden Grundstücks erlaubt oder den Eigentümer in seiner Nutzung einschränkt. Anders als das Eigentum selbst verleiht das Servitut keine umfassende Herrschaft über ein Grundstück, sondern lediglich ein spezifisches Nutzungsrecht.

Wirkung gegenüber jedermann

Ein Servitut wirkt dinglich, das heisst: Es ist für alle verbindlich, auch für künftige Eigentümer. Wird das belastete Grundstück verkauft, bleibt das Servitut bestehen – unabhängig davon, ob der neue Eigentümer davon wusste. Diese Beständigkeit macht das Servitut zu einem wichtigen Instrument im Immobilienrecht.

 

Eintragung des Servituts im Grundbuch

Ein Servitut wird erst durch den Eintrag im Grundbuch rechtswirksam. Nur mit dieser Eintragung kann es gegenüber Dritten geltend gemacht werden. Die Errichtung erfolgt durch einen Servitutsvertrag, der in der Schweiz öffentlich beurkundet werden muss. Anschliessend nimmt das Grundbuchamt den Eintrag vor. 

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte unbedingt den Grundbuchauszug prüfen. Dieser zeigt alle bestehenden Belastungen – darunter auch Servitute –, die Einfluss auf die Nutzung oder den Wert einer Immobilie haben können. 

 

Arten von Servituten

In der Schweiz wird zwischen Grundservituten und Personaldienstbarkeiten (Personalsservituten) unterschieden.

Grundservitut

Ein Grundservitut dient einem anderen Grundstück – dem sogenannten herrschenden Grundstück. Der Eigentümer dieses Grundstücks erhält ein bestimmtes Nutzungsrecht am Nachbargrundstück (dem dienenden Grundstück).

Typische Beispiele für Grundservituten sind:

  • Wegrecht (Fahr- oder Fusswegrecht): Erlaubt die Nutzung eines Weges über ein anderes Grundstück.
  • Leitungsrecht: Erlaubt die Verlegung und Wartung von Leitungen wie Strom, Wasser oder Telekommunikation.
  • Überbaurecht: Gestattet, dass ein Teil eines Gebäudes – etwa ein Balkon oder Dachvorsprung – über die Grundstücksgrenze hinausragt.
  • Baurecht: Ein besonders weitreichendes Servitut, das erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.

Personaldienstbarkeit (Personalsservitut)

Ein Personalsservitut kommt einer bestimmten Person zugute und ist nicht an ein Grundstück gebunden. Es endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten.

Formen der Personaldienstbarkeit sind:

  • Wohnrecht: Gibt einer Person das Recht, in einem Gebäude oder Teil davon zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein.
  • Nutzniessung: Geht über das Wohnrecht hinaus und erlaubt, eine Immobilie umfassend zu nutzen oder zu vermieten.
  • Irreguläre Personaldienstbarkeit: Eine flexiblere Form, die vererbbar oder übertragbar gestaltet werden kann.
     

Dauer, Änderung und Löschung eines Servituts

Ein einmal im Grundbuch eingetragenes Servitut ist grundsätzlich zeitlich unbefristet. Es bleibt bestehen, bis es gelöscht oder angepasst wird. Die Löschung erfolgt meist mit Zustimmung des Berechtigten. 

Wird das Servitut überflüssig – etwa weil ein Wegrecht nicht mehr benötigt wird –, kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks die Aufhebung gerichtlich beantragen. 

Auch eine Verlegung ist möglich, wenn das Servitut z. B. ein Bauprojekt behindert. Dabei muss die neue Ausgestaltung den gleichen Nutzen gewährleisten. Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer des belasteten Grundstücks.

 

Rechtliche Grundlagen für Servitute in der Schweiz

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Servituten finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere in den Artikeln 730 ff. ZGB. Diese regeln die Entstehung, den Inhalt und die Wirkung eines Servituts.

Spezielle Vorschriften finden sich unter anderem in:

  • Art. 737 ZGB: Pflichten und Rechte der Beteiligten
  • Art. 745 ff. ZGB: Regeln zur Nutzniessung als besondere Form der Personaldienstbarkeit
     

Risiken und Stolperfallen beim Servitut

Ein Servitut kann die Nutzung eines Grundstücks erheblich einschränken. Deshalb ist es entscheidend, bei einem Immobilienkauf oder -verkauf genau hinzusehen.

Typische Risiken sind:

  • Unklare Formulierungen: Wenn der Servitutsvertrag nicht präzise genug ist, kann es zu Streit über den Umfang des Rechts kommen.
  • Übersehene Belastungen: Wer das Grundbuch nicht prüft, riskiert, ein Grundstück mit unerwarteten Nutzungsbeschränkungen zu erwerben.
  • Veraltete Servitute: Alte Einträge können ihre ursprüngliche Funktion verloren haben und trotzdem weiterhin gelten.
     

Fazit: Servitut – ein wichtiges Recht mit Dauerwirkung

Das Servitut ist ein fester Bestandteil des Schweizer Immobilienrechts. Es sorgt für klare Regelungen zwischen Nachbarn oder zwischen Eigentümern verschiedener Grundstücke, kann aber auch Konflikte verursachen, wenn es nicht eindeutig festgelegt wird. Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich deshalb immer über bestehende Servitute im Grundbuch informieren. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Ein Servitut ist ein beschränktes dingliches Recht, das einem Berechtigten erlaubt, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen oder den Eigentümer einzuschränken. Es wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten, die einem anderen Grundstück zugutekommen (z. B. Wegrecht oder Leitungsrecht), und Personaldienstbarkeiten, die einer bestimmten Person ein Recht einräumen, etwa ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung.

Ein Servitut bleibt in der Regel dauerhaft bestehen, solange es im Grundbuch eingetragen ist. Eine Löschung ist möglich, wenn der Berechtigte zustimmt oder das Servitut seinen Zweck verloren hat – etwa, wenn ein Wegrecht nicht mehr benötigt wird.

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