Rechtliche Grundlage: Was ist eine Schenkung in der Schweiz?
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Schenkung finden sich im Obligationenrecht (OR) Artikel 239 und folgend. Laut Obligationenrecht ist eine Schenkung eine Zuwendung unter Lebenden, bei der eine Person eine andere ohne Gegenleistung aus ihrem Vermögen bereichert.
Entscheidend ist dabei der Schenkungswille: Beim Schenker muss die Absicht bestehen, den Beschenkten zu bereichern. Der Beschenkte muss die Schenkung annehmen.
Man kann alle Arten von Vermögenswerten verschenken, wie zum Beispiel Geld, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Immobilien. Auch die Verminderung der Passiven (d.h. der Verzicht auf die Rückforderung von Schulden) zählt als Schenkung.
Begriffserklärung: Was ist ein Schenkungsvertrag in der Schweiz?
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Schenkung selbst bereits um einen Vertrag. Mit der Schenkung verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten ohne Gegenleistung einen Vermögenswert zu überlassen.
Schriftlicher Schenkungsvertrag in der Schweiz – wann ist er sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Ein Schenkungsvertrag ist in der Schweiz auch dann gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Bei einer Handschenkung – das heisst, wenn die Übergabe des Vermögenswerts mit der Verpflichtung zur Schenkung zusammenfällt – ist in der Schweiz kein schriftlicher Schenkungsvertrag notwendig.
Dennoch kann ein schriftlicher Schenkungsvertrag in der Schweiz sinnvoll sein, insbesondere wenn grössere Vermögenswerte verschenkt werden. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag dokumentiert die Schenkung und gibt dem Empfänger die Sicherheit, dass diese nicht beispielsweise später als Darlehen interpretiert wird. Ausserdem kann der Schenker in einem schriftlichen Schenkungsvertrag die Schenkung mit einer Auflage oder Bedingung verbinden.
Eine Ausnahme gilt bei der Schenkung einer Liegenschaft: Wird eine Immobilie verschenkt, muss der Schenkungsvertrag in der Schweiz zwingend schriftlich abgefasst und notariell beurkundet werden. Die Schenkung wird in diesem Fall erst mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam.
Unterschied zwischen Schenkungsvertrag und Schenkungsversprechen in der Schweiz
Wenn ein Vermögenswert gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss übergeben wird, spricht man von einer «Schenkung von Hand zu Hand» oder «Handschenkung».
Soll der Vermögenswert hingegen erst in der Zukunft übergeben werden, ist ein sogenanntes Schenkungsversprechen erforderlich. Dies ist eine spezielle Form des Schenkungsvertrags und bedarf in der Schweiz immer der Schriftform. Wird ein Schenkungsversprechen nur mündlich gegeben, hat der Beschenkte keinen verbindlichen Anspruch auf die Schenkung.
Formvorschriften: Schenkungsvertrag in der Schweiz bei Immobilienschenkungen
In der Schweiz müssen nahezu alle Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden, die eine Immobilie zum Gegenstand haben. Dies gilt auch für eine Schenkung.
Die Schenkung einer Immobilie wird erst rechtswirksam, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dazu ist ein schriftliches und öffentlich beurkundetes Schenkungsversprechen notwendig.
Steuern und Kosten bei einer Schenkung in der Schweiz
Anwalts- oder Notarhonorar
Wenn ein Anwalt oder Notar den Schenkungsvertrag aufgesetzt hat, fällt ein Honorar an.
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist vom Empfänger der Schenkung geschuldet. Der Schenkungssteuersatz ist umso höher, je weiter entfernt verwandt der Empfänger mit dem Schenker ist. Am meisten Schenkungssteuern zahlen Nichtverwandte; Schenkungen an den Ehepartner und die direkten Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.
Grundbuch- und Notariatsgebühren
Bei der Schenkung einer Immobilie fallen wie bei jeder Handänderung Notariats- und Grundbuchgebühren für die Beurkundung und den Grundbucheintrag an. Zusätzlich wird in einigen Kantonen bei der Schenkung einer Immobilie die Handänderungssteuer fällig.
