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Schenkungsvertrag in der Schweiz

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie, was der Unterschied zwischen einem Schenkungsvertrag und einem Schenkungsversprechen ist und welche besonderen Formvorschriften bei der Schenkung einer Immobilie gelten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Schenkungsvertrag ist in der Schweiz mündlich gültig, sofern es sich um eine Handschenkung handelt. 
  • Wenn eine Schenkung nicht von Hand zu Hand erfolgt, muss der Schenkungsvertrag in der Schweiz schriftlich als sogenanntes Schenkungsversprechen verfasst werden. 
  • Ein Schenkungsvertrag, der eine Immobilie zum Gegenstand hat, muss in der Schweiz schriftlich verfasst und öffentlich beurkundet werden.

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Rechtliche Grundlage: Was ist eine Schenkung in der Schweiz? 

Die gesetzlichen Grundlagen für eine Schenkung finden sich im Obligationenrecht (OR) Artikel 239 und folgend. Laut Obligationenrecht ist eine Schenkung eine Zuwendung unter Lebenden, bei der eine Person eine andere ohne Gegenleistung aus ihrem Vermögen bereichert. 

Entscheidend ist dabei der Schenkungswille: Beim Schenker muss die Absicht bestehen, den Beschenkten zu bereichern. Der Beschenkte muss die Schenkung annehmen. 

Man kann alle Arten von Vermögenswerten verschenken, wie zum Beispiel Geld, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Immobilien. Auch die Verminderung der Passiven (d.h. der Verzicht auf die Rückforderung von Schulden) zählt als Schenkung. 

 

Begriffserklärung: Was ist ein Schenkungsvertrag in der Schweiz? 

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Schenkung selbst bereits um einen Vertrag. Mit der Schenkung verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten ohne Gegenleistung einen Vermögenswert zu überlassen. 

 

Schriftlicher Schenkungsvertrag in der Schweiz – wann ist er sinnvoll? 

Grundsätzlich gilt: Ein Schenkungsvertrag ist in der Schweiz auch dann gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Bei einer Handschenkung – das heisst, wenn die Übergabe des Vermögenswerts mit der Verpflichtung zur Schenkung zusammenfällt – ist in der Schweiz kein schriftlicher Schenkungsvertrag notwendig. 

Dennoch kann ein schriftlicher Schenkungsvertrag in der Schweiz sinnvoll sein, insbesondere wenn grössere Vermögenswerte verschenkt werden. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag dokumentiert die Schenkung und gibt dem Empfänger die Sicherheit, dass diese nicht beispielsweise später als Darlehen interpretiert wird. Ausserdem kann der Schenker in einem schriftlichen Schenkungsvertrag die Schenkung mit einer Auflage oder Bedingung verbinden. 

Eine Ausnahme gilt bei der Schenkung einer Liegenschaft: Wird eine Immobilie verschenkt, muss der Schenkungsvertrag in der Schweiz zwingend schriftlich abgefasst und notariell beurkundet werden. Die Schenkung wird in diesem Fall erst mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam. 

 

Unterschied zwischen Schenkungsvertrag und Schenkungsversprechen in der Schweiz

Wenn ein Vermögenswert gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss übergeben wird, spricht man von einer «Schenkung von Hand zu Hand» oder «Handschenkung».  

Soll der Vermögenswert hingegen erst in der Zukunft übergeben werden, ist ein sogenanntes Schenkungsversprechen erforderlich. Dies ist eine spezielle Form des Schenkungsvertrags und bedarf in der Schweiz immer der Schriftform. Wird ein Schenkungsversprechen nur mündlich gegeben, hat der Beschenkte keinen verbindlichen Anspruch auf die Schenkung. 

 

Formvorschriften: Schenkungsvertrag in der Schweiz bei Immobilienschenkungen

In der Schweiz müssen nahezu alle Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden, die eine Immobilie zum Gegenstand haben. Dies gilt auch für eine Schenkung. 

Die Schenkung einer Immobilie wird erst rechtswirksam, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dazu ist ein schriftliches und öffentlich beurkundetes Schenkungsversprechen notwendig. 

 

Steuern und Kosten bei einer Schenkung in der Schweiz 

Anwalts- oder Notarhonorar 

Wenn ein Anwalt oder Notar den Schenkungsvertrag aufgesetzt hat, fällt ein Honorar an. 

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist vom Empfänger der Schenkung geschuldet. Der Schenkungssteuersatz ist umso höher, je weiter entfernt verwandt der Empfänger mit dem Schenker ist. Am meisten Schenkungssteuern zahlen Nichtverwandte; Schenkungen an den Ehepartner und die direkten Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei. 

Grundbuch- und Notariatsgebühren

Bei der Schenkung einer Immobilie fallen wie bei jeder Handänderung Notariats- und Grundbuchgebühren für die Beurkundung und den Grundbucheintrag an. Zusätzlich wird in einigen Kantonen bei der Schenkung einer Immobilie die Handänderungssteuer fällig. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Schenkung selbst bereits um einen Vertrag. Mit der Schenkung verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten ohne Gegenleistung einen Vermögenswert zu überlassen. 

Ein Schenkungsvertrag ist in der Schweiz auch mündlich gültig. Die Schriftform ist nur dann erforderlich, wenn die Schenkung erst in der Zukunft eintreten soll oder wenn eine Immobilie verschenkt wird. 

Für die Schenkung einer Immobilie gelten in der Schweiz spezielle Formvorschriften:

  1. Der Schenkungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
  2. Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden.
  3. Die Schenkung wird erst mit der Eintragung ins Grundbuch rechtswirksam. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Eigentumsübergang korrekt dokumentiert wird.

Bei einer Schenkung in der Schweiz können verschiedene Kosten anfallen:

  1. Anwalts- oder Notarhonorar: Für das Aufsetzen des Schenkungsvertrags durch einen Anwalt oder Notar.
  2. Schenkungssteuer: Diese ist vom Empfänger der Schenkung zu zahlen. Der Steuersatz ist höher, je weiter entfernt der Empfänger mit dem Schenker verwandt ist. Schenkungen an Ehepartner und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.
  3. Grundbuch- und Notariatsgebühren: Bei der Schenkung einer Immobilie fallen Gebühren für die Beurkundung und den Grundbucheintrag an. In einigen Kantonen wird zusätzlich eine Handänderungssteuer fällig.

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