Wie wird eine Schenkung an Geschwister besteuert?
Eine Schenkung an Geschwister unterliegt in der Schweiz der kantonalen Schenkungssteuer. Im Gegensatz zu Schenkungen an den Ehegatten (in den meisten Kantonen steuerfrei) und an direkte Nachkommen (in vielen Kantonen steuerfrei oder zu stark reduzierten Sätzen) sind Geschwister steuerlich schlechter gestellt. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und Schenkungsbetrag erheblich – typischerweise liegen sie bei 2 bis 20 Prozent, wobei höhere Beträge progressiv besteuert werden.
Einige Kantonsbeispiele: Im Kanton Zürich beträgt die Schenkungssteuer für Geschwister 6 bis 18 Prozent je nach Betrag. Im Kanton Bern liegt sie bei 6 bis 15 Prozent. Der Kanton Schwyz erhebt keine Schenkungssteuer – eine der wenigen Ausnahmen in der Schweiz. In den Kantonen Luzern und Obwalden sind die Sätze für Geschwister ebenfalls moderat. Bei einer Immobilienschenkung mit einem Wert von CHF 500'000 kann die Schenkungssteuer im Kanton Zürich rund CHF 50'000 bis 70'000 betragen – ein erheblicher Betrag, der die Schenkung weniger attraktiv machen kann als einen Verkauf zu marktgerechten Bedingungen.
Schenkung vs. Verkauf: Was ist günstiger?
Bei einer Immobilie, die einem Geschwister übertragen werden soll, stellt sich die Frage, ob eine Schenkung oder ein Verkauf zum Marktpreis steuerlich günstiger ist. Beim Verkauf fällt keine Schenkungssteuer an, dafür aber die Grundstückgewinnsteuer auf den erzielten Gewinn. Bei der Schenkung entfällt die Grundstückgewinnsteuer (sie wird aufgeschoben), aber die Schenkungssteuer auf den vollen Wert der Immobilie wird fällig.
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab: Ist der Grundstückgewinn hoch und die Haltedauer kurz, kann die Schenkung trotz Schenkungssteuer günstiger sein. Ist der Grundstückgewinn dagegen gering (weil die Immobilie lange gehalten und stark wertvermehrend investiert wurde), ist der Verkauf oft die bessere Option. Eine vorgängige steuerliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Erbrecht: Wie beeinflusst die Schenkung das Erbe?
Geschwister haben in der Schweiz keinen Pflichtteil – sie sind nur dann gesetzliche Erben, wenn der Erblasser keine Nachkommen und keinen Ehegatten hinterlässt. Eine Schenkung an ein Geschwister verletzt deshalb in der Regel keine Pflichtteile, sofern direkte Nachkommen oder der Ehegatte anderweitig berücksichtigt werden.
Allerdings kann eine Schenkung an ein Geschwister die Erbteilung beeinflussen, wenn andere Geschwister ebenfalls Erben sind. Die Schenkung kann als Erbvorbezug gelten und wird bei der Erbteilung an den Erbteil des Beschenkten angerechnet – sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist. Klare testamentarische Regelungen vermeiden Streit unter den Geschwistern.
Besonderheiten bei Immobilienschenkungen
Bei der Schenkung einer Immobilie an ein Geschwister fallen neben der Schenkungssteuer weitere Kosten an: die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags (obligatorisch bei Immobilien), die Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung und allenfalls die Handänderungssteuer (je nach Kanton). Diese Kosten summieren sich auf 1 bis 3 Prozent des Immobilienwerts – zusätzlich zur Schenkungssteuer.
Der Grundstückgewinn wird bei einer Schenkung nicht sofort besteuert, sondern aufgeschoben. Die Grundstückgewinnsteuer fällt erst an, wenn der Beschenkte die Immobilie später verkauft – dann wird die Haltedauer des Schenkers angerechnet. Dieser Steueraufschub kann ein Vorteil sein, wenn der Beschenkte die Immobilie langfristig halten will.
Fazit
Eine Schenkung an Geschwister ist in der Schweiz steuerlich teurer als Schenkungen an direkte Nachkommen oder den Ehegatten. Die Schenkungssteuer beträgt je nach Kanton 2 bis 20 Prozent des Werts. Bei Immobilien kommen Notariats-, Grundbuch- und allenfalls Handänderungskosten hinzu. Prüfen Sie vor einer Schenkung, ob ein Verkauf zum Marktpreis steuerlich günstiger wäre, und lassen Sie die erbrechtlichen Konsequenzen klären – eine klare testamentarische Regelung vermeidet Streit.