Beschlossene Sanierungen und Eigentümerwechsel – wer zahlt, und wie wirkt sich das auf die Bewertung aus?

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 1 Minuten
Immobilie bewerten

Wenn bei einem Verkauf Sanierungen bereits beschlossen sind, stellt sich die Frage: Wer zahlt? So regelt das Schweizer Recht die Kostenverteilung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Schweizer Stockwerkeigentum zahlt grundsätzlich der Eigentümer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags.
  • Beschlossene Sanierungen senken den Marktwert um den erwarteten Kostenanteil des Eigentümers.
  • Eine klare Regelung im Kaufvertrag ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sanierungen, die an einer Eigentümerversammlung beschlossen wurden, können zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht ausgeführt sein. Für Käufer und Verkäufer stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten, und wie wirkt sich das auf den Preis aus?

Grundregel: Der Eigentümer zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlt

Im Schweizer Stockwerkeigentum gilt: Wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit eines Beitrags Eigentümer ist, muss zahlen. Wenn die Eigentümerversammlung eine Sanierung beschliesst und die Finanzierung über Sonderbeiträge regelt, hängt es davon ab, wann diese Beiträge fällig werden. Wird der Sonderbeitrag vor dem Eigentumsübergang fällig, zahlt der Verkäufer. Wird er danach fällig, zahlt der Käufer.

Vertragliche Regelungen

In der Praxis wird die Kostenverteilung oft im Kaufvertrag geregelt. Sinnvoll ist, dass der Notar die bereits beschlossenen Sanierungen und deren Finanzierung im Vertrag aufführt. Mögliche Varianten:

  • Verkäufer übernimmt die anteiligen Kosten und der Preis bleibt unverändert
  • Die Sanierungskosten werden vom Kaufpreis abgezogen
  • Käufer übernimmt die Kosten, was sich im tieferen Kaufpreis widerspiegelt

Auswirkung auf die Bewertung

Beschlossene, aber noch nicht finanzierte Sanierungen senken den Marktwert der Wohnung. Der Abschlag entspricht in etwa dem erwarteten Anteil des Eigentümers an den Sanierungskosten. Eine transparente Kommunikation des Sanierungsbedarfs und der bereits gefassten Beschlüsse ist für einen reibungslosen Verkauf entscheidend.

Fazit: Klarheit im Kaufvertrag schützt beide Seiten

Beschlossene Sanierungen im Stockwerkeigentum müssen beim Verkauf berücksichtigt werden. Eine klare Regelung im Kaufvertrag verhindert Streitigkeiten und sorgt für eine faire Preisfindung.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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