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Reservationsvertrag beim Hauskauf

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie alles, was Sie als Hauskäufer oder Hausverkäufer zum Reservationsvertrag wissen müssen. Rechtliche Grundlagen, Fallstricke und wichtige Informationen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Reservationsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, mit der sich ein Käufer und Verkäufer zusichern, dass sie einen Hausverkauf abwickeln wollen. 
  • Ein Reservationsvertrag ist beim Hauskauf nicht bindend, ausser er wird öffentlich beurkundet. 
  • Mit dem Reservationsvertrag geht in der Regel eine Anzahlung einher.

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Was ist ein Reservationsvertrag beim Hauskauf? 

Ein Reservationsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Er dient dazu, ein bestimmtes Objekt für einen festgelegten Zeitraum für den Käufer zu reservieren. Das bedeutet, der Verkäufer verpflichtet sich, das Haus während dieser Frist nicht an andere Interessenten zu verkaufen. So hat der potenzielle Käufer Zeit, die Finanzierung zu klären oder andere Details zu prüfen. 

Was steht in einem Reservationsvertrag? 

Ein Reservationsvertrag kann unterschiedlich ausführlich gestaltet sein. Oftmals sind im Reservationsvertrag bereits detaillierte Angaben erhalten, die auch Teil des späteren Kaufvertrags sein sollen. Dazu gehören unter anderem: 

  • Identifikation der Parteien (Namen, Adressen)
  • Kaufobjekt (Grundbuchnummer, Adresse, Eigentumsform)
  • Kaufpreis
  • Übergabetermin
  • Sicherung von Kosten und Steuern
  • Gewährleistungsausschlüsse
  • Mietverträge, Grundlasten, Dienstbarkeiten
  • Unterschriften

Anzahlung bei einem Hauskauf mit Reservationsvertrag

In der Deutschschweiz ist es üblich, beim Hauskauf im Reservationsvertrag eine Anzahlung vorzusehen. Diese kann je nach Kaufpreis unterschiedlich hoch sein, beträgt aber meist zwischen einigen Tausend bis einigen Zehntausend Franken. 

Ist ein Reservationsvertrag beim Hauskauf bindend? 

Nein. Der Reservationsvertrag ist in der Schweiz zwar üblich, aber nicht bindend. Der Grund ist einfach: Es ist in der Schweiz unmöglich, eine Immobilientransaktion oder ein anderes eine Immobilie betreffendes Rechtsgeschäft ohne öffentliche Beurkundung abzuwickeln. Solange ein Reservationsvertrag nicht öffentlich beurkundet wurde, ist er folglich nicht bindend. Dies nennt man einen Formmangel – der Vertrag erfüllt nicht die formalen Anforderungen, die er nach Gesetz erfüllen müsste, und ist daher ungültig. 

Kann man beim Hausverkauf von einem Reservationsvertrag zurücktreten?

Ja, prinzipiell ist es möglich, von einem Reservationsvertrag zurückzutreten, solange der endgültige Kaufvertrag nicht unterschrieben wurde. Allerdings gibt es eine Reihe von potenziellen Fallstricken zu beachten: 

  • Wenn der Verkäufer vom Hauskauf zurücktritt, hat der Käufer ein Anrecht auf Rückerstattung der Anzahlung. 
  • Wenn der Käufer vom Hauskauf zurücktritt, kann der Verkäufer in der Regel einen Teil der Anzahlung als Gegenleistung für bereits geleistete Aufwände zurückhalten. 

Wichtig zu wissen ist auch: Ein Reservationsvertrag ist zwar nicht bindend; dennoch gilt auch hier der Grundsatz von Treu und Glauben. Wer einen Reservationsvertrag arglistig abschliesst – beispielsweise weil er als Käufer nie die Absicht hatte, die Immobilie zu erwerben, oder weil er als Verkäufer die Immobilie gar nicht verkaufen wollte –, der kann beim Rücktritt vom Reservationsvertrag keinen Schadenersatz einfordern. 

Warum ist ein Reservationsvertrag sinnvoll? 

Obwohl ein Reservationsvertrag nicht bindend ist, hat er doch eine Reihe von wichtigen Funktionen beim Hauskauf. Dazu gehören:

  • Mit der Unterzeichnung des Reservationsvertrags zeigt der Käufer dem Verkäufer, dass er oder sie ernsthaft an dem Hauskauf interessiert ist. 
  • Mit einem Reservationsvertrag müssen sich die Parteien über eine Reihe von Inhalten im Klaren werden, die für den späteren Kaufvertrag relevant sind. Ein unterzeichneter Reservationsvertrag macht es daher wahrscheinlicher, dass sich die Parteien auch beim Kaufvertrag einig werden.
  • Ein Reservationsvertrag schafft Vertrauen zwischen dem Hauskäufer und dem Hausverkäufer. 

Reservationsvertrag oder Vorvertrag

Der Unterschied zwischen einem Reservationsvertrag und einem Vorvertrag liegt in der Vertragsform: 

  • Reservationsvertrag: Der Reservationsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Daher ist er nicht bindend, wenn er eine Immobilie zum Gegenstand hat. 
  • Vorvertrag: Ein Vorvertrag ist eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags in der Zukunft. Um gültig zu sein, muss er dieselben Formvorschriften erfüllen wie der künftige Vertrag. Ein Vorvertrag über eine Immobilie muss daher öffentlich beurkundet werden. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Nein, in der Schweiz ist ein Reservationsvertrag nicht rechtlich bindend, es sei denn, er wird öffentlich beurkundet. Ohne diese Beurkundung liegt ein Formmangel vor, wodurch der Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher ungültig ist.

Ja, sowohl Käufer als auch Verkäufer können vom Reservationsvertrag zurücktreten, solange der endgültige Kaufvertrag nicht unterzeichnet wurde. Wenn der Käufer zurücktritt, kann der Verkäufer einen Teil der Anzahlung für bereits entstandene Kosten einbehalten. Tritt der Verkäufer zurück, muss er die Anzahlung vollständig zurückerstatten. Das gilt aber nur, wenn der Vorvertrag in gutem Glauben abgeschlossen wurde und keine Arglist vorliegt. 

Trotz fehlender rechtlicher Bindung bietet ein Reservationsvertrag wichtige Vorteile. Er schafft Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer, zeigt das ernsthafte Kaufinteresse und klärt wichtige Details, die im späteren Kaufvertrag festgehalten werden sollen.

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